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Räköczy trafen im Interesse des Bergbaues viele Verfügungen; sie verliehen den Berg-
städten Privilegien, schützten die Bergbautreibenden und übernahmen selber den Betrieb der
Quecksilberbergwerke. Auf den siebenbürgischen Landtagen waren die Hauptorte der Gold-
production: Groß-Schlatten und Zalatna regelrecht vertreten. Und daß unter den ersten
Fürsten die Gegend einen großen und blühenden Bergbau hatte, ist schon durch die vielen
Stollen erwiesen, die sich überall in den goldhaltigen Bergen finden und deren Betriebs-
weise erkennen läßt, daß nun schon nach und nach die Sprengung mittelst Pulvers
Anwendung fand. Es ist schriftlich bezeugt, daß im Jahre 1538 auch der Herzog von Baiern
in dieser Gegend einige Bergwerke im Betriebe hatte. Im letzten Jahrzehnt des XVl. Jahr-
hunderts wurde in den Gruben der Gemarkung von Groß-Schlatten besonders viel
gediegenes Gold gefunden. Einen größeren Goldklumpen im Werthe von 800 Goldstücken
schickte Sigismund Bäthory in einem Momente der Laune dem Herzog von Toscana als
Geschenk. Zalatna, Groß-Schlatten, Körösbänya, Bräd, Boieza waren blühende Grubeu-
colonien. Doch scheint gegen das Ende der Fürstenzeit der Bergbau dieser Gegend rasch
in Verfall gerathen zu sein.
Ein ernstes Streben znr Hebung des Bergbaues zeigt sich in dem interessanten
Landtagsbeschlusse, daß „nicht bloß die im Lande wohnenden, sondern alle aus fremdem
Lande zuwandernden, welcher christlichen Nation immer angehörenden Stände praesentium
viZore afsecurirt werden, sowohl hinsichtlich sicherer Einwanderung, als auch der Frei-
heiten zur Eröffnung und Colirnng neuer Bergwerke, wo immer in diesem Lande sie seien,
und daß sie weder au ihrer Person, noch an ihren Gütern durch Arrestatiou oder irgend
ungesetzliche Dinge molestirt werden sollen."
Die Quecksilbergewinnung jedoch und der Handel damit waren von Anfang an
fürstliches Recht (tiseale donum), und zwar damit der Zehent für die Goldgewinnung
sicherer einzuhebeu sei. Quecksilber wurde in ganz Siebenbürgen nur an einer Stelle, zu
Dumbrava, bei Zalatua, gewonnen. Es war Eigenthum des Fiscus. Das Quecksilber war
znr Ausscheidung des Goldes unentbehrlich. Der Grubenbesitzer mußte also das zur
Amalgamirnng seines Gold- und Silberstaubes erforderliche Quecksilber vom fürstlichen
Beamten kaufen, der hiedurch erfuhr, daß der Betreffende auch Gold besaß, und somit ohne-
weiters den Zehent erhob. Aus Jdria iu Krain, dem einzigen Punkte in Europa, wo uoch
Quecksilber gewonnen wurde, konnte man es bei den damaligen Transportverhältnissen und
bei dem Gewichte dieses Stoffes nicht einschmuggeln, es waren übrigens schwere Strafen
auf diese Verletzung des fürstlichen Rechtes gesetzt, ob nun der Betreffende „ein Adeliger
oder ein residentialer Deutscher oder ein keinem Herrn gehöriger residenzloser Mensch sei".
Unverarbeitetes, gediegenes und geschmolzenes Gold „soll Niemand außer Landes
zu schaffen wagen"; wurde doch Jemand dabei betroffen, so verfiel das Gold dem Fiscus
Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
Ungarn (7), Volume 23
- Title
- Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
- Subtitle
- Ungarn (7)
- Volume
- 23
- Editor
- Erzherzog Rudolf
- Publisher
- k.k. Hof- und Staatsdruckerei, Alfred von Hölder
- Location
- Wien
- Date
- 1902
- Language
- German
- License
- PD
- Size
- 15.13 x 23.25 cm
- Pages
- 622
- Keywords
- Enzyklopädie, Kronländer, Österreich-Ungarn
- Categories
- Kronprinzenwerk deutsch