Page - 386 - in Der Stoff, aus dem Konflikte sind - Debatten um das Kopftuch in Deutschland, Österreich und der Schweiz
Image of the Page - 386 -
Text of the Page - 386 -
CENGIZ BARSKANMAZ
386
gesetzen beigetragen haben und sich damit positivrechtlich verfestigen
konnten. Es zeigt sich, dass der symbolische Aussagegehalt des Kopftuchs
nach wie vor groß ist und den westlichen Blick fixiert und irritiert. Die ›unter-
geordnete Stellung der muslimischen Frau‹ fungiert erneut als verge-
schlechtlichte Markierung gesellschaftlicher Auseinandersetzungen zwischen
der christlich-abendländischen und der islamischen Werteordnung.
Ein Rückblick auf den langwierigen Kopftuchstreit lässt feststellen, dass
die Einforderung der Grundrechte der Lehramtsanwärterin mit Kopftuch vor
deutschen Gerichten im Ergebnis ohne Erfolg blieb. Angesichts der starken
Betonung des gleichheitswidrigen Gehalts des Kopftuchs ist dabei die feh-
lende ernsthafte Auseinandersetzung mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz
und den Diskriminierungsverboten in der juristischen Abwägung auffällig.
Stattdessen richtete sich bei der verfassungsdogmatischen Prüfung des Kopf-
tuchfalls der Fokus auf die Tragweite der Religionsfreiheit und Staatsneutra-
lität. Die Gründe dafür dürften unter anderem in einer deutschen Rechtskultur
liegen, die eher die Privatautonomie als das Prinzip der Gleichheit und be-
sonders das spezifische Benachteiligungsverbot nach Art. 3 Abs. 2 und Abs. 3
Satz 1 GG als Anknüpfungspunkt juristischer Würdigung nimmt (kritisch
dazu Baer 2002).
Ein prospektiver Blick könnte mit dem 2006 verabschiedeten Allge-
meinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) jedoch weitere rechtliche Lösungen
zeigen (siehe auch Berghahn in diesem Band). Denn mit der Umsetzung der
europäischen Antidiskriminierungsrichtlinien finden die Maßstäbe der euro-
päischen Gleichstellungspolitik Eingang in das deutsche Recht. Damit dürfte
die zentrale Frage, ob das Kopftuchverbot in staatlichen Bereichen eine un-
mittelbare bzw. mittelbare Benachteiligung im Sinne des neuen AGG darstellt
oder nicht, an Relevanz gewinnen. Das Betätigungsverbot für eine Lehrerin
mit Kopftuch könnte eine multiple oder intersektionelle Benachteiligung we-
gen des Geschlechts, der Religion, der ethnischen Herkunft oder der Rasse
darstellen (Schiek 2004: 1386). Um dies zu erfassen, müsste die Rechtspre-
chung differenziert und sensibel mit den Diskriminierungskategorien umgehen
und dabei auch kulturell geprägte und vergeschlechtlichte antiislamische ras-
sistische Benachteiligungen erfassen. Nur so können die Selbsterfahrung und die
Perspektive der von materiellen und symbolischen Ressourcen abgeschnittenen
Kopftuchträgerin artikuliert und rechtlich durchgesetzt werden.
Mit der Bezugnahme auf das AGG kann – vor dem Hintergrund der Anti-
diskriminierungsrichtlinien – zudem ein neuer Rechtsakteur ins Spiel kom-
men, nämlich der Europäische Gerichtshof (EuGH). Spannend ist daher die
Frage, wie der EuGH die deutschen Kopftuchfälle und Kopftuchgesetze be-
urteilen würde. Anders als das BVerfG wäre der EuGH vielleicht bereit, eines
seiner apodiktischen Urteile zu verkünden und damit ›Luxemburg locuta,
causa finita‹ zu behaupten.
Der Stoff, aus dem Konflikte sind
Debatten um das Kopftuch in Deutschland, Österreich und der Schweiz
- Title
- Der Stoff, aus dem Konflikte sind
- Subtitle
- Debatten um das Kopftuch in Deutschland, Österreich und der Schweiz
- Authors
- Sabine Berghahn
- Petra Rostock
- Publisher
- transcript Verlag
- Date
- 2009
- Language
- German
- License
- CC BY-NC-ND 3.0
- ISBN
- 978-3-89942-959-6
- Size
- 14.7 x 22.4 cm
- Pages
- 526
- Keywords
- Religion, Migration, Geschlechterverhältnisse, Demokratie, Rechtssystem, Politik, Recht, Islam, Islamwissenschaft, Gender Studies, Soziologie, Democracy, Politics, Law, Islamic Studies, Sociology
- Category
- Recht und Politik