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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild - Das Küstenland, Volume 10
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»7 Mit dem Beginn des XII. Jahrhunderts tritt dieses Geschlecht als Herr des Gebietes vvn Görz auf, dessen Mitglieder bis zu dem im Jahre 1500 erfolgten Aussterbeu, somit durch volle vierhundert Jahre die Dynasten von Görz blieben. Es waren dies die Grafen von Pusterthal uud Luru, welche aus eiuem uralten Kärntnergeschlecht, den Gangrasen vvn Luru uud den Grafen von Leoben entsprösse» waren. Wie dieselben in den Besitz der Grafschaft Görz gelangten, ist nicht näher bekannt. Wahrscheinlich waltete zwischen ihnen nnd den Eppensteiner Herzogen vvn Körnten ein Verwandtschaftsverhältniß ob; diese Grafen nannten einen umfassenden Besitz in Kärnten — die Grafschaft Lnrn und mehrere andere Güter, wie Steiu und Moosburg — ihr Eigen. Die Grafen von Görz erlangten sehr bald die Schntzvogtei des Patriarchates vvn Aqnileja, welches Verhältniß infolge der Übergriffe und Gewaltthätigkeiten der Grafeil die Quelle fortwährender Streitigkeiten mit den Patriarchen wurde. Im Jahre 1150 kam zur Regelung dieses Verhältnisses zwischen dem Patriarchen Pilgrim I. uud dem Grase» Engelbert II. der Vertrag von Ramvscello zn Stande; da aber auch dieser nicht gehalten wnrde nnd Graf Engelbert mit dem Patriarchen in neue Fehde gerieth, wurde das Verhältniß zwischen dem Patriarchen Pilgrim II. und den Grafen Engelbert III. uud Meiuhard II. unter Vermittlung der befreundeten deutschen Fürsten durch den Friedens- vertrag vvn S. Qnirino (eine Kirche bei Cormons) am 27. Jannar 1202 definitiv geregelt. Dieser Vertrag war für die Grafen von Görz sehr günstig, denn er consolidirte ihren Besitz der Grafschaft. Bis dahin war gemäß der Schenkung des Kaisers Otto III. der Besitz der Grafschaft zwischen dem Patriarchen und deu Graseu von Görz getheilt. In welcher Weise diese Theilung stattfand, ist nicht näher bekannt. Aller Wahrscheinlichkeit nach aber war der Graf von Görz mit dem Antheil des Patriarchen belehnt. Durch deu Friedensvertrag verzichtete der Patriarch auf feiueu Autheil uud überließ dem Grafen von Görz das volle Eigenthum des Schlosses von Görz mit seinem Gebiete. Auch hatte der Vertrag die Regelung des Schntzvogteirechtes in Bezug auf deu Patriarchen zur Folge, welche für alle Zukunft die Grundlage für diese rechtlichen Beziehungen blieb. Die nächste Folgezeit brachte den Grafen von Görz stets erneuerte Fehde mit ihren srianlischen Nachbarn und immer neue Bemühungen znr Befestigung ihres Besitzes. Aber mit Meinhard III. (gestorben 1258), dem Sohn des Grafen Engelbert III., beginnt eine neue Periode für die Geschichte der Grafen von Görz, während welcher sie dnrch Erbschaften und Heiraten ihre Güter binnen wenigen Jahren ansehnlich vermehrten, die mächtigsten Grafen des deutscheu Reiches wurdeu uud selbst die Herzogs- uud Königskrone ihrem Geschlecht vvrübergehend zuwendeten. Nach dem Erlöscheil des Hauses Audechs erhielt Meiuhmd III-, dessen Großmutter diesem Hause entsprossen war, die Andechs'schen Besitzungen im Jnn- und Wippthal, Küstenland und Dalmalien. 7
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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild Das Küstenland, Volume 10
Title
Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
Subtitle
Das Küstenland
Volume
10
Editor
Erzherzog Rudolf
Publisher
k.k. Hof- und Staatsdruckerei, Alfred von Hölder
Location
Wien
Date
1891
Language
German
License
PD
Size
15.63 x 22.44 cm
Pages
390
Keywords
Enzyklopädie, Kronländer, Österreich-Ungarn
Categories
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