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28 Procent, das ist 4,470.689 Joch im Mittelgebirge zwischen 200 bis WO Meter und
15 Procent, das ist 2,342.667 Joch in der Ebene und bis zu einer Höhe von 200 Meter.
Über den Handelsverkehr in Waldproducteu ist zu verzeichnen, daß im Jahre 1885
der Werth der Einsuhr 4 2 Millionen, der der Ausfuhr 28'8 Millionen Gulden betrug,
wovon 13 6 Millionen auf Rechnung des Faßdauben-Exportes aus den slavonischen
Eichenwäldern kamen. Im Frachtenverkehr auf sämmtlichen ungarischen Eisenbahnen
haben 1884 die Forstproducte mit 18 5 Procent fignrirt.
Die oberste Leitung des gesammten Forstwesens uud die Administration der ärarischen
Wälder liegt in der Hand des Ackerbanmiuisterinms; in Kroatien-Slavonien jedoch wird
die politische Staatsaufsicht durch die einheimische Landesregierung ausgeübt und dort
hat der XXX. Gesetzartikel vom Jahre 1873 der oberste» Leitung der Staatsforste, das
heißt dem Ackerbaumiuisterium außer der Administration der Forste des Staatsärars nur
noch über die jener 704.000 Joch Waldgebietes, welche den Gemeinden der ehemaligen
Militärgrenze zugetheilt wurde», die oberste Controle des Waldschutzes vorbehalten.
Im Ackerbaumiuisterium werde» die Geschäfte des Forstwesens unter Leitung des
Ober-Landesforstmeisters durch drei besvudere Sektionen geführt, deren jede einen Ober-
forstrath an ihrer Spitze hat. Das locale politische Verfügungsrecht, wie es aus der
Staatsaufsicht über die Wälder hervorgeht, wird sowohl iu Ungarn als auch iu Kroatien-
Slavonien dnrch die Jurisdiktionen, respective die Verwaltnngsansschüsse ausgeübt. In
Ungarn gehört diesen Ausschüssen als berathendes Mitglied auch der königliche Forst-
inspector an, der das Ackerbanmi»isteri»m vertritt und die Befngniß hat, die Ausführung
der gefaßte» Beschlüsse eventuell zu sistireu, sowie überhaupt im Sinne des Gesetzes
selbständige Verfügungen zu treffen. In Kroatien-Slavonien fuugirt als Berather der
Jurisdiktionen der durch deu Bauus für jedes Eomitat ernannte Oberförster.
Die locale wirthschaftliche Verwaltnng der dem Staatsärar gehörigen Waldungen
wird geleitet und controlirt durch fünf Forstdirectivneu, fünf Oberforstämter und acht
Forstämter; die Executive verfügt zur Ausführung ihrer localen Arbeiten über 176 Forst-
verwaltnugen, an deren Spitze theils Oberförster, theils Förster stehen. Als Förster oder
noch höher gestellte Forstbeamte kö»»en sowohl bei den Staatsforsten, als auch bei jenen
im §.17 des Forstgesetzes erwähnten Waldbesitzern, welche blos das Nutznießungsrecht
ihrer Wälder haben, nur solche Personen angestellt werden, welche die erforderte gesetzliche
Befähigung besitzen, also nach Ablegung der Maturitätsprüfung an einer Mittelschule die
Schemuitzer Forstakademie oder eine im gleichen Range stehende ansländische Fachschule
absolvirt uud aus den für die ordentlichen Hörer der Schemuitzer Akademie vorgeschriebenen
Lehrgegenstäudeu die Prüfung abgelegt, sodann zwei Jahre lang im praktischen Forstdienst
gestanden und endlich im Anschluß daran in Bndapest durch Ableguug der forstlichen
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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
Übersichtsband, Ungarn (1), Volume 5
- Title
- Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
- Subtitle
- Übersichtsband, Ungarn (1)
- Volume
- 5
- Editor
- Erzherzog Rudolf
- Publisher
- k.k. Hof- und Staatsdruckerei, Alfred von Hölder
- Location
- Wien
- Date
- 1888
- Language
- German
- License
- PD
- Size
- 16.41 x 22.5 cm
- Pages
- 532
- Keywords
- Enzyklopädie, Kronländer, Österreich-Ungarn
- Categories
- Kronprinzenwerk deutsch