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Fruchtbarkeit des Bodens wetteifert und auch eine ansehnliche Zahl von Großgrund-
besitzen zu den intensivsten Wirthschaftsbetrieben, zu den ersten „Musterwirthschaften"
des Landes zählen.
Der Kleingrundbesitz begreift die vormaligen Rnsticalgründe, sowie die Erb-
richtereien, Freihöfe u. s. w. in sich, Besitzungen von oft beträchtlicher Größe, welche seit
dem Jahre 1848 ihre einstigen Vorrechte ebenso eingebüßt haben wie der land- und
leheutäfliche Grundbesitz. Die vormaligen Rusticalgründe bestanden ursprünglich aus
16.773 „Lahnen", eine Zahl, welche bei Anlegung des ersten Grundsteuerkatasters fixirt
wurde. Als Ganzlahn wurde eine Fläche unterthäniger Grundstücke (Feld, Wiese, Weide)
bezeichnet, welche jährlich 180 fl. Reinertrag abwerfen konnte; die Größe der Lahne
wechselte somit je nach dem Unterschied der Bodengüte und stieg bis zu 414 Hektar. Die
ursprünglichen Ganzlahne wurden weiter in halbe, Viertel-, Achtel- bis Sechzehntel-Lahne
getheilt, so daß die Zahl der Besitzer dieser Art von Grundstücken im Jahre 1873 etwa
35.000 betrug. Andere Kleingrundbesitze, jene der Anfassen und „Häusler" rühre»
von gutsherrlichen, gegen Geld- oder Naturalabgaben an landwirthschaftliche Hilfsarbeiter
vergebenen Meierhöfen her.
Verschiedene Momente agrar- und socialpolitischer Natur haben im Jahre 1889
die Erlassung eines Reichsgesetzes über die Einführung besonderer Erbtheiluugsvorschristeu
für landwirthschaftliche Besitzungen mittlerer Größe veranlaßt. Dieses vielumstrittene, die
Erhaltung des Bauernstandes bezweckende Höferecht wird jedoch erst nach Erlassung
der ausführenden Landesgesetze in Kraft trete».
In? Große» und Ganzen sucht fast jeder bäuerliche Besitzer in Mähren der Scholle
die ihr entsprechende Bewirthschaftnngsweife abzulauschen, Tag für Tag sich über die
Ursachen des Verkümmerns der Feldfrucht oder ihres Gedeihens ein Urtheil zu bilden.
Als Beispiel für die Anpassungsfähigkeit des bäuerlichen Landwirthes an die Forderungen
»loderner Cultur mögen die nachstehenden Fruchtfolgen einer bei Kremsier gelegenen, in
großem Umsauge Zuckerrübenbau treibenden Gemeinde dienen:
I. Alte Fruchtfolge: 1. Hirse (stark gedüngt). 2. Weizen. 3. Zuckerrübe. 4. Gerste.
5. Roggen, Stoppelklee. 6. Klee.
II. Neueste Fruchtsolge: 1. Zuckerrübe (stark gedüngt). 2. Weizen. 3. Zuckerrübe
(Kunstdünger!). 4. Gerste. 5. Roggen, Stoppelklee. 6. Klee.
Die Configuration der Grundstücke bietet überwiegend das Bild zerstückelter Gemeng-
lage der Feldflächen, oft nur wenige Meter breiter, aber sehr langer, die Höhen empor-
klimmender Ackerstreifen, so daß die ans Grund des neuen Gesetzes über agrarische
Operationen endlich eingeleitete Commassation sich als ein dringendes Bedürfniß darstellt.
Eine vollständige Arrondirnng der Feldflächen hat bisher erst in wenigen Gemeinden
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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
Mähren und Schlesien, Volume 17
- Title
- Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
- Subtitle
- Mähren und Schlesien
- Volume
- 17
- Editor
- Erzherzog Rudolf
- Publisher
- k.k. Hof- und Staatsdruckerei, Alfred von Hölder
- Location
- Wien
- Date
- 1897
- Language
- German
- License
- PD
- Size
- 15.42 x 21.88 cm
- Pages
- 750
- Keywords
- Enzyklopädie, Kronländer, Österreich-Ungarn
- Categories
- Kronprinzenwerk deutsch