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Die ersten Jahrzehnte des XIII. Jahrhunderts brachten die größten Verändernngen
in der politischen Stellung des Erzstiftes, welche von Karl dem Großen bis Napoleon
sich in Salzburg ereignet haben, und zwar hauptsächlich durch die Klugheit und Kraft
des neuen Erzbischofs Eberhard II. 1200 bis 1246. Die Zeit seiner Regierung ist die der
Entstehung eines durch bestimmte territoriale Grenzen abgeschlossenen Landesgebietes,
eines wirklichen Fürstenthums im jetzigen Sinne. Bis dahin hatte der Besitz des Erz-
bisthums aus eiuer großen Anzahl Güter, Vasallen und Einnahmequelle« aller Art
bestanden, war aber nicht räumlich zusammenhängend und abgeschlossen. Wenn auch
sämmtliche auf kirchlichem Grunde angesiedelte Personen, ferner die Stiftsvasallen und
die Bürger der bischöflichen Städte der Gerichtsbarkeit der Kirchenvögte unterstände»,
so gab es zwischen diesen doch noch alleuthalben eine Menge anderer ansässiger Personen,
deren Gerichtsstand noch die von Alters her bestehende weltliche Obrigkeit, die Grafen-
gerichte waren. Diese Grafschaften waren in den Händen alter Altersgeschlechter, welche
dieselben als erbliche Lehen der Herzoge von Baiern oder der Kaiser innehatten. Erst
wenn der Erzbischof an Stelle dieser gräflichen Gerichtsbarkeit seine eigene setzen konnte,
gelangte er zu einer vollkommenen Herrschaft über alle in dem Gebiete angesessenen
Personen. Als einmal die Aufmerksamkeit der Erzbischöse hierauf gelenkt war, gelang es
sehr rasch, eine ganze Anzahl solcher Grafschaften zu erwerben, und zwar hauptsächlich mit
geschickter Benützung des Umstandes, daß in diesen Grafengeschlechtern, welche die Träger
des kriegerischen Geistes der Zeit waren, eine wahrhaft erschreckende Sterblichkeit herrschte
und besonders auf den Kreuzzügen sehr viele Angehörige derselben zu Grunde gingen.
Da das Lehenrecht nur den ganz geraden Erbgang anerkannte und die Vererbung auf
Nebenlinien sehr erschwerte, so hatten Herzoge und Könige viele Anhaltspunkte, Graf-
schaften für erledigt zu erklären, uud die Bischöfe, sie zu erwerben. So erwarb Erzbischof
Eberhard bei dem Aussterben der Grafen von Peilstein 1218, der Grafen von Lebenau
1227, und durch den Tod Heinrichs von Mitterfill 1228 die Gerichte Lebenau, Tittmoning
nnd den Oberpinzgau; Eberhards Nachfolger Philipp 1249 den llnterpiuzgau, 1260 die
Gerichte Glaneck und Kuchel, Plaiu uud Raschenberg. Damit hatte der Erzbischof auf dem
Gebiete des späteren Herzogthums Salzburg jede fremde Gerichtsbarkeit ausgeschlossen.
Und da er ohnedies in allen diesen Gegenden längst der größte Grundbesitzer, der Herr
vieler Burgen und der vorhandenen Städte, der Lehensherr des gesammten Adels war,
so konnte sich aus alledem sehr leicht, ja wie von selbst eine Stellung herausbilden, welche
der eines Herzogs oder Markgrafen gleichkam. Dazu half noch, daß gerade in jener Zeit
Kaiser Friedrich II. den Bischöfen die werthvollsten Erweiterungen ihrer Rechte über ihre
Unterthanen sowohl, als gegenüber dem Kaiser einräumte, um ihre Hilfe in seinen Kämpfen
in Italien zu gewinnen. Als endlich etwa seit 1240 Deutschland sich fast ganz selbst
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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
Oberösterreich und Salzburg, Volume 6
- Title
- Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
- Subtitle
- Oberösterreich und Salzburg
- Volume
- 6
- Editor
- Erzherzog Rudolf
- Publisher
- k.k. Hof- und Staatsdruckerei, Alfred von Hölder
- Location
- Wien
- Date
- 1889
- Language
- German
- License
- PD
- Size
- 17.03 x 24.86 cm
- Pages
- 650
- Keywords
- Enzyklopädie, Kronländer, Österreich-Ungarn
- Categories
- Kronprinzenwerk deutsch