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DAS KOPFTUCH ALS DAS ANDERE
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tungen: Es komme darauf an, wie ein Kopftuch auf einen Betrachter wirken
könne, deshalb seien alle denkbaren Deutungsmöglichkeiten des Kopftuchs
bei der Eignungsbeurteilung der Lehramtsanwärterin zu berücksichtigen (ebd.:
304 f). Mit interdisziplinärem Engagement hörte das Gericht weitere Sach-
verständige, um empirische Erkenntnisse über die Wirkung des Kopftuchs ein-
zuholen. Alle Sachverständigen waren sich einig, dass für die Befürchtung, die
Lehrerin könne mit ihrem Kopftuch die religiöse Orientierung der Schulkinder
negativ beeinflussen, jegliche gesicherte empirische Grundlagen fehlten. Daher,
so das BVerfG, sei die Untersagung des Unterrichts mit Kopftuch ohne eine
hinreichend bestimmte gesetzliche Grundlage ein verfassungswidriger Eingriff in
die ungestörte Religionsausübung.
Aber auch die Annahme, das Tragen des Kopftuchs könne zu Konflikten
mit den Eltern führen, konnte aus der Erfahrung der Beschwerdeführerin als
Referendarin nicht bestätigt werden. Diese konkreten Befunde wurden aber
mit der bereits zitierten Aussage des Gerichts über die Bedeutung des Kopf-
tuchs, es werde
»in jüngster Zeit in ihm [dem Kopftuch, Anm. d. Verf.] verstärkt ein politisches
Symbol des islamischen Fundamentalismus gesehen, das die Abgrenzung zu Werten
der westlichen Gesellschaft, wie individuelle Selbstbestimmung und insbesondere
Emanzipation der Frau, ausdrückt« (ebd.),
praktisch entwertet. Denn hinsichtlich der Wirkung komme es auf die ›ab-
strakte Gefahr‹ an, die dennoch vom Kopftuch ausgehe, da dieses zumindest
potentiell die Kinder beeinflussen und Konflikte mit Eltern auslösen könne
(ebd.: 305). Dies ergebe sich aus dem ›objektiven Empfängerhorizont‹, der
alle Deutungsmöglichkeiten des Kopftuchs einzuschließen habe.
Damit überlagert die objektive Wirkung des Kopftuchs als ›abstrakte Ge-
fahr‹ dessen Bedeutung für die Kopftuchträgerin. Durch den ›objektiven
Empfängerhorizont‹ werden die Hierarchien zwischen gesellschaftlichen
Gruppen ausgeblendet und so ein vorgeblich herrschaftsfreier Raum kreiert,
als seien die Bedingungen eines Habermas’schen kommunikativen Handelns
gegeben, in dem allen Deutungen des Kopftuchs gleichwertige Gewichtung
zukomme. Mit diesem argumentativen Zug schuf das Gericht auf zwei Arten
den Raum, die hegemoniale Repräsentation des Kopftuchs durchzusetzen.
Einerseits räumte es der Kopftuchträgerin auf Grund des religiösen Selbst-
verständnisses einen Status als Individuum ein, andererseits entzog es ihr ihre
Deutungshoheit und überließ diese den Kindern und Eltern (auf deren kon-
krete Wahrnehmungen und Bewertungen kommt es jedoch ebenfalls nicht an,
vielmehr entscheidet die Schulverwaltung). Gleichzeitig öffnete es so anti-
islamischen Ressentiments in der Bevölkerung Tür und Tor. Auch ohne kon-
krete Konflikte soll das Kopftuch als die Abgrenzung zu Werten der west-
Der Stoff, aus dem Konflikte sind
Debatten um das Kopftuch in Deutschland, Österreich und der Schweiz
- Title
- Der Stoff, aus dem Konflikte sind
- Subtitle
- Debatten um das Kopftuch in Deutschland, Österreich und der Schweiz
- Authors
- Sabine Berghahn
- Petra Rostock
- Publisher
- transcript Verlag
- Date
- 2009
- Language
- German
- License
- CC BY-NC-ND 3.0
- ISBN
- 978-3-89942-959-6
- Size
- 14.7 x 22.4 cm
- Pages
- 526
- Keywords
- Religion, Migration, Geschlechterverhältnisse, Demokratie, Rechtssystem, Politik, Recht, Islam, Islamwissenschaft, Gender Studies, Soziologie, Democracy, Politics, Law, Islamic Studies, Sociology
- Category
- Recht und Politik