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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild - Ungarn (6), Volume 21
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404 Abgaben zu befreien. Sie zahlten in naturs, aber es blieb ihnen noch genug; und wenn sie keine Ernte hatten, wurden sie von ihren Grundherren mit Kornfrüchten versehen. Von den herrschaftlichen Beamten freilich wurden sie ohne Zweifel geplagt, und daher kommt es, daß dieses Volk sich noch jetzt durch allerlei Schlauheiten selbst den mäßigsten Anforderungen der Behörden zu entziehen sucht, wobei man freilich seinen naiven Kniffen anmerkt, daß Durchtriebenheit nicht seine Natur ist; jene Grnndherren wußten übrigens ganz gut, daß die Verarmung ihrer Hörigen auch ihr eigener Schaden war, nnd ermähnen daher in ihren amtlichen Anweisungen ihre Oberbeamten mit Strenge, die „Armuth" nicht zu schinden. Und der Rnthene, der auch jetzt jedem dankbar und treu ist, bei dem er Wohl- wollen merkt, blieb auch seinem Grundherrn allezeit treu. Die ruthenischen Hörigen der Domäne Munkacs bewiesen ihren Herren, den Räköczi, eine beispiellose Anhänglichkeit. Franz Räköczi II. selbst nennt sie in seinen Denkwürdigkeiten sein „getreues russisches Volk". Auch ließ die Kammer im Jahre 1720 für diese Anhänglichkeit mehrere Hörige aus Vereezke zu Tode prügeln und die Kraßni-Broder (Zempliner Comitat) in enges Gewahrsam legen, allein weder Pein noch Zeit vermochte bei ihnen das Andenken ihres Herrn auszurotten, den sie wie einen Vater liebten. Außer dem Grundherrn zahlten sie anch dem Staate Abgaben. Diese wurden von Zeit zu Zeit durch den Reichstag bewilligt und, mit Ausnahme der Geistlichen, von Allen, selbst von den Kenezen bezahlt. Nur von dem Zehent für die hohe Geistlichkeit des lateinischen Ritus waren sie von Anfang an, gleich den Raizen und Walachen, befreit. Da der Staat im XVI. Jahrhundert aus der Pacht dieser Zehnten einen nicht geringen Nutzen zog, gaben sich die Könige Ferdinand I. und Maximilian alle Mühe, von den Ständen die Verpflichtung der Ruthenen zur Zahlung dieses Zehnten zu erlangen, jedoch vergebens. Indem das Gesetz dem römisch-katholischen Hochclerus nicht erlaubte, von der ruthenischen und sonstigen nichtkatholischen Bevölkerung deu Zehent zu erheben, den diese ja ihrer eigenen Geistlichkeit zu zahlen hätten, gestattete es ihnen offen genug, sich ihre eigenen Geistlichen zu halten. Die Ruthenen hatten bei ihrer Niederlassung in Ungarn schon der orientalischen Kirche und der griechischen, beziehungsweise slavischen Liturgie angehört, und sind dieser von ihren Vätern ererbten Kirchenform bis auf den heutigen Tag treu geblieben. Alles in Allem änderten sie sie insofern, daß sie im Jahre 1648 nnter Aufrechterhaltung ihrer Liturgie sich mit der römisch-katholischen Kirche vereinigten. Übrigens waren sie seit Beginn des XV. Jahrhunderts den Äbten der auf dem Csernek- berge zu Munkacs und im Dorfe Körtvelyes (Maramaros) erbauten Basilianerklöster untergeben. Mit der Zeit wuchs der Abt von Mnnkäcs über den von Körtvölyes hinaus und begann eine bischöfliche Jurisdiktion über alle Ruthenen in Ungarn auszuüben. Nach Annahme der Union wußten es die Bischöfe Josef de Camillis, Georg Bizanczy,
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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild Ungarn (6), Volume 21
Title
Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
Subtitle
Ungarn (6)
Volume
21
Editor
Erzherzog Rudolf
Publisher
k.k. Hof- und Staatsdruckerei, Alfred von Hölder
Location
Wien
Date
1900
Language
German
License
PD
Size
15.25 x 21.79 cm
Pages
500
Keywords
Enzyklopädie, Kronländer, Österreich-Ungarn
Categories
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