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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild - Ungarn (7), Volume 23
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Page - 526 - in Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild - Ungarn (7), Volume 23

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526 und es wurde noch empfindliche Buße verhängt, „wozu keinerlei Gerichtslanf erforderlich". Ja selbst verarbeitetes Gold durften Fremde „in Werken" nur in dem Falle ausführen, wenn sie statt dessen ebensoviel gutes gemünztes Gold oder Silber einführten, „damit im Vaterland das gute Gold- und Silbergeld nicht knapp werde". Goldwäscherei in den Flüssen und Bächen und die Goldsncherei im Sand oder Geröll der Alpen war auf dem Grundstück eines Jeden gestattet, und „in solcher Weise lebende residenzlose Menschen" wurden als Hörige des Fürsten betrachtet; sie waren aber verpflichtet, ihren Gewinn bei den fürstlichen Goldeinlösern einzuwechseln, und zwar bei Todesstrafe oder sonstiger „dem Verdienst entsprechender Ahndung". Auch Andere durften auf eigenem Grund und Boden durch ihre Hörigen oder Dienstleute Goldstaub sucheu lassen, hatten aber den Zehent dafür an die fürstliche Casse abzuführen und bei der Ein- lösung den fürstlichen Wechselhäusern, beziehungsweise der äomus cusoria oder sepa- ratoria (Münz- und Goldscheidehaus) die Vorhand zu lassen. Als Siebenbürgen an die ungarische Krone zurückgefallen war, förderte Leopold I. sowohl den Gold- als den Salzbergbau wesentlich, schon weil dies dem Ärar zu gute kam. Im Jahre 1694 wird die Salzprodnetion, als bedentende Einkommensquelle, reorganisirt. Für die Gruben (Vizakna-Salzburg, Kolozs, n. s.w.) werden Administratoren mit 400 rheinischen Gulden Gehalt ernannt. Das Salzbergwerk von Maros-Ujvär war damals eingestürzt und außer Betrieb. Im Jahre 1696 ergingen Verfügungen über den Goldbergbau. Der König befiehlt dem „Thesanrarins" Apor, Sorge zu haben, daß alle Freiheiten, welche die Bergstädte unter den ungarischen Königen und Fürsten erhielten, gewahrt bleiben sollen. Auch soll er sorgen, daß die Zigeuner die Goldwäschereien nicht verlassen, um nicht in die Knechtschaft der Grundherren zu gerathen. Doch alle diese Verfügungen sind nur Präliminarien. Der König wünscht erst detaillirten Bericht über die Zustände des siebeubürgischeu Bergbaues. Zu diesem Zwecke schickt er 1699 den Montanpräfekten von Oberungarn, Baron Albert Thavonath dahin, der die Sachen an Ort und Stelle studieren und dann Bericht und Vorschläge erstatten soll. In seiner Verordnung heißt es: „da nicht nur Mehrere es sagen, sondern der all- gemeine Ruf und alle Geschichte es bezeugt, daß die Provinz Siebenbürgen unter anderen Geschenken der Natnr besonders reich an Erzen und Mineralien gesegnet ist, ins- besondere der Bergbau auf Gold, Silber und Quecksilber mit Nutzen betrieben werden kann: so ist es unsere Absicht, zum allgemeinen Wohlstande und zur Deckung der etwa vorkommenden Bedürfnisse all das Gute, womit die Natur dieses unser Land gesegnet hat, zu benützen; und da der siebenbürgische Bergbau mit keinerlei Ordnung betrieben wurde, damit der Schatz, der — zu allgemeinem Schaden — unter der Erde bleibt, herausgeholt werde"; also beauftragt er Thavonath, nach Siebenbürgen zu gehen,
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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild Ungarn (7), Volume 23
Title
Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
Subtitle
Ungarn (7)
Volume
23
Editor
Erzherzog Rudolf
Publisher
k.k. Hof- und Staatsdruckerei, Alfred von Hölder
Location
Wien
Date
1902
Language
German
License
PD
Size
15.13 x 23.25 cm
Pages
622
Keywords
Enzyklopädie, Kronländer, Österreich-Ungarn
Categories
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