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verschwand und das Schloß Tirol, an dessen Besitz man sich auch den der Grafschaft
geknüpft dachte, wurde veräußert. An die Stelle des Landes traten drei Kreise: der Inn-,
Eisack- und Etschkreis und in jedem derselben als oberste Verwaltungsbehörde ein Kreis-
commissariat, das unmittelbar den Centralbehörden des Königreichs, den Ministerien in
München unterstand. Zugleich erhielten die Landgerichte einen erweiterten Wirkungskreis,
indem die Gemeinden und Corporationen, welche bisher eine große Autonomie genossen
hatten, durch das neue Gemeindegesetz und die das Stiftnngs- und Communalvermögen
betreffende Ordnung ganz unter staatliche Aufsicht uud Bevormundung gestellt wurden. Eine
Reihe von Verordnungen suchte die bevorzugte Stellung des Adels in mannigfacher Weise
einzuschränken. Die neue Constitution führte aber auch den Sturz der tirolischen Verfassung
herbei. Nachdem diese noch einmal in der alten Weise getagt, aber den ihr gestellten
Aufgaben weniger als je sich gewachsen gezeigt hatte, wurde ihr zunächst infolge einer
allgemeinen Reform das Steuerwesen entzogen, die landschaftlichen Kassen gestürzt und
zur Tilgung der auf 8'/s Millionen angewachsenen Landschaftsschulden eine eigene
Schuldentilgungscommission errichtet. Am 16. Mai 1808 erfolgte dann die Auflösung
der beiden Aktivitäten zu Innsbruck und Bozen und der ganzen alten tirolischen Landes-
vertretung, die durch drei Kreisvertretungen ersetzt werden sollte.
Unter den übrigen Änderungen auf dem Gebiete des Finanzwesens waren die
bedeutendsten das Verbot des Papiergeldes und der unterwerthigen Münzsorten, sowie die
Einführung neuer Steuern. Die Finanzpatente ließen das schlechte Geld allerdings in
kürzester Zeit verschwinden, aber die Maßregel kostete dem Lande vier Millionen, brachte
Handel uud Gewerbe ins Stocken und verursachte eine große Unsicherheit in den Eigen-
thumsverhältnissen, viele Coucurse und Processe. Um so schwerer empfand man die gleich-
zeitigen und die nachfolgenden neuen directen oder indirecten Abgaben. Solche Neuerungen
waren das Stempelmandat, die Mauth- und Zollordnung, die Regulirung des Weg- und
Brückengeldes, die Erhebung des Weggeldsteneroperates, des Familienschutzgeldes und des
Fleischaufschlages. Zn diesen ordentlichen kamen noch mehrere außerordentliche Umlagen
und die Lasten, welche die Neuerungen auf dem Gebiete des Militärwesens brachten,
besonders die Organisirung des Bürgermilitärs und die Errichtung des Tiroler Jäger-
Bataillons, sowie die Einführung der Eonfcription. Letztere war bei den Tirolern noch
immer so unbeliebt, daß zu ihrer Durchführung in Tirol die Anwendung von Militärmacht
nöthig wurde. Anderseits war aber die baierische Regierung eifrig bemüht, die materielle
Cultur des Landes nnd sein Wohl zu fördern. Sie sorgte für eine bessere Sicherheits-,
Markt-, Straßen- und Forstpolizei und widmete insbesondere der Sanitätspolizei große
Aufmerksamkeit. Zur Verbesserung der Landwirthschaft wurde die Auftheilung der Hut-
weiden angeordnet, zur Hebung von Handel und Verkehr der Straßen- und Brückenbau
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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
Tirol und Vorarlberg, Volume 13
- Title
- Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
- Subtitle
- Tirol und Vorarlberg
- Volume
- 13
- Editor
- Erzherzog Rudolf
- Publisher
- k.k. Hof- und Staatsdruckerei, Alfred von Hölder
- Location
- Wien
- Date
- 1893
- Language
- German
- License
- PD
- Size
- 16.12 x 23.1 cm
- Pages
- 624
- Keywords
- Enzyklopädie, Kronländer, Österreich-Ungarn
- Categories
- Kronprinzenwerk deutsch