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weshalb es in demselben Jahre Jllyricum einverleibt wurde. Somit wurde der Risano
auf kurze Zeit die Grenze Italiens und die Provinz sammt dem Jllyricum bekam Mareus
Autouius (42 bis 40). Augustus, welcher sich nach dem Vertrage von Briudisi (40) Jstriens
bemächtigt hatte, sah sich sogar im Jahre 39 v. Chr. gezwungen, Pola zu zerstören, welches
nach seiner Wiedererbauung (im Jahre 33) den Namen „Pietas Julia" erhielt. Nach der
Schlacht bei Actium (September 31) wurde Jstrieu der X. Region Italiens zugetheilt
(im Jahre 27) und von da an eröffnet sich mit dem Frieden auch für diese Provinz eine
Epoche des Gedeihens und des Reichthums.
Zu den schon gegründeten .colonia«" und „wdellae" fügte Augustus noch andere,
wie Colonia Julia (heute Pareuzo) hinzu; weitere errichtete Claudius (im Jahre 44) in
Libnrnien (z. B. das heutige Albona), Vespasiauus (69 bis 79) auf Cherso (Laput-
insuwe, jetzt Caisole) und Commodns (180 bis 192). So schwindet der Unterschied
zwischen den alten Colonien und den Muuicipien, es erstehen neue »munieipm«, in denen
Eingeborene und Kolonisten sich verbrüdern und gleiche Rechte, wie auch gleiche Pflichte»
haben, in denen ferner die ersteren die Sprache, die Gebräuche und den Glauben der
italischen Ankömmlinge annehmen.
Die durch ihre Bevölkerungszahl oder durch ihre strategische Lage hervorrageudeu
Muuicipien erhielten auch den Titel ,respub!icae" und das damit verbundene Recht,
hohe Gerichtsbarkeit über die kleineren Muuicipieu auszuüben, und so besaßen sie neben
ihrem eigenen Gebiete noch einen Gerichtsbezirk. Solche Städte waren: Albona, Laput-
insulae, Pola, Colonia Julia, Tergeste und Cifsa.
Für das Rechtsverfahren hatte Jstrien seinen eigenen „eonvonws- (Sitz des Ober-
richters für den Sprengel) in Pola — wo auch die religiösen Feste abgehalten wurden —,
Liburuieu in Scardona; da versammelten sich die Bevollmächtigten der einzelnen ,respu-
blicae- oder ,civitntes- nnd das .okticinm" (die untergeordneten Beamten), in Pola
unter dem Proconsul oder seinem Stellvertreter, in Scardona uuter dem Proprätor
oder „leAutus perlsetissiinus*, um als Appellhof Recht zu sprechen. Unabhängig vom
„okficiuin" des Legaten waren der „pi-oeurator" und der ,eurator°. Dem ersteren lag
es ob, die öffentlichen Steuern einzutreiben, welche entweder „veetiAalia- genannt wurden,
nämlich jene, die an den Meistbietenden verkauft wurden und deren Eintreibung den
.publioain- anvertraut war, oder „tridntn", mit denen die Verwaltungskosten gedeckt
wurden. 1>ibutn waren z. B. die ,pc>rtoriu" (auf die Ein- und Ausfuhr der Waaren),
ferner die „viFesimn". „eentesimn", »ckueentesims/ (auf Erbschaften und Märkte); es
gab überhaupt alle Arten tributa, von denen auf die Fuhrwerke angefangen, bis zur
„fetens" von Vespasian angeführt. Mit diesem undankbaren Geschäft verband der
„proeurawr" das viel edlere Amt eines Directors der Kinderasyle, Anstalten, die dem
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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
Das Küstenland, Volume 10
- Title
- Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
- Subtitle
- Das Küstenland
- Volume
- 10
- Editor
- Erzherzog Rudolf
- Publisher
- k.k. Hof- und Staatsdruckerei, Alfred von Hölder
- Location
- Wien
- Date
- 1891
- Language
- German
- License
- PD
- Size
- 15.63 x 22.44 cm
- Pages
- 390
- Keywords
- Enzyklopädie, Kronländer, Österreich-Ungarn
- Categories
- Kronprinzenwerk deutsch