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und Winter geradezu ein Volks-Nahrungsmittel und Exportartikel bildet. Die Wachtel,
die hierzulande während des Frühjahres gesetzlich geschonte Waldschnepfe, ferner die
gemeine Bekassine sind sowohl Durchzugs- als auch Brutvögel, und die Jagd auf sie
bietet ein ungemein befriedigendes Ergebnis. Saatgänse sind in bescheidenen, Wild-
enten dagegen, namentlich in den „Blatos" der Hercegovina in großer Menge vorhanden.
Außer den mitteleuropäischen Wildtauben-Arten kommt auch noch die Felsentaube
vor, welche mit der ganz gleich gefärbten halbwilden „Moscheetaube" der Städte, auch
den Winter im Lande zubringt.
Die behördlichen Prämienausweise über vertilgtes Raubwild verzeichnen für den
Zeitraum von 1880 bis einschließlich 1897, gleich 18 Jahren, 1603 Bären und 12.544
Wölfe. Es gibt aber, namentlich in dem waldreichen Bosnien, noch immer ziemlich viele
dieser Raubthiere. Von sonstigem schädlichen Wilde sind noch häufig: der Fuchs, der
Edel- und der Steinmarder, der I l t is , das Wiesel und der Dachs. Ebenso ist der
Otter im ganzen Lande verbreitet.
An Raubvögeln ist das Land noch überreich. Mit Ausnahme der nordischen großen
Edelfalken und der nordischen Eulen, dann zweier südlichen Adlerarten, finden sich
sämmtliche europäischen Tag- und Nacht-Raubvögel vor. Besondere Anführung verdient
der starke und kühne Steinadler, die Geißel des Weideviehes; der schöne und gewaltige
Bartgeier ist schon sehr selten geworden.
Die Jagd in Bosnien und der Hercegovina bietet also ziemlich reiche Abwechslung,
erfordert aber in Folge des meist schwierigen Terrains eine nicht gewöhnliche Ausdauer
und Genügsamkeit. Um den herkömmlichen Jagdunfug im Interesse der nützlichen Wildbahn
einzuschränken, gestattet das Jagdgesetz vom Jahre 1893 die Jagd nur mit der Feuerwaffe
und mit Ausschluß hochläufiger Brackier- (Wildboden-) Hunde. Ferner läßt es nur folgende
Jagdarten zn: den Ansitz, die Pürfche, die Suche vor dem Hunde, das Erlegen des Auer-
und Birkwildes zur Balzzeit und gelegentlich der Waldjagden im Herbste, schließlich das
Anreizen des Haselhuhnes. Die Abhaltung von Treib- und Kreisjagden bedarf in jedem
einzelnen Falle der behördlichen Bewilligung. Auch ist das Fangen des nützlichen Wildes,
das Jagen durch das „Ausgehen im tiefen Schnee", das Treiben gegen die mit Schlingen
verstellten Zwangwechsel und in unzugängliche Örtlichkeiten, das Schießen mit dem
„Schirm" oder der „Blende" (Jgram) auf Steinhühner, das Vernichten und Sammeln
der Eier, schließlich das Ausnehmen der Jungen aus den Setz- und Brutstätten ausdrücklich
verboten. Die Falkenjagd ist ein interessantes Überbleibsel aus ferner Vergangenheit
und wird nur mehr ganz vereinzelt betrieben.
Da ferner durch die staatlichen Jagdreservate im Lande Centren mit besonderer
Wildpflege geschaffen wurden und solche, wenn erforderlich, auf Grund des Jagdgesetzes
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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
Bosnien und Herzegowina, Volume 22
- Title
- Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
- Subtitle
- Bosnien und Herzegowina
- Volume
- 22
- Editor
- Erzherzog Rudolf
- Publisher
- k.k. Hof- und Staatsdruckerei, Alfred von Hölder
- Location
- Wien
- Date
- 1901
- Language
- German
- License
- PD
- Size
- 15.34 x 22.94 cm
- Pages
- 536
- Keywords
- Enzyklopädie, Kronländer, Österreich-Ungarn
- Categories
- Kronprinzenwerk deutsch