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Unterthanen lebhaften Antheil genommen, letztere umsomehr, als dazumal Eigenthums-
und Besitzverhältnisse noch ungeregelt waren.
Durch die im Jahre 1854 durchgeführte Katastralvermessnng wurden die Grundbesitz-
und Eigenthumsverhältnisse in der Bukowina erhoben nnd sichergestellt, und erfolgte bei
dieser Gelegenheit die ordnungsmäßige Abgrenzung und Fixirnng des Waldareals.
Bei der in den Jahren 1859 bis 1874 stattgefundenen Ablösung der Grundlasten
und Servituten wurden vom Bukowiuer griechisch-orientalischen Religionssonde nebst
barem Gelde eine bedeutende Anzahl von Wald- und anderen Culturgründen an die
berechtigten Rusticalgemeinden abgetreten und damit Gemeinde- und Genossenschafts-
waldungen ins Leben gerufen. Ebenso gingen im Kimpoluuger Bezirke von Seite des
Religionsfondes und im Wizuitzer Bezirke von Seite der Grundherren bedeutende Wald-
flächen und Hutweiden im Wege der Grundlastenablösung in das Eigenthum der ehemaligen
Unterthanen über und wurde dadurch der Rusticalwaldbesitz geschaffen. Gegenwärtig
befinden sich somit in der Bukowina keine Wälder, welche mit Servituten belastet sind.
Nach dem gegenwärtigen Stande des Flächenausmaßes der Waldungen (447.867
Hektar) entfallen 227.422 Hektar auf den Besitz des Bukowiner griechisch-orientalischen
Religionsfondes, 1.493 Hektar auf den Besitz des Staates, 57.665 Hektar auf den Besitz
der Gemeinden und der Genossenschaften, 23.022 Hektar auf den Besitz der Fideicommisfe,
138.265 Hektar auf den Landtafel- und Rusticalbesitz und umfaßt der Wald 42 7 Procent
der Gefammtfläche des Landes.
Obwohl die Bukowina zwischen dem 48. und 47. Breite- und 42. und 44. Längen-
grade, somit in gemäßigter Zone liegt, weicht das physische Klima von dem auf Grund
der geographischen Lage zu erwartenden mathematischen Klima doch bedeutend ab. Dasselbe
ist sehr rauh und der Temperaturwechsel ein überaus rascher. Die Ursache dieser Erscheinung
ist in erster Linie in den bis 1859 Meter ansteigenden Gebirgszügen und in der hohen Lage
und der Enge der Thäler, in zweiter Linie in der gegen Osten hinausgeschobenen und gegen
Norden vollkommen geöffneten Lage des Landes zu suchen. Dazu kommen noch die
zahlreichen Niederschläge, sowie die herrschenden Nord-, Nordwest- und Nordostwinde.
Der Einfluß des Klimas auf die Productiouskraft des Bodens ist von größter
Bedeutung und lassen sich in dieser Beziehung vier scharf von einander abgegrenzte
Vegetationsgürtel wahrnehmen.
Der erste Vegetationsgürtel umfaßt die nördliche, vorwiegend ebene Seite des
Landes bis an die Ausläufer der Vorberge; der zweite die Vorberge von Wiznitz,
Berhomet, Storozynetz, Kripka, Petroutz, Wikow, Straza, Putua, Suczawitza, Mardzina,
Solka, Gurahumora, Jlliszestie, Kaczika, Wama, Stnpka; der dritte Vegetationsgürtel
schließt das eigentliche Gebirge von Kimpolnng, Dorna, Szipot kamerale, Seletin,
Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
Bukowina, Volume 20
- Title
- Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
- Subtitle
- Bukowina
- Volume
- 20
- Editor
- Erzherzog Rudolf
- Publisher
- k.k. Hof- und Staatsdruckerei, Alfred von Hölder
- Location
- Wien
- Date
- 1899
- Language
- German
- License
- PD
- Size
- 15.14 x 21.77 cm
- Pages
- 546
- Keywords
- Enzyklopädie, Kronländer, Österreich-Ungarn
- Categories
- Kronprinzenwerk deutsch