Page - 382 - in Der Stoff, aus dem Konflikte sind - Debatten um das Kopftuch in Deutschland, Österreich und der Schweiz
Image of the Page - 382 -
Text of the Page - 382 -
CENGIZ BARSKANMAZ
382
ler Menschen und Geschlechter (Art. 3 GG) und die Religionsfreiheit ein-
schließlich der negativen Glaubensfreiheit (Art. 4 GG) gehörten. Der Begriff
›christlich‹ umfasse weiter humane Werte wie Hilfsbereitschaft, Sorge für und
allgemeine Rücksichtnahme auf den Nächsten bzw. die Nächste sowie Soli-
darität mit den Schwächeren (kritisch hierzu Baer/Wrase 2005: 249 f;
Laskowski 2007: 581 ff). Für den Islam bleibt demgegenüber nur ein poli-
tischer, bedrohlicher und patriarchaler Charakter. Während im Menschen-
rechtsdiskurs allgemein die Universalität der Menschenrechte betont wird,
scheint das Gericht diese menschenrechtlich fundierten Grundrechte allein
den Errungenschaften der christlichen Welt zuzurechnen – in Abgrenzung zur
Kopftuchträgerin und zu ihrer Religion. Damit gehört Baden-Württemberg
mit Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen und dem Saarland zu den Ländern,
die eine Ausnahme für christliche Symbole und Kleidungen vorsehen, wäh-
rend etwa die ›Neutralitätsgesetze‹ von Berlin, Bremen und Niedersachsen je
nach Anwendungsbereich und unter strikter Gleichbehandlung aller Reli-
gionen jegliche religiöse Bekundung untersagen.
Schon ein kurzer Blick auf die baden-württembergische Vorschrift lässt
erkennen, dass das in der Politik und Rechtsprechung perpetuierte Bild vom
Kopftuch mit dem der Legislative wesentlich übereinstimmt. In diesem Sinn
nehmen die ›Kopftuchgesetze‹ die Konstruktion einer orientalisierten, frem-
den und ihre Unterordnung selbst verschuldenden Kopftuchträgerin zum An-
satzpunkt, die dem verfassungsrechtlichen freien Menschenbild nicht ent-
spricht. Dies gilt sowohl für die christlichen als auch für die laizistischen
›Neutralitätsgesetze‹. Es mag sein, dass beide Modelle unterschiedliche Lö-
sungen anbieten, jedoch bleibt die ratio legis in beiden Regulierungen der
Ausschluss des islamischen Kopftuchs aus staatlichen Bereichen. Unter die-
sem Gesichtspunkt findet das Bild des anderen und fremden Kopftuchs seine
positivrechtliche Verankerung in den neuen gesetzlichen Regelungen der
Länder. Dieser postkoloniale Rechtszustand repräsentiert ein Wahrheitsre-
gime, in dem eine passive und viktimisierte monolithische Muslimin als eine
kulturelle Bedrohung konstruiert und im Recht objektiviert wird. So wird die
Normalität des homogenen christlich-deutschen Selbstverständnisses weiter
verfestigt, an der auch selbst autorisierte Rechtsakteure und Rechtsak-
teurinnen teilnehmen und durch hegemoniale Wahrnehmungen und Stereoty-
pisierungen materielle Ausschlüsse produzieren.
Die Bedrohungslage:
Die deutsche Rechtsordnung in der Offensive
Es mag erstaunen, wie die sonst sehr trockene und neutrale Sprache ju-
ristischer Abhandlungen im Kopftuchfall zu einem Drehbuch mit dem Titel
›Die Invasion der deutschen Rechtsordnung durch den Islam‹ mutiert. So wird
Der Stoff, aus dem Konflikte sind
Debatten um das Kopftuch in Deutschland, Österreich und der Schweiz
- Title
- Der Stoff, aus dem Konflikte sind
- Subtitle
- Debatten um das Kopftuch in Deutschland, Österreich und der Schweiz
- Authors
- Sabine Berghahn
- Petra Rostock
- Publisher
- transcript Verlag
- Date
- 2009
- Language
- German
- License
- CC BY-NC-ND 3.0
- ISBN
- 978-3-89942-959-6
- Size
- 14.7 x 22.4 cm
- Pages
- 526
- Keywords
- Religion, Migration, Geschlechterverhältnisse, Demokratie, Rechtssystem, Politik, Recht, Islam, Islamwissenschaft, Gender Studies, Soziologie, Democracy, Politics, Law, Islamic Studies, Sociology
- Category
- Recht und Politik