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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild - Galizien, Volume 19
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402 gebunden, dem Bräutigam dagegen ein großes Taschentuch. In der Regel werden bei dieser Gelegenheit die Verlobnngsringe gewechselt und dazu entsprechende Verlobuugs- lieder gesungen, z. B.: Du mein grauer Kukuk, Wach' nicht auf so frühe, Ruf' auch nicht so klagend! — „Wie fall ich nicht klagen, Wenn der Herbst schon eintritt?" — Mütterchen Mariechens, Wach' nicht auf so zeitlich, Wein' auch nicht so bitter! — „Ach soll ich nicht weinen? Eine Tochter hab' ich Hieraus geht der Bräutigam init dem Starosten zum Pfarrer und bestellt die Eheaufgebote (?äpvwiä^). Bei dieser Gelegenheit werden die Verlobten zum Pfarrer beschieden und müssen nachweisen, daß ihnen die Hauptgrundsätze der christkatholischen Lehre und die übrigen Gebete geläufig sind. Die Verlobung ist aber noch nicht bindend, wenn auch die Eheverkttndigung vor sich geht, und kann gelöst werden. Wurde dies vom Mädchen veranlaßt, dann sind die Eltern desselben verpflichtet, dem Brautwerber die gemachten Auslagen zu vergüten. Will sich aber der Bräutigam seiner Erkorenen ver- gewissern, dann pflegt er mit dem Starosten zum zweiten, manchmal auch zum dritten Mal in deren Haus sich zu begeben, um das letzte Wort zu holen. Bei diesem Anlasse, slc»v>n^ genannt, wird auch die Mitgift (winv), welche in Kleidern und Bettzeug, wirthschaftlichem Inventar, nicht selten auch in Bargeld und liegenden Gütern besteht, vereinbart. Es wird auch vereinbart, ob die Verlobte das Haus des Bräutigams oder aber der Bräutigam das Haus seiner Braut beziehen soll, und im letzteren Falle, wenn der Bräutigam besitzlos ist, heißt es: pr^stä^v cko nHi na Fi-unt i ekätu. Auch der Ärmste trachtet, wenn auch ein blutarmes Mädchen, „des Hemdewaschens nnd Kleiderflickens wegen" dulo Icomü obiprät^ ta olilatat^), zu heiraten und es kommt äußerst selten vor, daß eine Jungfer ergraut sia kos^). Nach erfolgter Eheverkündigung liegt es beiden Seiten ob, die znm Heiratsanfzng nöthigen Personen vvesilna) einzuladen. Die Druzyua des Bräutigams, welcher kniaö, d. i. Fürst, genannt wird, bilden: ein 6rü5bu, Brautführer, und zwei piäcki-uxbx, d. i. Unterbrautführer, in der Regel junge, tanzlustige Gesellen, zwei Starosten, ältere angesehene Männer, von denen einer die Rolle des Wirthes im Hause des Bräutigams übernimmt; ferner zwei ältere, angesehene Frauen, svväekx genannt, und eine SvvitMa, ein junges Mädchen, in der Regel die Schwester des Bräutigams oder eine Verwandte Und muß sie vermälcn." — Schmück' dich nicht, o Hänichen, Und erwccke Herzweh; Schmück t euch nicht, ihr Haine, Und erwecket Trauer! Denn ich traure tief und schmerzlich! Geb' von mir die einz'ge Tochter Ach, in eine fremde Gegend, Nicht in die Verwandtschaft! (S.-St )
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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild Galizien, Volume 19
Title
Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
Subtitle
Galizien
Volume
19
Editor
Erzherzog Rudolf
Publisher
k.k. Hof- und Staatsdruckerei, Alfred von Hölder
Location
Wien
Date
1898
Language
German
License
PD
Size
16.48 x 22.34 cm
Pages
920
Keywords
Enzyklopädie, Kronländer, Österreich-Ungarn
Categories
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