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ersetzen, die Waldbrand-Fläche mit einer Umzäunung zu versehen und diese so lange zu
erhalten hat, als die betreffende Fläche aus Rücksichten für die Wald Verjüngung in
Schonung bleibt. Seit der Anwendung dieser Bestimmung haben die Waldbrandlegungen
zum Zwecke der Gewinnung von Weideland fast ganz aufgehört.
Bei dem Umstände, daß auf den durch die Waldbesitzregulirung neugeschaffenen
Pr ivatwaldungen die bestehenden Kmeten- und Waldbenützungsrechte haften blieben
und ohne tief gehende Störung der ganzen Wirthschafts- und Rechtsordnung haften
bleiben mußten, machte sich alsbald das Bedürfniß fühlbar, Bestimmungen für die
nachhaltige Bewirthschaftung dieser Waldungen zu erlassen. Den Waldeigenthümern ist
die Verpflichtung auferlegt alles zu unterlassen, wodurch den Mitberechtigten (dem
Kmeten und den Eingeforsteten) der Gennss der ihnen zustehenden Rechte gefährdet
werden könnte. Anderseits ist den Berechtigten untersagt, durch übermäßige Nutzung oder
frevelhafte Handlungsweise den Waldzustand nachtheilig zu verändern. Der Aufforstung
dieser Waldungen wird besondere Aufmerksamkeit zugewendet und diese, wenn nothwendig,
auch imperativ durchgeführt.
Bei der Bewirthschaftung der S taa t swaldungen mussten zwei Thatsachen ins
Auge gefasst werden: das ausgedehnte Vorhandensein der Buschwälder und der große
Reichthum an überalten Hochwäldern mit ihrem großen, todten Holzcapitale.
Die Buschwälder werden, so lange die bäuerliche Landwirthschaft in Bosnien und
der Hereegovina so unentwickelt wie jetzt dasteht, dieser stets mit Futterlaub und Laubheu
aushelfen müssen; sie werden dem Lande, dessen Grasproductiou in Folge ungünstigerer
jahreszeitlicher Vertheilnng der Niederschläge und höherer sommerlicher Wärme immer eine
beeinträchtigte oder doch gefährdete bleiben wird, ihre Hilfe überhaupt niemals ganz versagen
dürfen. Infolgedessen richtet sich das Streben der Forstverwaltung darauf, die Buschwälder
so zu gestalten, daß sie ein möglichst großes Quantum an Fntterlaub und Laubheu liefern
können, also Niederwälder, oder niederwaldartige Mittelwälder zu erziehen. Insbesondere
in den Karstgegenden wird die Erziehung solcher Waldformen aus den vorhandenen
Laubwaldresten durch Resurrectioushiebe angestrebt, weil sich hier die ganze Existenz der
bäuerlichen Bevölkerung auf die Viehhaltung gründet. Allerdings braucht der Karstbauer
auch Holz, aber er ist nie durch lauge und dicke Bäume verwöhnt worden; er weiß sich
selbst für seine Bau- und Werkholzbedürfnisse mit geringeren Dimensionen zu behelfen, und
Reiser sind ihm ein ganz wertholles Brennmaterial. Futterlaub und Laubheu aber sind
die Existenzbedingungen seines Viehstandes und damit auch die seines ganzen Hausstandes.
Die Sauiruug des Karstübels könnte daher, auch abgesehen von den unerschwinglichen
Kosten, nie nach dem idealen Programme ausgedehnter Beforstnng mit Hochwald
vorgenommen werden. Die Absicht muß vielmehr darauf gerichtet sein, in kürzester Zeit
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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
Bosnien und Herzegowina, Volume 22
- Title
- Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
- Subtitle
- Bosnien und Herzegowina
- Volume
- 22
- Editor
- Erzherzog Rudolf
- Publisher
- k.k. Hof- und Staatsdruckerei, Alfred von Hölder
- Location
- Wien
- Date
- 1901
- Language
- German
- License
- PD
- Size
- 15.34 x 22.94 cm
- Pages
- 536
- Keywords
- Enzyklopädie, Kronländer, Österreich-Ungarn
- Categories
- Kronprinzenwerk deutsch