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richterliche Funktionär der Provinz, und zugleich ihr Cassierer, der die nach „Märken" auf
die Städte ausgeworfene Steuer einhob und an die königliche Casse ablieferte. Die
Statthalter begnügten sich meist nicht mit der regelmäßigen Steuer (im Jahre 1412
200 Mark, später das zehnfache), sondern besteuerten die Bevölkerung überdies unter
verschiedenen Titeln und bei allerlei Anlässen. Besonders hart preßten sie die im Genuß
des einträglichen Zehents befindliche Geistlichkeit, von der sie, wie auch von den
städtischen Richtern, die größten Summen unter dem Titel ,p»boi", einer polnischen
Steuer, eintrieben. Trotz ihrer Privilegien mußten die Städte die ungesetzlichen Steuern
und die oft bedeutenden Geschenke leisten.
Aber nicht nur die Steuer, auch das Soldatenstellen und die Kriegsauflagen
waren für die Städte, besonders in Kriegszeiten, eine überaus schwere Last, zumal das
Alles sowohl für den König von Polen, wie für den König von Ungarn zu leisten war.
Am schwersten litten die Städte während der Feldzüge Thökölys und Franz Raköezis II.,
dann in dem Kriege zwischen dem Schwedenkönig Karl Xll. und August Vl., Kurfürsten
von Sachsen und König von Polen, als die 13 Städte das polnische Heer nicht nur
verproviantiren, sondern ihm auch 281.000 Gulden in Barem zu bezahlen hatten.
Gegen so manche Plackereien beschützten sie sich durch Berufung auf die Zugehörig-
keit zur ungarischen Krone, wie denn überhaupt ihre eigenthümlichen Institutionen sich
auch unter der drückenden Doppelherrschaft weiter entwickeln konnten. Insbesondere blieb
die Bürgerschaft auch nachher ein eigener Stand, in den unter Eid nur Personen von
tadelloser Moralität, die ein Haus besaßen oder dem Verband einer Zunft angehörten,
aufgenommen wurden. Nur der Bürger hatte das Recht, Grundbesitz zu erwerben und
ein Gewerbe zu betreiben. Dafür gehörte auch die Vertheidigung der mit Steinmauern,
oder auch nur mit Palissaden und Gräben umgebenen Städte zu den Pflichten der Bürger.
Maria Theresia vereinigte im Jahre 1772, bei der ersten Theilung Polens, die
16 Städte wieder mit Ungarn. Doch wurden die Städte nicht dem Comitate einverleibt,
sondern bildeten als „Distrikt der 16 Zipser Städte" eine selbständige Jurisdiktion.
Die Entwicklung des Comitates im engeren Sinne gestaltete sich in vielen Stücken
anders als die dieser privilegirteu Territorien. Es hatte besonders durch die Verheerungen
der Hussiteu viel zu leiden. Um diese nämliche Zeit, 1465, verlieh König Matthias die
Würde eines Erbobergespans der Zips, die Zipser Burg und Herrschaft, und überdies
von den ehemaligen 14 Zipser Städten die nicht verpfändeten 11 Ortschaften dem
Emerich Zapolya. Von da an geriethen diese einst selbständigen Städte der Reihe nach
in dieHände einzelner edler Familien; bald fielen sie als königliche Donation an Stephan
Nozgonyi, bald an Mitglieder des Hauses Thurzö, bis endlich 1638 der Tavernikus
Stephan Csäky alle Städte sammt der Würde des Erbobergespans erhielt.
Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
Ungarn (6), Volume 21
- Title
- Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
- Subtitle
- Ungarn (6)
- Volume
- 21
- Editor
- Erzherzog Rudolf
- Publisher
- k.k. Hof- und Staatsdruckerei, Alfred von Hölder
- Location
- Wien
- Date
- 1900
- Language
- German
- License
- PD
- Size
- 15.25 x 21.79 cm
- Pages
- 500
- Keywords
- Enzyklopädie, Kronländer, Österreich-Ungarn
- Categories
- Kronprinzenwerk deutsch