Page - 570 - in Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild - Tirol und Vorarlberg, Volume 13
Image of the Page - 570 -
Text of the Page - 570 -
570
vorhandenen Waldcapital walten zu lassen, wie sie gerade für eine Forstwirthschaft
im Hochgebirge unerläßlich sind; dagegen fehlt jener private Großgrundbesitz, welcher in
anderen Ländern den Waldculturen den Charakter einer pfleglichen nnd conservativen
Wirthschaft aufprägt, in Tirol fast gänzlich. Der Waldbesitz der Fidcicommißgüter ist
(mit kaum 2000 Hektar) verschwindend klein und auch der Besitz der geistliche» Stiftungen
(der Klöster und des Bisthums Brixen) beträgt mit 11.344 Hektar unr 1 Procent des
Gesammtwaldstandes. Der Großbesitz an Wald ist daher zumeist mir dnrch die Staats-
forste, welche 111.588 Hektar oder 10 7 Procent des Gesammtwaldstandes umfassen, dann
durch den Besitz einiger großen Gemeinden oder Gemeindegruppen vertreten, unter welchen
letzteren insbesondere der Waldbesitz der Gemeinden von Ampezzo mit 10.730 Hektar und
jener der Generalgemeinde Fleims mit 11.705 Hektar als ein sehr wcrthvoller und in
letzter Zeit auch wohlbewirthschafteter hervorzuheben ist.
Bis zur Mitte dieses Jahrhunderts hatte der Staat durch eiue Reihe von älteren
Waldordnungen, insbesondere aber auf Gruud der Ferdiuaudeischeu Bergwerks- uud
Waldorduuug vom Jahre 1553 das Eigenthumsrecht auf alle Wälder des Landes, soweit
solche nicht besonders durch Brief und Siegel an Private oder Stiftungen „ verliehen"
waren, behauptet; der Bevölkerung waren blos Einforstnngsrechte zugestanden, doch waren
den Gemeinden schon damals bestimmte Waldstrecken zur Holz-, Streu- und Weidenutzung
zugewiesen. Dieselben waren zum Theile — so im Pusterthal iu den Jahren 1700 bis 1730,
im Vintschgan zu Ende des vorigen Jahrhunderts — sogar an die einzelnen Güter vertheilt
worden. Den vielfachen Eigenthumsansprüchen und übermäßigen Nutzungsanforderungen,
welche aus diesem Verhältniß im Laufe der Zeit erwachsen waren, wurde durch die Ent-
schließung weiland Seiner Majestät des Kaisers Ferdinand vom 6. Februar 1847 ein
Ende gemacht, durch welche bestimmte, schon bisher für den Staat — hauptsächlich zur
Sicherung des Betriebes der Salinen- und Montanwerke — reservirte Wälder als Staats-
forste vorbehalten, alle übrigen aber in das Eigenthum der Gemeinden übertragen wurden.
Der größte Theil des heutigen Staatsforstbesitzes wird demnach auch durch die
ehemaligen Salinen- und Montanforste des Unter- und Oberinnthals gebildet, zu welchen
noch die wenigen Staatsforste Südtirols als frühere Cameralforste hinzukommen. Nur
im Unteriuuthal bilden die Staatsforste mit 43 Procent des dortigen Gesammtwald-
bestandes einen wesentlichen und den Charakter der Waldwirthschaft überhaupt mit-
bestimmendeu Antheil desselben; insbesondere sind es hier die zwischen dem Innthal und
der Landesgrenze gegen Baiern gelegenen Forste von Thiersee, Brandenberg, Achenthal,
Hinterriß und Scharnitz, welche einen großen Besitzcomplex und zugleich eines der
geschlossensten und schönsten Waldgebiete Tirols überhaupt darstellen. Im Oberinnthal
und Lechthal bilden die Staatsforste, vielfach zerstreut in einzelnen kleineren oder größeren
back to the
book Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild - Tirol und Vorarlberg, Volume 13"
Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
Tirol und Vorarlberg, Volume 13
- Title
- Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
- Subtitle
- Tirol und Vorarlberg
- Volume
- 13
- Editor
- Erzherzog Rudolf
- Publisher
- k.k. Hof- und Staatsdruckerei, Alfred von Hölder
- Location
- Wien
- Date
- 1893
- Language
- German
- License
- PD
- Size
- 16.12 x 23.1 cm
- Pages
- 624
- Keywords
- Enzyklopädie, Kronländer, Österreich-Ungarn
- Categories
- Kronprinzenwerk deutsch