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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild - Galizien, Volume 19
Page - 482 -
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482 ein Mann von vielem talmndischen Wissen und großer Religiosität, Theolog und Jurist zugleich. Er muß alle Bestimmungen, Entscheidungen nnd Judicate, welche iu den 102 Traktaten der Mischna und Gemara, sowie im Gesetzescompendinin „Schulchen- Aruch" enthalten sind, nebst den zahllosen Commentaren genau kennen und sie auf alle Verhältnisse des Lebens, in denen man sich an ihn wendet, anwenden können. Er ist Richter und Geistlicher; er entscheidet kurz und endgiltig über alle mündlich vorgebrachten rituellen Fragen und eommercielle Streitigkeiten ohne viele Kosten, Schreibereien und Zeitvergeudung und diese Entscheidung wird von den Betheiligten respectirt. Seine Hand glättet den Unfrieden in der Ehe oder löst den Knoten; er schlichtet den Streit zwischen Geschäftsfreunden; er überwacht die Schächter und Fleischbänke, die Erzeugung des Osterbrotes, entscheidet über die Genießbarkeit von Nahrungsmitteln, bei denen rituelle Bedenken aufsteigen, und steht mit dem reichen Schatze seines Wissens jungen Ehefrauen in delicaten Fragen als Gewifsensrath zur Seite. Ihm und dem Rabbiner steht bei wichtigen Entscheidungen ein Assessorencollegium zur Seite, Alle gelehrt, Alle orthodox, Alle schlecht bezahlt. Eine nicht ganz bedeutungslose Gemeindefignr ist der Synagogendiener, welcher bei allen traurigen oder freudigen Anlässen religiösen und rituellen Charakters sunctionirt, gleich den türkischen Muezzins die Gläubigen zum Gebete ruft, den Eintritt des Sabbats verkündet, zur Betheiligung an den Leichenbegängnissen hervorragender Personen öffentlich aufruft, die Ordnung im Bethaus beaufsichtigt, die Gold- und Silbergeräthe, sowie die Brokatporti'eren der Bundeslade aufbewahrt und die erforderlichen Anschaffungen besorgt. Die in der Gemeinde, außer im Gottesdienste, herrschende Sprache ist der jüdisch- deutsche Jargon, eine Sprache mit eigener, sehr kurzer, vou rechts uach links gehender Schrift, aber ohne regelmäßige Formenbildnng und von willkürlicher Syntax, in welche viele hebräische, slavische und romanische Wörter, oft corrumpirt eingestreut sind und in der man altdeutsche Benennungen findet, die in der Umgangssprache nicht mehr gebräuchlich sind, wie: Schwäher für Schwiegervater, Seiger für Uhr, Lailach für Leintuch, Mad für Jungfrau, Schnnr für Schwiegertochter. In manchen von Inden dichtbevölkerten Ortschaften, wie Brody, Kolomea, Tarnopol, bedienen sich sogar viele Christen in ihrem Verkehre mit den unteren Schichten der Juden dieser Sprache. Es gibt absolut keinen Juden, der nicht lesen und selten einen, der nicht schreiben könnte. Die gelehrten Talmndisten stehen in hohem Ansehen und bilden den Adel, zu dem die Geldaristokratie nicht hinanreicht. Diese Männer, zu denen ihre frommen Glaubensgenossen in Verehrung emporblicken, enthalten sich in der Regel jeder geschäftlichen Thätigkeit, die sie vom Studium und Gebet ablenken würde, denen sie ihr Leben weihen und das größte Lob, das ihnen gespendet wird, ist, wenn man ihnen nachsagt, daß sie das circulireude Geld nicht kennen.
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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild Galizien, Volume 19
Title
Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
Subtitle
Galizien
Volume
19
Editor
Erzherzog Rudolf
Publisher
k.k. Hof- und Staatsdruckerei, Alfred von Hölder
Location
Wien
Date
1898
Language
German
License
PD
Size
16.48 x 22.34 cm
Pages
920
Keywords
Enzyklopädie, Kronländer, Österreich-Ungarn
Categories
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