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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild - Kroatien und Slawonien, Volume 24
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Page - 84 - in Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild - Kroatien und Slawonien, Volume 24

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84 Die kirchenrechtlichen Verhältnisse der Serben. Die Geschichte der Croaten ist zugleich die Geschichte der Entwicklung des staats- rechtlichen Verhältnisses Croatien-Slavoniens zu Ungarn. Die Ansiedlung der Serben in Sirmien und in den alten croatischen, historisch so merkwürdigen Gebieten der Lika und Krbava hat auf diese Entwicklung keinen staatsrechtlichen Einfluß ausgeübt. Leopold I. erließ am 6. April 1690, als die Kaiserlichen siegreich nach der Balkan- halbinsel vordrangen, an die unter türkischer Botmäßigkeit stehenden Serben einen Aufruf: sie mögen muthig die Waffen gegen die Türken ergreifen, auf seine Seite treten und vereint mit seinem Heere ihm znm Siege gegen die barbarische Tyrannei verhelfen, indem er ihnen Schutz, ungehinderte Religionsübung, freie Wahl eines Wojwoden feierlichst zusicherte. Dieser Aufruf hatte Erfolg, die Serben erhoben sich gegen die Türken. Als dann die Kaiserlichen den Rückzug antreten mußten, verließen die nunmehr von den Türken sehr bedrohten Serben unter dem serbischen Patriarchen von Jpek, Arsen III. Earnojeviö, ihre Heimat, um nach Ungarn auszuwandern. Es kamen angeblich 37.000 — 40.000 Familien herüber, welche besonders zwischen Theiß und Donau und an dem rechten Ufer der Maros ständige Wohnsitze erhielten. Im Jahre 1690 erhielten diese neuen Ansiedler ein förmliches Privilegium Äe ckatv 21. August, welches durch das Patent vom 20. August 1691 noch erweitert wurde. Dieses wird von den Serben als ihre „Bulla, bezeichnet, auf die sie sich bei allen ihren Forderungen immer beriefen und noch berufen. Die Unionisirnngsversuche, welche die gewährte Religionsfreiheit der Serben bedrohten, erzeugten unter ihnen Unzufriedenheit und tiefgehende Aufregung, die im Warazdiner Generalat selbst zu Unruhen führte. Zur Beschwichtigung der aufgeregten Gemüther wurde das Privilegium vom 5. März 1695 erlassen, in welchem den Serben „die freie Ausübung ihrer kirchlichen Gebräuche und Religion ohne allen Abbruch" zugestanden wurde. Um den vielfältigen Klagen und Beschwerden der Serben Einhalt zu thun, ward im Jahre 1769 zu Karlowitz ein Nationalcongreß abgehalten. Die hier gepflogenen Verhandlungen hatten das erste kieKulainentuin privileFivrum vom 27. Sep- tember 1770 zur Folge. Aber die Serben waren damit nicht sonderlich zufrieden, und des- wegen wurden die Verhandlungen in den bischöflichen Synoden zu Karlowitz im Jahre 1774 und 1776 fortgesetzt. Das Resultat war ein zweites Regulament vom 2.Jänner 1777, das aber einen noch schlechteren Eindruck auf den Ekerns und das Volk machte. Sie schöpften Verdacht gegen den Metropoliten Vidäk und die Bischöfe, als ob diese aus Will- fährigkeit gegen die Regierung ihren Nationalprivilegien derogirt hätten. Das Resultat
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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild Kroatien und Slawonien, Volume 24
Title
Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
Subtitle
Kroatien und Slawonien
Volume
24
Editor
Erzherzog Rudolf
Publisher
k.k. Hof- und Staatsdruckerei, Alfred von Hölder
Location
Wien
Date
1902
Language
German
License
PD
Size
16.19 x 22.65 cm
Pages
630
Keywords
Enzyklopädie, Kronländer, Österreich-Ungarn
Categories
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