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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild - Bukowina, Volume 20
Page - 274 -
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274 Parallele mit dem Menschen stellt. Will nämlich der Huzule das deutsche Sprichwort „Irren ist menschlich" zum Ausdruck bringen, so sagt er: „Das Pferd hat vier Füße und stolpert; soll da der Mensch, der nur zwei hat, nicht stolpern?" Zu den merkwürdigsten Einrichtungen, welche durch die Verhältnisse im Gebirge geschaffen wurden, zählt ferner vor Allem noch das System der sogenannten doclo^vanei. Alte, meist familienlose Huzulen nehmen nämlich oft selbständige und wohlhabende Wirthe unter der Bedingung an Sohnes- statt an, daß diese die Adoptiveltern bis zum Tode Pflegen und schließlich standesgemäß beerdigen, wofür ihnen das Vermögen derselben zufällt. Zu solchen „Adoptivkindern" wählt man nicht selten Juden, weil vorausgesetzt wird, daß diese die übernommenen Verpflichtungen im eigenen Interesse einhalten werden; mit Verwandten tritt man dagegen höchst selten in ein derartiges Verhältniß, weil von diesen, die ohnedies erbberechtigt zu sein glauben, die Einhaltung der Vertragspunkte nicht erwartet wird. Es ist übrigens klar, daß das Verhältniß zwischen dieser Art von Adoptiveltern und Adoptivkindern im Vergleiche zu unseren gewöhnlichen Anschauungen geradezu ein verkehrtes ist. Der Adoptirte ist eigentlich der Ernährer und die Adoptireudeu sind die Pfleglinge. Trotzdem sprechen die Adoptirten die sie Adoptirenden mit „Väterchen, Mütterchen" an und werden von diesen mit „Söhnchen" angeredet. Zuweilen werden übrigens zwei ,liocko>vunci" angenommen, und zwar mitunter ein Hnznle und ein Jude. Auch geschieht es in einzelnen Füllen, daß die Pflegeeltern dem „Adoptivkind?" die Nutznießung der Wirthschaft schon bei Lebzeiten übertragen. Die Verträge, welche diesen Adoptionen oder Abrogationen stets zu Grunde liegen, werden in der Regel schriftlich, seltener mündlich vor Zeugen abgeschlossen. Hält der .doclcnvgnvc" seine Verpflichtungen nicht ein, so kann der Vertrag aufgehoben werden. Die Entwicklung dieser eigenthümlichen Einrichtung erklärt sich leicht aus deu Lebens- verhältnissen im Gebirge, die insbesondere alten vereinsamten Leuten unüberwindliche Schwierigkeiten bereiten. Mit dem Schwinden dieser mißlichen Verhältnisse infolge der fortschreitenden Cultur und dem gleichzeitig wachsenden Werthe des Grundbesitzes beginnt in manchen Gegenden diese Institution bereits abzukommen. Es ist selbstverständlich, daß das Gebirge auch auf die anderen Lebensverhältnisse, besonders auf Kleidung und Beschäftigung, mannigfaltigen Einfluß äußert. Das wichtigste Unterscheidungsmerkmal in der Tracht der Huzulen gegenüber derjenigen des Hügelländers ist die Kürze seines ärmellosen Pelzes und des darüber getragenen Mantels; dies entspricht offenbar den Bedürfnissen des Gebirgsbewohners. Nur bei besonderen festlichen Anlässen, z. B. der Trannug, ferner bei anhaltendem Regenwetter und strenger Kälte wird über den kurzen Mantel auch noch ein langer umgeworfen. Dieser zweite Mantel entspricht deni Bedürfnisse nach wärmerer Kleidung im Gebirge. Auch die wollenen Frauenhosen, welche aus zwei getrennten Stücken bestehen und unter dem auch bei den Rusnaken und Rumänen
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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild Bukowina, Volume 20
Title
Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
Subtitle
Bukowina
Volume
20
Editor
Erzherzog Rudolf
Publisher
k.k. Hof- und Staatsdruckerei, Alfred von Hölder
Location
Wien
Date
1899
Language
German
License
PD
Size
15.14 x 21.77 cm
Pages
546
Keywords
Enzyklopädie, Kronländer, Österreich-Ungarn
Categories
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