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nur wegen seines juristisch-historischen Inhalts, welcher die Existenz uralter slavische
Gemeinden in Jstrien und deren Begrenzung erweist, sondern auch als Sprachdenkmal,
als Quelle der Kenntniß der damaligen Sitten und Gebräuche, des Bestandes von
Kirchen, vou Orts- und Familiennamen außerordentlich wichtig. Ein zweiter kla^vocl,
ein Bestimmuugsact der Grenzen zwischen Moscenice und Kozljak aus dem Jahre 1395,
ist uns ebenfalls noch erhalten. Durch besondere, nur durch wenige italienische Worte
getrübte Reinheit der Sprache zeichnet sich das sogenannte Statut owka Xrka (Statut
der Insel Veglia) aus dem Jahre 1388 aus, ein Strafgesetzbuch, welches für die Kenntniß
des Geistes der damaligen Strafgesetzgebung von hoher Bedeutung ist. Auch die Stadt
Caftua hatte ihr eigenes Statut aus dem Jahre 1400, das im Original sicherlich glagolitisch
geschrieben war. Es wird im Mnseal-Archiv in Agram aufbewahrt. Erwähueuswerth ist
die glagolitische Chronik von Boljuuo, nicht so sehr wegen ihres Inhalts als wegen der
Sprache. Dieselbe enthält die Aufzählung der wichtigsten Ereignisse seit dem Jahre 1451
bis zum Jahre 1622. Das Original dieser Chronik liegt nunmehr im Museum zu Agram.
Nicht ohne Interesse ist auch die Verfassung des Kapitels von Castna aus dem Jahre 1473
(Aakon kapitula Xastve), die in einer Abschrift aus dem Jahre 1678 im Archiv der
Pfarrkirche von Caftua aufbewahrt wird.
Das Glagolitische diente auch zur Verfassung von Rechtsnrkuudeu. In Rakalj findet
sich ein glagolitisches Testament des dortigen Pfarrers aus dem Jahre 1551 und im
Archiv der Gemeinde von Barbana gibt es deren zwei vom Pfarrer Georg Bedrinic aus
der Mitte des XVI. Jahrhunderts. Im Inventar der dortigen Kirche vom Jahre 1640
findet sich die Angabe: „vier große auf Pergament geschriebene illyrische Bücher", welche
leider nicht mehr vorhanden sind. Glagolitische Rechtsdokumente besitzen noch die Pfarr-
archive von Dolina und von Lovrana, letzteres das Besitzinventar des Kapitels von
Lovrana aus dem Jahre 1574. Solche Dokumente besitzen auch Privatpersonen, wie
z. B. in Kraj, einem kleinen Dörfchen der Pfarre Moöcenice, aus den Jahren 1521
und 1585, in Veprinac aus den Jahren 1625, 1627, 1629, 1641. Mit dem Ende des
XVIII. Jahrhunderts hört das Vorkommen glagolitischer Rechts-Docnmente auf, weil um
diese Zeit in den öffentlichen Notariats-Kanzleien der glagolitischen die lateinische Schrift
snbstituirt wurde. Auch die Kirchen-Matrikel wurden in glagolitischer Schrift geführt: so
zu Lussiu bis zum Jahre 1732, zu Verbenico bis zum Jahre 1807, zu Krkavce bis zum
Jahre 1706, zu Dolina bis zum Jahre 1619. Auch das Decanats-Archiv von Castna ist
im Besitz glagolitischer Matrikeln, welche im Jahre 1654 beginnen. Die letzten Hefte
derselben fehlen, weßhalb es sich nicht bestimmen läßt, bis zu welchem Jahre dieselben in
dieser Schrift fortgeführt wurden. Auch in der Pfarrkirche von Torre gibt es außer den
glagolitischen Missalen und Breviarien glagolitische Matrikeln. Hierzu kommen endlich
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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
Das Küstenland, Volume 10
- Title
- Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
- Subtitle
- Das Küstenland
- Volume
- 10
- Editor
- Erzherzog Rudolf
- Publisher
- k.k. Hof- und Staatsdruckerei, Alfred von Hölder
- Location
- Wien
- Date
- 1891
- Language
- German
- License
- PD
- Size
- 15.63 x 22.44 cm
- Pages
- 390
- Keywords
- Enzyklopädie, Kronländer, Österreich-Ungarn
- Categories
- Kronprinzenwerk deutsch