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CENGIZ BARSKANMAZ
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Hieraus folgert Bock: »Pauschale Vorwürfe an die deutsche Gesellschaft und
Rechtsordnung sind vor diesem Hintergrund zurückzuweisen« (ebd.: 1256 f).
Vor diesem Hintergrund wird die zentrale Bedeutung des Kopftuchs als
»Symbol einer archaischen Religion« (Ipsen 2003: 1212) und als Grenzposten
für die Eindämmung des ›muslimischen Kulturimports‹ offensichtlich. Zur
Kontrolle des Islams wird es notwendig, diesen greifbar zu machen, seine der
deutschen Kultur fernen Praktiken, wie das Tragen des Kopftuchs, definieren
zu können und so von der Selbsterfahrung abzugrenzen. Die Selbsterfahrung
der Kopftuchträgerin wird durch die Verwendung des ›objektiven Empfän-
gerhorizonts‹ neutralisiert, indem sie den Erfahrungen der Betrachter re-
striktiv untergeordnet wird. Weil für eine konkrete Gefahr im Verfahren vor
den Fachgerichten keine Anhaltspunkte gefunden werden konnten, drohte die
Gefahr gegenüber der Religionsfreiheit der muslimischen Lehrerin schutzlos
zu werden. Entsprechend wurde der Verfassungsgrundsatz »in dubio pro
libertate« (Bergmann 2004: 141) zu ›in dubio contra libertatem‹ verwandelt,
um die Definitionsmacht über das Kopftuch zu erhalten und ein Kopftuch-
verbot zu legitimieren.
Mit dem Verweis auf eine ›abstrakte Gefahr‹ wird die Möglichkeit
geschaffen, die Definitionsmacht über das Kopftuch, die spätestens seit den
Kolonialpraktiken Ende des 19. Jahrhunderts in westliche Händen gebracht
worden war, weiter durchzusetzen. Der hegemoniale Diskurs entmündigt die
muslimische Frau und sie wird zum Diskursobjekt ohne eigene Position de-
gradiert. Die subalterne Muslimin sprach und spricht noch immer, wurde und
wird aber nicht gehört. Die hegemoniale Aussage lautet: Auch wenn das Tra-
gen eines Kopftuchs auf einer individuellen Willensentscheidung beruht –
dies ist der Fall bei allen hier diskutierten Rechtsfällen – verändert dies nichts
an dessen geschlechterdiskriminierenden Charakter. Muslimische Frauen wer-
den daher so konstruiert, als hätten sie ein falsches Bewusstsein, das von der
freiheitlichen demokratischen Rechtsordnung zu korrigieren sei. Hiermit wer-
den wiederum die Deutungsmacht über das Kopftuch und die Geschlechter-
verhältnisse vom ›weißen Mann‹ usurpiert, während die Frau of Color als das
Andere konstruiert und zum Schweigen gebracht wird; ihre eigene Stimme
wird nicht gehört. Intensiver als das eigentliche ›Kopftuchurteil‹ setzten sich
auch die drei abweichenden Richter des BVerfG mit dem sozialen Status der
muslimischen Frau auseinander.
Lord Cromer reloaded
Die drei dissentierenden Verfassungsrichter, unter ihnen der prominente
(neo)konservative Professor Udo Di Fabio, beschrieben in »einem ruppigen
Ton« (Morlok 2003: 391) die ihrer Ansicht nach frauenunwürdige islamische
Der Stoff, aus dem Konflikte sind
Debatten um das Kopftuch in Deutschland, Österreich und der Schweiz
- Title
- Der Stoff, aus dem Konflikte sind
- Subtitle
- Debatten um das Kopftuch in Deutschland, Österreich und der Schweiz
- Authors
- Sabine Berghahn
- Petra Rostock
- Publisher
- transcript Verlag
- Date
- 2009
- Language
- German
- License
- CC BY-NC-ND 3.0
- ISBN
- 978-3-89942-959-6
- Size
- 14.7 x 22.4 cm
- Pages
- 526
- Keywords
- Religion, Migration, Geschlechterverhältnisse, Demokratie, Rechtssystem, Politik, Recht, Islam, Islamwissenschaft, Gender Studies, Soziologie, Democracy, Politics, Law, Islamic Studies, Sociology
- Category
- Recht und Politik