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Die erste Frucht der Errichtung des Religionssondes war die Eröffnung der
Clerikerschule in Snezawa, welche im Jahre 1786 aetivirt wurde, und deren befriedigende
Absolvirnng zur Bedingung der Aufnahme in den geistlichen Stand gemacht wurde.
Mit der im November desselben Jahres erfolgten Aufhebung der um das Land
hochverdienten Militär-Administration, der Vereinigung der Bukowina mit Galizieu und
der Unterordnung dieses Landes unter das Landesgnberninm in Lemberg wurde auch
der griechisch-orientalische Religionsfond mit den galizifchen Fonden vereinigt. Über die
Amtsthätigkeit des genannten Gnberniums in den Angelegenheiten des griechisch-
orientalischen Religionssondes bis 1790 ist nur soviel bekannt, daß einige in der Moldau
gelegene Fondsgüter theils verkauft, theils gegen andere im Lande befindliche Güter
vertauscht wurden. Gelegentlich der im Jahre 1790 erfolgten Trennung der Bukowina
von Galizien wurde auch die Trennung des griechisch-orientalischen Religionssondes von
den galizischen Fonden und eine gesonderte Rechnungsführung verfügt; doch blieb der
Religionsfond auch fernerhin unter der Verwaltung des galizischen Landesgnberniums.
Der damalige Stand der Fondscapitalien bezifferte sich mit 48.898 Gulden in öffentlichen
Papieren und 12.079 Gulden Conventions-Münze in Bargeld. Diese Capitalien waren
aus dem Verkaufe der im Auslande gelegenen Güter und den Überschüssen aus dem
Ertrage der Liegenschaften gebildet worden. Durch die eigene Regie, welche das galizische
Landesgnberninm bei der Bewirthschaftung der Güter eingeführt hatte, sank das Ein-
kommen auf ein Minimum herab und wurde fast zur Gänze von den Regieauslagen
verschlungen, weßhalb im Jahre 1810 die eigene Regie aufgegeben und das unter der
Militär-Administration geübte Pachtsystem wieder eingeführt wurde.
Die schweren und langwierigen Kriege zu Anfang dieses Jahrhunderts, welche viel
Ungemach über die Monarchie brachten nnd die Finanzen derselben zerrütteten, zogen auch
den Religionsfond in Mitleidenschaft. Um nämlich dem Staatshaushalte aufzuhelfen
und mit Erfolg den Kampf gegen den mächtigen äußeren Feind führen zu können, wurde
durch das Kreisschreiben des galizischen Landesguberuiums vom 26. September 1810
zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß Kaiser Franz I. mittels eines an den Hofkammer-
präsidenten erlassenen Handschreibens vom 14. September desselben Jahres bewilligte, daß
auch geistliche Güter, welche bestehenden Stiften und Klöstern gehören, zum Behufe der
Staatsfinanzen gegen klingende Münze veräußert werden dürfen. Infolge dessen wurden
zu dem gedachten Zwecke die dem Religionssonde gehörigen Güter, und zwar im Jahre
1811 ein Drittel von Zamostie um 70.350 Gulden, Plesznitza um 13.080 Gulden, Ostra
um 12.500 Gulden, im Jahre 1812 Stawczan mit Hawrylestie und Ehliwestie um
140.000 Gulden nnd außerdem die Fondsantheile von Banilla am Czeremosz, Kabestie
und Zwiniacze und andere kleinere Gutsantheile veräußert.
Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
Bukowina, Volume 20
- Title
- Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
- Subtitle
- Bukowina
- Volume
- 20
- Editor
- Erzherzog Rudolf
- Publisher
- k.k. Hof- und Staatsdruckerei, Alfred von Hölder
- Location
- Wien
- Date
- 1899
- Language
- German
- License
- PD
- Size
- 15.14 x 21.77 cm
- Pages
- 546
- Keywords
- Enzyklopädie, Kronländer, Österreich-Ungarn
- Categories
- Kronprinzenwerk deutsch