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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild - Ungarn (7), Volume 23
Page - 409 -
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409 zuzunehmen, und zwar in drei Richtungen: am südlichen Laufe des Alt, auf dem Boden zwischen Kronstadt und Hermannstadt, dann in den Gebirgen zwischen dem Ausfluß des Schielflusses und Orsova, endlich im Norden auf der Linie vom Borgoer Paß bis zum Sattel von Jablonicza. In ihrer balkanischen Urheimat wohnten die Rumänen in Weilern (Katun) geschlechter- weise im Gebirge zerstreut. Das Oberhaupt des Katuns, beziehungsweise Stammes, hieß Knez. Diese Katuns machten sich zeitweise uuter Führung des Knez auf und wanderten mit ihren Herden oft weit fort. So zogen immer dichtere Schwärme den Siebenbürger Alpen zu. Als Bela IV. in einer Urkunde von 1263 die dem Graner Erzbifchof zustehenden Rechte feststellt, soll dieser „ein Zehntel der Schafe und Rinder erhalten, die der König von den Walachen und Szeklern erhebt". Nach welchem Maßstabe die Rumänen dem König diese Viehsteuer entrichteten, besagt die Urkunde selbst, indem sie sie eine Quiuqua- gesima, ein Fünfzigste! nennt. Es wurde also von je fünfzig Schafen eins entrichtet. Ihr Steuerschlüssel, also auch ihre rechtliche und gesellschaftliche Stellung, waren demnach dieselben wie auf der Balkanhalbinsel. Im Laufe der Zeit wurden verschiedene walachische Knezen adelig und gingen in der ungarischen Nation auf, was durch die Verfügungen Ludwigs des Großen und Sigis- munds, wonach nur ein Katholik Knez werden konnte, noch beschleunigt wurde. Die adeligen Rumänen genossen jedoch keinerlei nationale Vorrechte, sondern nur die des Gebietes, wo jeder eben wohnte. Dies blieb so bis 1848, wo auch die uugarläudischeu Rumänen, als unzertrennlicher Bestandtheil des Körpers der ungarischen Nation, in den Genuß sämmtlicher Bürgerrechte traten. Religion, Kirche. — Die Verordnung Ludwigs des Großen, daß nur ein Katholik Knez werden konnte, wurde durch Sigismund 1428 dahin erweitert, daß der Adelige oder Knez, der sich einen walachischen Popen halte, sein Gut verlieren solle. Ehen zwischen Katholiken und Altglauberu waren uugiltig; wenn ein Adeliger oder Knez sein Kind durch einen walachischen Popen taufen ließ, verlor er seinen Besitz. Aus alledem geht hervor, daß die einwandernden Rumänen vom Balkan ihre Religion und Kirchenverfassung mitbrachten, was der schon bestehenden Rechtsordnung zuwiderlief und zu verschiedenen Maßregeln Anlaß gab. Ihr Mangel an kirchlicher Organisation ist schon daran zu erkennen, daß sie gleichzeitig an mehreren Orten Bischofssitze hatten. Die Reformation fand sie in diesem ungeordneten Zustande vor und machte daher sofort Versuche, sie dem neuen Glauben zu gewinnen. Der erste, der dies that, allerdings erfolglos, war Johannes Honterns in Kron- stadt. Die magyarischen resormirten Fürsten hatten dann mehr Erfolg. Die siebenbürgifchen Gesetze nennen die „walachische Religion" noch im Jahre 1575 blos eine geduldete Religion und verfügen, daß die Walachen sich ihren Bischof vom Fürsten erbitten sollen.
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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild Ungarn (7), Volume 23
Title
Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
Subtitle
Ungarn (7)
Volume
23
Editor
Erzherzog Rudolf
Publisher
k.k. Hof- und Staatsdruckerei, Alfred von Hölder
Location
Wien
Date
1902
Language
German
License
PD
Size
15.13 x 23.25 cm
Pages
622
Keywords
Enzyklopädie, Kronländer, Österreich-Ungarn
Categories
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