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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild - Steiermark, Volume 7
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Page - 246 - in Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild - Steiermark, Volume 7

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246 in diesem Zeitraume Örtlichkeiteu mit der Bezeichnung daselbst auftauchen, sv kann diese nur den Sinn eines privaten Zufluchts- oder Bergeortes gehabt habeu, ohue dabei ragende Thürme von Stein und geziuute Mauern zu meinen. Solche feste Punkte sind denn allerdings genannt: so 895 die Neichenburg an der Save und um 1060 die zwei verschollenen Plätze Dietenpurch und Primarespurg im Kaiuachthale. Dauu aber treten noch andere auf, welche ihre Eigenschaft als slavische Wehranlagen durch die Namen bezeugen, wie Straßgang und Straßengel bei Graz und die — allerdings erst um 1140 genannte — Obernburg in einem Seitenwinkel des oberen Sannthales. Die bedeutendste Anlage muß aber die Hengistburg besessen haben, auf dereu ausgebrannten Resten sich im XII. Jahrhundert das Hochschloß Wildon aufbaute: es war Grafenresidenz für den Hengstgau und wohl auch die Hauptwarte für den gesammten Osten der unteren Mark, und um seinen Besitz rangen im XI. Jahrhundert zwei Prätendenten des kärntnischen Herzogsstuhles. Betrachtet man die Lage dieser einzelneu Gründungen, so tritt die in gewissem allgemeinen Sinne ausgesprochene Wahl deutlich hervor: die einen liegen auf vorragenden thalbeherrschenden Punkten, die anderen in Thalabschlüssen als Deckungen von Übergängen nach benachbarten Gauen. Fast möchte man sie deßhalb als Landes- anstalten bezeichnen, da sie eben in der Borsorglichkeit bei der Wahl ihrer Örtlichkeiten Merkmale solcher an sich tragen, welche in der Zeit der eigentlichen Burgen für diese nur selten sich ergeben. Mit dem XII. Jahrhundert gestaltete sich die Sachlage gänzlich um. Das Gebiet der Mürz und der oberen Mnr trat aus der Abhängigkeit von Kärnten. Mit der Erwer- bung desselben durch die Markgrafen von Steier, welche auch dem neuen Verwaltungs- landstriche den gleichen Namen gaben, brach die frühere Gauverfassung auf diesem Boden zusammen. An die Stelle der früheren Grafen trat jetzt ein einziger, an die der allgemeinen Interessen das Einzelinteresse des letzteren und an jene der stark demokratischen Verwaltung die feudale des Landesherrn. In seinem Gefolge kamen aus altbairifchen Landesstrichen Viele, die er für Dienste und Treue mit Grund und Boden belohnte; bereits Ansässige schlössen sich seiner großen und einheitlichen Macht an und in seinem Auftrage, unter seinem Schutze oder mit seinem Willen gingen sie daran, ihre Sitze zu befestigen. Denn was sie an solchen Anlagen errichteten, diente ihm und zugleich dem Lande und allgemeinem Wohle. Es vollzog sich das wunderliche Ergebniß, daß mit der Vereinigung der getrennten Grafengewalten in einer Hand das Land sozusagen pareellirt wurde und sonach jeder Grundherr, ob Lehensmann oder Freier, selber für die Sicherheit seiner Parcelle und seiner Unterthanen zu sorgen hatte. Das ist die Zeit der Entstehung der eigentlichen Burgen bei uns. Die Culturwelle, die seit Jahrhunderten von Westen nach dem Osten streicht, hat sie in langsamem Schritte
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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild Steiermark, Volume 7
Title
Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
Subtitle
Steiermark
Volume
7
Editor
Erzherzog Rudolf
Publisher
k.k. Hof- und Staatsdruckerei, Alfred von Hölder
Location
Wien
Date
1890
Language
German
License
PD
Size
15.09 x 22.51 cm
Pages
432
Keywords
Enzyklopädie, Kronländer, Österreich-Ungarn
Categories
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