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Venedigs vollständig ans jede Herrschaft über die Insel. Von da an ward Veglia von
einem ,?rovvec>iwre-, der alle 32 Monate gewählt wurde, und von einem Castellan
verwaltet. Beide ernannte der Senat. Die Stadt wurde nach ihren eigenen Satzungen
von ihren eigenen Obrigkeiten geleitet.
Die Insel Ossero (Chersv-Lussinv) wurde anfangs von einem Oberhaupt regiert,
das — unter dem Titel eines Grafen von Ossero — von der Republik ernannt wurde.
Von 1180 bis 1302 war sie erbliches Lehen der Familie Morosini, im übrigen theilte sie
das politische Geschick Veglias. Beide Inseln bildeten eigene Diöeesen, welche bis zum
Jahre 1155 der Erzdiöcese Spalato, von da an der von Zara untergeordnet waren.
Im Jahre 1500 fiel mit dem Tode Leonhards II. auch die Grafschaft Görz an das
Haus Österreich und diese Erbschaft war einer der Beweggründe, welche den Kaiser
Maximilian bestimmten, der Liga von Cambrai beizutreteu. Im Begiuu des nun folgenden
Krieges (1508) war den Venetianern das Glück hold; sie besetzten das österreichische
Jstrien, Trieft und Finme. Aber nicht lange hielten diese Erfolge an. An der Adda
besiegt (1509), mußten sie beim Nahen der Kaiserlichen die früher besetzten Orte räumen,
und uuu staud das veuetianische Jstrien dem feindlichen Heere offen. In den folgenden
Jahren wurde mit wechselndem Glück gekämpft, bis dem im Jahre 1516 geschlossenen
Waffenstillstand der Vertrag von Worms (im Jahre 1521) folgte, in welchem Venedig
Castelnnovo und andere Gebiete auf dem Karst an Österreich abtrat.
Die österreichischen Herzoge legten anfangs ihren istrifchen Besitzungen nur geringen
Werth bei; dies erhellt daraus, daß sie dieselben anderen Familieu verpfändete» oder
verpachteten; von 1380 bis 1766 wechselte die Grafschaft Pisiuo einuudzwauzigmal den
Herrn, ja im Jahre 1644 boten die Habsburger sie den Venetianern um 350.000 Gulden
zum Kauf an. Dagegen lag ihnen die Integrität des Gebietes von Friaul und die
Freiheit der Schiffahrt auf der Adria sehr am Herzen; es kam darüber sogar nach einem
Jahrhundert gegenseitiger Anklagen und Belästigungen von neuem zu offenem Krieg.
Venedig besaß seit langer Zeit die Oberherrschaft im adriatischen Meere und hatte
bisher kein Opfer gescheut, um die erworbene Hegemonie zu bewahren. Die feierliche
„Vermählung mit dem Meere", welche alljährlich in Venedig am Himmelfahrtstag
gefeiert wurde, sollte Allen in Erinnerung rufen, daß die Adria der Republik gehörte. Wie
die Herren des Festlandes das volle Recht hatten, die Wege zu bestimmen, an die der
Handel sich zu halten hatte, und die Städte zu bezeichnen, wo er Absatz suchen durfte,
ebenso glaubten sich die Venetianer berechtigt, auf dem Meere zu verfahren, nämlich den
Schiffen die Richtungen vorzuschreiben, die sie einschlagen, die Häfen, in denen sie anlegen,
uud die Städte, wo sie die Waaren hinbringen durften. Natürlich hatten sie dies so
geordnet, daß der größte Nutzen ihrer Hauptstadt, der größte Schaden den mit ihr
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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
Das Küstenland, Volume 10
- Title
- Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
- Subtitle
- Das Küstenland
- Volume
- 10
- Editor
- Erzherzog Rudolf
- Publisher
- k.k. Hof- und Staatsdruckerei, Alfred von Hölder
- Location
- Wien
- Date
- 1891
- Language
- German
- License
- PD
- Size
- 15.63 x 22.44 cm
- Pages
- 390
- Keywords
- Enzyklopädie, Kronländer, Österreich-Ungarn
- Categories
- Kronprinzenwerk deutsch