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Dörfer behielten ihre alten ungarischen Namen, wurden jedoch schwäbische Gemeinden;
so außer Nagy-Käroly: Feny, Csanälos , Val la j , Kaplyon, Kälmänd, Mezö-
Petr i , Mezö-Terem, Nagy-Maj teny und weiter gegen Szatmär hin: Erdöd und
Beltek. Die wohlhabendsten sind Csanälos, Feny und Kälmaud. Außer iu Nagy-Käroly
wohnen die Schwaben nur iu Szaniszlö uud Merk mit den Magyaren vermischt, sonst
haben sie sich unvermengt erhalten. Im Allgemeinen sind sie ein fleißiges und wohlhabendes
Volk, das sich seine nationale Eigenart und Gemeindeverfassung bisher unverändert bewahrt
hat. Ihre Dörfer unterscheiden sich schon dem Äußeren nach von den anderen der Gegend,
und zwar dadurch, daß sie als neue Niederlassungen nach einem vorher festgestellten
Plane gebaut sind, also geordnete Häuserreihen und Gassen ausweisen. Die nettgebauten
Häuser, in denen nach deutscher Art die Wohnräume der Menschen und Nutzthiere in
langer Reihe unter dem nämlichen Dache angeordnet sind, die geräumige Scheune am
Ende des Hofes mit ihrer bemalten Thüre, die zur Feldarbeit verwendeten starken Pferde
kennzeichnen sofort das Schwabendorf. Als diese Leute angesiedelt wurden, erhielten sie
von der Herrschaft, die sie berufen, in den verschiedenen Dörfern Grundstücke von ver-
schiedener Ausdehnung, '/? bis 1'/, Sessionen groß, als erbliches Eigenthum, waren aber
dagegen verpflichtet, der Herrschaft ebenso Arbeit und Dienste zu leisten, wie die Hörigen
und Frohnslente. Erhalten aber haben sie sich ihren Besitz auf eigenthümliche Weise, durch
die Einrichtung des sogenannten ,krunt« oder .krönt* (vom deutschen „Pfründe").
Dieses „Frnntsystem" unterscheidet sich durch gewisse Züge von ähnlichen Einrichtungen
bei den Schwaben in anderen Landestheilen, z. B. im Banat, doch ist der Grundgedanke
der uralten Nationalsitte bei beiden vorhanden.
Die Erbfolge ist so eingerichtet, daß die Eltern einem ihrer Kinder, ohne Rücksicht
darauf, ob es das älteste oder jüngste, ob Knabe oder Mädchen ist, den ganzen Besitz mit
Haus und Hof und Wirthschaft sammt allem Zngehör übergeben. Der nämlichen Sitte
folgen die Häusler uud Diejenigen, bei deren Hause kein Grundstück ist. Wenn der
Auserkorene heiratet, wird der Besitz geschätzt und der ihn beziehende Theil, ob Braut
oder Bräutigam, ist verpflichtet, die Hälfte des Gesammtwerthes zu bezahlen, und mit diesen
3.000 bis 5.000 Gulden werden dann sämmtliche Kinder der bejahrten Eltern, so viele ihrer
auch seien, abgefunden. Die Alten selbst ziehen sich als Psründner s.krüntner") entweder
in das kleine Pfründnerhäuschen (,krüritner-kü?-) zurück, das abgesondert am Ende des
Hofes steht, oder, und zwar gewöhnlicher, in die beiden Gassenzimmer oder das sogenannte
„Stübel" („stübli"), das heißt Seitenzimmer, und leben fortan in voller Ruhe von der
Rente der ,krrmt°.
Was ihre Tracht betrifft, sind die alten deutscheu Strümpse schon seit Mitte des
vorigen Jahrhunderts abgekommen. Vor fünfzig Jahren trugen die Männer allgemein
Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
Ungarn (2), Volume 9
- Title
- Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
- Subtitle
- Ungarn (2)
- Volume
- 9
- Editor
- Erzherzog Rudolf
- Publisher
- k.k. Hof- und Staatsdruckerei, Alfred von Hölder
- Location
- Wien
- Date
- 1891
- Language
- German
- License
- PD
- Size
- 15.56 x 21.98 cm
- Pages
- 682
- Keywords
- Enzyklopädie, Kronländer, Österreich-Ungarn
- Categories
- Kronprinzenwerk deutsch