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Jagd und Fischerei.
Jagd. — Bildliche Darstellungen auf vielen Bogumilensteinen geben Zeugnis
davon, daß die Jagd in Bosnien und der Hercegovina während des Mittelalters eine
Blütezeit hatte, in welcher die Wälder den edlen Hirsch beherbergten. Noch jetzt werden im
ganzen Lande „capitale" Hirschstangen und Reste solcher gefunden. Ob die Jagd einst
waidmännisch ausgeübt wurde, darüber fehlt jede Kunde. Bekannt ist nur, daß zur Zeit
der Besitzergreifung dieser Länder durch Österreich-Uugarn jedermann nützliches Wild
erlegen durfte, keine Schonzeit eingehalten und das Raubzeug mit wenig Nachdruck verfolgt
wurde. Kein Wunder, daß unter solchen Verhältnissen der nützliche Wildstand stark gefährdet
war. Infolgedessen ergriff die Landesverwaltung schon im Jahre 1880 und dann im
Jahre 1893 Maßnahmen um die im allgemein-wirthschaftlichen Interesse begründete
Erhaltung des nützlichen Wildes sicher zu stellen. Im Jahre 1893 folgte ein förmliches
Jagdgesetz, worin der Charakter der Jagdgerechtigkeit, entsprechend den bestehenden Rechts-
verhältnissen betreff des Grundes und Bodens in Bosnien und der Hercegovina, als Regal
präcisirt und die Ausübung der Jagd an die Erwerbung einer Licenz gebunden wurde. Zu
den wichtigsten Bestimmungen des Jagdgesetzes gehört jene, wonach die Landesverwaltung
im Interesse der Hebung der Nutzwildbahn ermächtigt ist, reservirte Jagdgebiete zu
schaffen. Auf Grund dieser Bestimmung hat die Landesverwaltung bisher in verschiedenen
Theilen des Landes zum Zwecke der Hebung des Gems-, Reh-, Auer- und Birkwild-
Standes sechs Gebirgscomplexe, wovon sich zwei in der Hercegovina und vier in Bosnien
befinden, im Gesammtflächenmaße von 250.000 Hektar in Hege gelegt und betreibt
darin die Standesregelung vorläufig in eigener Regie. In diesen Schoncomplexen
wird, selbstverständlich nur in bescheidenem Maße, auch der Bär und das Wild-
schwein geduldet.
Über das Vorkommen der Wildarten in diesen Ländern ist Folgendes zu berichten:
Die Gemse, welche eine ihrer Schwester in den Karpathen ähnliche Behaarung hat, findet
sich außerhalb der staatlichen Wildbanngebiete in ansehnlicheren Beständen auch noch im
Gebiete der Treskavica-, Visocica-, Velez-, Crvanj-, Kamesnica- und Todor Planina,
außerdem im Ugar- und Drinathale. Das vom Jäger gerne gesehene Schwarzwild
kommt im Lande noch in vollständig ursprünglicher Wildheit vor; besonders zahlreich
„steckt" es in den Waldungen längs der serbischen Grenze, dann in jenen der Bezirke Hepce
und Zenica. Das Reh ist meist „brav" im „Wildpret" und durch „capitale" Gehörne
ausgezeichnet. Der Hase kommt zwar im ganzen Lande, doch überall nur mäßig zum
Abschüsse; in der Hercegovina sind die Hasen auffallend kleiner als in Bosnien, was
offenbar in der Armut der „Äsung" in jenem Lande begründet ist.
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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
Bosnien und Herzegowina, Volume 22
- Title
- Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
- Subtitle
- Bosnien und Herzegowina
- Volume
- 22
- Editor
- Erzherzog Rudolf
- Publisher
- k.k. Hof- und Staatsdruckerei, Alfred von Hölder
- Location
- Wien
- Date
- 1901
- Language
- German
- License
- PD
- Size
- 15.34 x 22.94 cm
- Pages
- 536
- Keywords
- Enzyklopädie, Kronländer, Österreich-Ungarn
- Categories
- Kronprinzenwerk deutsch