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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild - Bukowina, Volume 20
Page - 172 -
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Page - 172 - in Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild - Bukowina, Volume 20

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172 und Kapitalien, sowie die Gebäude, mit Ausnahme der ökonomischen nnd der aus den Renten des Fondes aufgeführten, verblieben auch fernerhin in der Verwaltung der Landesregierung. Gelegentlich der Reorganisirung wurde insbesondere auch auf die Forstwirthschaft ein besonderes Gewicht gelegt. Die Holzarmuth der östlichen Nachbarländer, sowie die vorzügliche Qualität der -Bestände in den Fondswaldungen zeitigten immer mehr die Überzeugung, daß die Forste mit verhältnißmäßig geringen Kosten einen größeren Ertrag abwerfen könnten, als die Domänen. Der Durchbruch dieser Überzeugung hatte sodann zur Folge, daß mit der Allerhöchsten Entschließung vom 14. Januar 1888 die Errichtung einer selbständigen Forstabtheilung genehmigt wurde. Der Landespräsident blieb auch fernerhin Präsident der Güterdirection mit seiner bisherigen Stellung und Befngniß; die Direction selbst aber zerfiel in zwei selbständige Abtheilungen, und zwar in die Forstabtheilung für die Forstagenden, das heißt für den Betrieb, die Wirthschaft und die gesammte Verwaltung der Forste und der zu denselben gehörigen Objecte einschließlich des forstlichen Banwesens, und in die Domänenabtheilung für alle anderen in den Geschäftsbetrieb der Güterdirection fallenden Angelegenheiten. An der Spitze jeder der beiden Abtheilungen steht ein dem Landespräsidenten als Präsidenten der Güterdirection untergeordneter Vorstand, welcher bei der Forstabtheilung „Oberforstrath" und bei der Domänenabtheilung „Domänendirector" heißt. Die eben geschilderte Organisation besteht auch heute noch. Der Stand des Fonds- vermögens ist seither nicht unbeträchtlich gestiegen. Bei der Errichtung der Güterdirection betrug das Vermögen- des griechisch-orientalischen Religionsfondes im Ganzen 12,346.537 Gulden; seither hat es sich bis zum Zeitpunkte der Reorganisirung im Jahre 1888 auf 14,231.771 Gulden erhöht. Die günstige finanzielle Lage des Religionsfondes ermöglichte auch bei der Errichtnng der anläßlich der Feier der hundertjährigen Vereinigung der Bukowina mit den österreichischen Erblanden durch die Gnade Seiner Majestät ins Leben gerufenen, den Allerhöchsten Namen führenden Universität zu Ezeruowitz im Jahre 1875 die Umwandlung der ehemaligen theologischen Lehranstalt in eine Facultät auf Kosten des griechisch-orientalischen Religionsfondes, ferner die zeitgemäße Erhöhung der Dotationen, Besoldungen und Unterstützungen der im Kirchendienste stehenden Personen nnd insbesondere der erzbischöflichen Dotation auf 18.000 Gulden uud der Pfarrer- und Eooperatoren- Eongrna auf 700 bis 900, beziehungsweise 500 bis 600 Gulden. Außerdem wurden bedeutende Bauten zum Nutzen der Kirche und des Staates aufgeführt. So erstand 1878 die prächtige erzbischöfliche Residenz mit dem Seminargebäude und dem Priesterhause, welche einen Aufwand von nahezu 1,800.000 Gulden erforderte, und im Jahre 1885
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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild Bukowina, Volume 20
Title
Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
Subtitle
Bukowina
Volume
20
Editor
Erzherzog Rudolf
Publisher
k.k. Hof- und Staatsdruckerei, Alfred von Hölder
Location
Wien
Date
1899
Language
German
License
PD
Size
15.14 x 21.77 cm
Pages
546
Keywords
Enzyklopädie, Kronländer, Österreich-Ungarn
Categories
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