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und es wurde noch empfindliche Buße verhängt, „wozu keinerlei Gerichtslanf erforderlich".
Ja selbst verarbeitetes Gold durften Fremde „in Werken" nur in dem Falle ausführen,
wenn sie statt dessen ebensoviel gutes gemünztes Gold oder Silber einführten, „damit im
Vaterland das gute Gold- und Silbergeld nicht knapp werde".
Goldwäscherei in den Flüssen und Bächen und die Goldsncherei im Sand oder
Geröll der Alpen war auf dem Grundstück eines Jeden gestattet, und „in solcher Weise
lebende residenzlose Menschen" wurden als Hörige des Fürsten betrachtet; sie waren aber
verpflichtet, ihren Gewinn bei den fürstlichen Goldeinlösern einzuwechseln, und zwar bei
Todesstrafe oder sonstiger „dem Verdienst entsprechender Ahndung". Auch Andere durften
auf eigenem Grund und Boden durch ihre Hörigen oder Dienstleute Goldstaub sucheu
lassen, hatten aber den Zehent dafür an die fürstliche Casse abzuführen und bei der Ein-
lösung den fürstlichen Wechselhäusern, beziehungsweise der äomus cusoria oder sepa-
ratoria (Münz- und Goldscheidehaus) die Vorhand zu lassen.
Als Siebenbürgen an die ungarische Krone zurückgefallen war, förderte Leopold I.
sowohl den Gold- als den Salzbergbau wesentlich, schon weil dies dem Ärar zu gute
kam. Im Jahre 1694 wird die Salzprodnetion, als bedentende Einkommensquelle,
reorganisirt. Für die Gruben (Vizakna-Salzburg, Kolozs, n. s.w.) werden Administratoren
mit 400 rheinischen Gulden Gehalt ernannt. Das Salzbergwerk von Maros-Ujvär war
damals eingestürzt und außer Betrieb. Im Jahre 1696 ergingen Verfügungen über den
Goldbergbau. Der König befiehlt dem „Thesanrarins" Apor, Sorge zu haben, daß alle
Freiheiten, welche die Bergstädte unter den ungarischen Königen und Fürsten erhielten,
gewahrt bleiben sollen. Auch soll er sorgen, daß die Zigeuner die Goldwäschereien nicht
verlassen, um nicht in die Knechtschaft der Grundherren zu gerathen.
Doch alle diese Verfügungen sind nur Präliminarien. Der König wünscht erst
detaillirten Bericht über die Zustände des siebeubürgischeu Bergbaues. Zu diesem Zwecke
schickt er 1699 den Montanpräfekten von Oberungarn, Baron Albert Thavonath dahin,
der die Sachen an Ort und Stelle studieren und dann Bericht und Vorschläge erstatten
soll. In seiner Verordnung heißt es: „da nicht nur Mehrere es sagen, sondern der all-
gemeine Ruf und alle Geschichte es bezeugt, daß die Provinz Siebenbürgen unter
anderen Geschenken der Natnr besonders reich an Erzen und Mineralien gesegnet ist, ins-
besondere der Bergbau auf Gold, Silber und Quecksilber mit Nutzen betrieben
werden kann: so ist es unsere Absicht, zum allgemeinen Wohlstande und zur Deckung
der etwa vorkommenden Bedürfnisse all das Gute, womit die Natur dieses unser Land
gesegnet hat, zu benützen; und da der siebenbürgische Bergbau mit keinerlei Ordnung
betrieben wurde, damit der Schatz, der — zu allgemeinem Schaden — unter der Erde
bleibt, herausgeholt werde"; also beauftragt er Thavonath, nach Siebenbürgen zu gehen,
Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
Ungarn (7), Volume 23
- Title
- Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
- Subtitle
- Ungarn (7)
- Volume
- 23
- Editor
- Erzherzog Rudolf
- Publisher
- k.k. Hof- und Staatsdruckerei, Alfred von Hölder
- Location
- Wien
- Date
- 1902
- Language
- German
- License
- PD
- Size
- 15.13 x 23.25 cm
- Pages
- 622
- Keywords
- Enzyklopädie, Kronländer, Österreich-Ungarn
- Categories
- Kronprinzenwerk deutsch