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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild - Bosnien und Herzegowina, Volume 22
Page - 474 -
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Page - 474 - in Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild - Bosnien und Herzegowina, Volume 22

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474 und Winter geradezu ein Volks-Nahrungsmittel und Exportartikel bildet. Die Wachtel, die hierzulande während des Frühjahres gesetzlich geschonte Waldschnepfe, ferner die gemeine Bekassine sind sowohl Durchzugs- als auch Brutvögel, und die Jagd auf sie bietet ein ungemein befriedigendes Ergebnis. Saatgänse sind in bescheidenen, Wild- enten dagegen, namentlich in den „Blatos" der Hercegovina in großer Menge vorhanden. Außer den mitteleuropäischen Wildtauben-Arten kommt auch noch die Felsentaube vor, welche mit der ganz gleich gefärbten halbwilden „Moscheetaube" der Städte, auch den Winter im Lande zubringt. Die behördlichen Prämienausweise über vertilgtes Raubwild verzeichnen für den Zeitraum von 1880 bis einschließlich 1897, gleich 18 Jahren, 1603 Bären und 12.544 Wölfe. Es gibt aber, namentlich in dem waldreichen Bosnien, noch immer ziemlich viele dieser Raubthiere. Von sonstigem schädlichen Wilde sind noch häufig: der Fuchs, der Edel- und der Steinmarder, der I l t is , das Wiesel und der Dachs. Ebenso ist der Otter im ganzen Lande verbreitet. An Raubvögeln ist das Land noch überreich. Mit Ausnahme der nordischen großen Edelfalken und der nordischen Eulen, dann zweier südlichen Adlerarten, finden sich sämmtliche europäischen Tag- und Nacht-Raubvögel vor. Besondere Anführung verdient der starke und kühne Steinadler, die Geißel des Weideviehes; der schöne und gewaltige Bartgeier ist schon sehr selten geworden. Die Jagd in Bosnien und der Hercegovina bietet also ziemlich reiche Abwechslung, erfordert aber in Folge des meist schwierigen Terrains eine nicht gewöhnliche Ausdauer und Genügsamkeit. Um den herkömmlichen Jagdunfug im Interesse der nützlichen Wildbahn einzuschränken, gestattet das Jagdgesetz vom Jahre 1893 die Jagd nur mit der Feuerwaffe und mit Ausschluß hochläufiger Brackier- (Wildboden-) Hunde. Ferner läßt es nur folgende Jagdarten zn: den Ansitz, die Pürfche, die Suche vor dem Hunde, das Erlegen des Auer- und Birkwildes zur Balzzeit und gelegentlich der Waldjagden im Herbste, schließlich das Anreizen des Haselhuhnes. Die Abhaltung von Treib- und Kreisjagden bedarf in jedem einzelnen Falle der behördlichen Bewilligung. Auch ist das Fangen des nützlichen Wildes, das Jagen durch das „Ausgehen im tiefen Schnee", das Treiben gegen die mit Schlingen verstellten Zwangwechsel und in unzugängliche Örtlichkeiten, das Schießen mit dem „Schirm" oder der „Blende" (Jgram) auf Steinhühner, das Vernichten und Sammeln der Eier, schließlich das Ausnehmen der Jungen aus den Setz- und Brutstätten ausdrücklich verboten. Die Falkenjagd ist ein interessantes Überbleibsel aus ferner Vergangenheit und wird nur mehr ganz vereinzelt betrieben. Da ferner durch die staatlichen Jagdreservate im Lande Centren mit besonderer Wildpflege geschaffen wurden und solche, wenn erforderlich, auf Grund des Jagdgesetzes
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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild Bosnien und Herzegowina, Volume 22
Title
Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
Subtitle
Bosnien und Herzegowina
Volume
22
Editor
Erzherzog Rudolf
Publisher
k.k. Hof- und Staatsdruckerei, Alfred von Hölder
Location
Wien
Date
1901
Language
German
License
PD
Size
15.34 x 22.94 cm
Pages
536
Keywords
Enzyklopädie, Kronländer, Österreich-Ungarn
Categories
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