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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild - Bukowina, Volume 20
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160 Die erste Frucht der Errichtung des Religionssondes war die Eröffnung der Clerikerschule in Snezawa, welche im Jahre 1786 aetivirt wurde, und deren befriedigende Absolvirnng zur Bedingung der Aufnahme in den geistlichen Stand gemacht wurde. Mit der im November desselben Jahres erfolgten Aufhebung der um das Land hochverdienten Militär-Administration, der Vereinigung der Bukowina mit Galizieu und der Unterordnung dieses Landes unter das Landesgnberninm in Lemberg wurde auch der griechisch-orientalische Religionsfond mit den galizifchen Fonden vereinigt. Über die Amtsthätigkeit des genannten Gnberniums in den Angelegenheiten des griechisch- orientalischen Religionssondes bis 1790 ist nur soviel bekannt, daß einige in der Moldau gelegene Fondsgüter theils verkauft, theils gegen andere im Lande befindliche Güter vertauscht wurden. Gelegentlich der im Jahre 1790 erfolgten Trennung der Bukowina von Galizien wurde auch die Trennung des griechisch-orientalischen Religionssondes von den galizischen Fonden und eine gesonderte Rechnungsführung verfügt; doch blieb der Religionsfond auch fernerhin unter der Verwaltung des galizischen Landesgnberniums. Der damalige Stand der Fondscapitalien bezifferte sich mit 48.898 Gulden in öffentlichen Papieren und 12.079 Gulden Conventions-Münze in Bargeld. Diese Capitalien waren aus dem Verkaufe der im Auslande gelegenen Güter und den Überschüssen aus dem Ertrage der Liegenschaften gebildet worden. Durch die eigene Regie, welche das galizische Landesgnberninm bei der Bewirthschaftung der Güter eingeführt hatte, sank das Ein- kommen auf ein Minimum herab und wurde fast zur Gänze von den Regieauslagen verschlungen, weßhalb im Jahre 1810 die eigene Regie aufgegeben und das unter der Militär-Administration geübte Pachtsystem wieder eingeführt wurde. Die schweren und langwierigen Kriege zu Anfang dieses Jahrhunderts, welche viel Ungemach über die Monarchie brachten nnd die Finanzen derselben zerrütteten, zogen auch den Religionsfond in Mitleidenschaft. Um nämlich dem Staatshaushalte aufzuhelfen und mit Erfolg den Kampf gegen den mächtigen äußeren Feind führen zu können, wurde durch das Kreisschreiben des galizischen Landesguberuiums vom 26. September 1810 zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß Kaiser Franz I. mittels eines an den Hofkammer- präsidenten erlassenen Handschreibens vom 14. September desselben Jahres bewilligte, daß auch geistliche Güter, welche bestehenden Stiften und Klöstern gehören, zum Behufe der Staatsfinanzen gegen klingende Münze veräußert werden dürfen. Infolge dessen wurden zu dem gedachten Zwecke die dem Religionssonde gehörigen Güter, und zwar im Jahre 1811 ein Drittel von Zamostie um 70.350 Gulden, Plesznitza um 13.080 Gulden, Ostra um 12.500 Gulden, im Jahre 1812 Stawczan mit Hawrylestie und Ehliwestie um 140.000 Gulden nnd außerdem die Fondsantheile von Banilla am Czeremosz, Kabestie und Zwiniacze und andere kleinere Gutsantheile veräußert.
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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild Bukowina, Volume 20
Title
Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
Subtitle
Bukowina
Volume
20
Editor
Erzherzog Rudolf
Publisher
k.k. Hof- und Staatsdruckerei, Alfred von Hölder
Location
Wien
Date
1899
Language
German
License
PD
Size
15.14 x 21.77 cm
Pages
546
Keywords
Enzyklopädie, Kronländer, Österreich-Ungarn
Categories
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