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Geographie, Land und Leute
Enzyklopädie der slowenischen Kulturgeschichte in Kärnten/Koroška - Von den Anfängen bis 1942, Volume 1: A – I
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Page - 245 - in Enzyklopädie der slowenischen Kulturgeschichte in Kärnten/Koroška - Von den Anfängen bis 1942, Volume 1: A – I

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245 Dezemberverfassung stämme« in der Oktroyierten Märzverfassung 1849 in §  5 festgeschrieben war, ebenso wie in den meisten dar- auf beruhenden Landesverfassungen 1849/50 jeweils in § 3, d. h. jeweils in den konstitutiven Grundsatzartikeln der Verfassungen. Daneben werden umfassende Freiheiten gewährt, Art. 4 die Freizügigkeit der Person ; Art. 5 die Unver- letzlichkeit des Eigentums ; Art. 6. die Aufenthaltsfrei- heit bzw. die Freiheit, den Wohnsitz frei zu wählen und Liegenschaften zu erwerben ; Art. 8 die Freiheit der Person ; Art. 9 die Unverletzlichkeit des Hausrechts ; Art. 10 das Briefgeheimnis ; Art. 11 das Petitionsrecht ; Art. 13 die Meinungsäußerungsfreiheit und die Pres- sefreiheit ; Art. 14, 15 und 16 verschiedene Aspekte der Religionsfreiheit für anerkannte und nicht aner- kannte Religionsgemeinschaften ; Art. 17 die Freiheit von Wissenschaft und Lehre ; Art. 18 die Freiheit der Berufswahl ; Art. 20 regelte die zeitliche und örtliche Suspension verschiedener Grundrechte, wie im Übri- gen verschiedene Grundrechte gesetzlichen Beschrän- kungen unterlagen (dieser wurde jedoch nicht in das österreichische Rechtssystem rezipiert). Bezeichnend ist jedoch, wie A. Malle dies hic loco darstellt, dass zwar in der Folge die Zensur in der Republik abge- schafft worden ist, dass sie aber von der Kärntner Lan- desregierung wieder eingeführt wurde und die Tätigkeit der slowenischen →  Kulturvereine streng überwachte. Die Verwaltungsmodernisierung war grundsätz- lich bereits im Zuge der Oktroyierten Märzverfassung 1849 eingeleitet und überdauerte teilweise die Epoche des Neoabsolutismus, wobei nunmehr statt der zwi- schenzeitlich eingerichteten Gemischten Bezirksäm- ter wieder die Bezirkshauptmannschaften eingerichtet wurden. Doch war der Wandel eines agrarisch gepräg- ten Staates in einen modernen Staat im Zeitalter der industriellen Revolution ohne die Durchsetzung der liberalen Grundrechte zur Überwindung der statischen feudalen Strukturen nicht denkbar und folgte in dieser Hinsicht der Logik der Verfassungsbestimmungen aus dem Jahr 1849 (→  Binnenwanderung, →  Emigration). Allerdings stand neben der formellen egalitären Ver- fassungsordnung die gesellschaftliche Realität der ge- sellschaftlichen Ungleichheit, die eine unterschiedliche Ausgangslage für die langfristige Nutzung dieser Frei- heiten der einzelnen gesellschaftlichen Gruppen mit sich brachte. Insgesamt verloren die Habsburger bzw. Österreich durch die kleindeutsche Lösung und durch das Erstarken Preußens den Führungsanspruch im ge- samtdeutschen Sprachraum. Durch den Dualismus und den Ausgleich mit Ungarn kommt es mit der ethni- schen Bipolarisierung im einst – mit Einschränkungen – multiethnischen Gesamtstaat, dem Kaisertum Öster- reich, zu einem Erstarken der Polarisierung in der na- tionalen Frage innerhalb Cisleithaniens bzw. zu einem in traditionellen Denk- und Machtmustern verhafteten Führungsanspruch der deutschsprachigen politischen und wirtschaftlichen Eliten, und zwar gegen die slawi- sche Mehrheit (in der ungarischen Reichshälfte hatten die ungarischen Eliten denselben Führungsanspruch). In Bezug auf die Tschechen kam es 1905 noch zum Mährischen Ausgleich, doch gegenüber den als »ahisto- risch« betrachteten Völkern (Slowenen in Cisleithanien und Slowaken in der ungarischen Reichshälfte) gab es keinerlei nennenswerte Fortschritte. Durch die verfassungsrechtliche Bezugnahme auf die historischen »im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder« blieben die slowenischen Reichsteile auf- geteilt in verschiedene Kronländer und innerhalb dieser – außer in Krain/Kranjska – zahlenmäßige Minder- heiten bzw. wurden diese einsprachigen slowenischen Gebiete institutionell zweisprachig, d. h. auch Deutsch bzw. Italienisch im Küstenland/Litorale/Primorje. Dieser systemischen Ungleichheit versuchte die slo- wenische politische Bewegung unter dem Motto eines Vereinten Sloweniens (→  Zedinjena Slovenija) mit der Forderung nach einer verwaltungsmäßigen Vereini- gung aller slowenischen Länder bzw. Reichsteile in einer verwaltungsmäßigen Einheit bereits ab 1848 zu begegnen. Sie behielt diese Ausrichtung im Rahmen der →  Tabor-Bewegung ab den 1870er-Jahren und in- tegrierte sie in die →  Maideklaration 1917 noch mit dem Ziel, diese Vereinigung »unter dem Zepter der Habsburgisch-Lothringischen Dynastie« zu verwirkli- chen. In diesem Kontext begünstigte die Vereins- und Versammlungsfreiheit (Art. 12) durchaus die lokalen politischen Strömungen und traf die Behörden ange- sichts der ersten slowenischen →  Tabor-Versammlun- gen laut A. Malle hic loco unerwartet. Das sloweni- sche →  Vereinswesen, das →  Genossenschaftswesen und die Gründung zahlreicher →  Kulturvereine um die Jahrhundertwende wären ohne dieses Grundrecht nicht denkbar gewesen und fanden in der Zeit des Neoabso- lutismus in dieser Form auch nicht statt. Art. 19 des Grundrechtskataloges wiederum folgt in der Terminologie noch den vorhergehenden Verfassungen und differenziert nicht zwischen ethni- schen →  Minderheiten und ethnischen Mehrheiten, sondern spricht vielmehr von der Gleichberechtigung
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Enzyklopädie der slowenischen Kulturgeschichte in Kärnten/Koroška Von den Anfängen bis 1942, Volume 1: A – I
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Title
Enzyklopädie der slowenischen Kulturgeschichte in Kärnten/Koroška
Subtitle
Von den Anfängen bis 1942
Volume
1: A – I
Authors
Katja Sturm-Schnabl
Bojan-Ilija Schnabl
Publisher
Böhlau Verlag
Location
Wien
Date
2016
Language
German
License
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79673-2
Size
24.0 x 28.0 cm
Pages
542
Categories
Geographie, Land und Leute
Kunst und Kultur

Table of contents

  1. Geleitwort von Ana Blatnik, Präsidentin des Bundesrates (Juli – Dezember 2014) 7
  2. Spremna besede Ane Blatnik, predsednice državnega sveta (julij – december 2014) 8
  3. Geleitwort von Johannes Koder 9
  4. Vorwort der Herausgeberin und des Herausgebers 11
  5. Einleitung – slowenische Kulturgeschichte in Kärnten/Koroška 15
  6. Alphabetische Liste der AutorenInnen/BeiträgerInnen im vorliegenden Band 38
  7. Verzeichnis der Siglen 40
  8. Verzeichnis der Abkürzungen und Benutzungshinweise 46
  9. Editoriale Hinweise 51
  10. Lemmata Band 1 A – I 55
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