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Die Privilegien der Serben bestehen demnach heute nicht mehr in dem Umfange der
ursprünglichen Privilegiumsurkunde, es ist eigentlich nur noch die gesetzlich gewährleistete
Kirchenautonomie, deren wesentliche Bestimmungen wir kurz schildern wollen.
Die Kirchengewalt steht der bischöflichen Synode zu, die aus dem Erzbischof und
Metropoliten von Karlowitz, der seit dem Jahre 1849 wieder den Titel „serbischer
Patriarch" führt und dem das Präsidium gebührt, und aus sechs Diöcesanbischöfeu
besteht, und das oberste geistliche Organ für die heiligen Handlungen, für die Lehre
und für die geistliche Disciplin bildet. Neben der bischöflichen Synode besteht zur
Regelung der weltlichen Kirchenverwaltnngs-, Schul- und Stiftungsangelegenheiten
der Kircheneongreß, in dem der Patriarch das Präsidium führt und der aus den
Bischöfen, 25 geistlichen und 50 weltlichen Ablegaten gebildet wird. Das Kirchen-
regiment wird von dem Erzbischof nnd den sechs Diöcesanbischöfen ausgeübt, welchen
geistliche und weltliche Beisitzer zur Erledigung der gerichtlichen, administrativen und
Schulangelegenheiten zugetheilt sind. Alle diese Angelegenheiten werden getrennt
verwaltet, so daß in jeder Diöcese für die Rechtspflege ein Consistorium, für
administrative und Vermögensangelegenheiten ein Administrativausschuß und für
Schulangelegenheiten ein Schulausschuß besteht, in welchen Collegien der betreffende
Diöcesanbischof das Präsidium führt.
Als oberste Kircheubehörde, mit dem Erzbischof an der Spitze, fnngireu für
die Rechtspflege der Metropolitan-Kirchenrath, für administrative Sachen und
Vermögensangelegenheiten der ständige Congreßansschuß und für Schulangelegenheiten
der Schulrath.
Die Wahl des Erzbifchofs geschieht durch den Kircheneongreß, vorbehaltlich
der landesherrlichen Bestätigung, während die Bischöfe von der bischöflichen
Synode gewählt und vom Landesherrn bestätigt werden. Die Anstellung der
Pfarrgeistlichkeit geschieht durch die Wahl der Kirchengemeinden und Bestätigung des
Consistorinms.
An den Wohlthaten der serbischen Kirchenautonomie nehmen auch diejenigen
Serben, namentlich in der Lika und Krbava theil, die mit der Ertheilnng der geschilderten
Privilegien außer Zusammenhang stehen, da ihre Absiedlung nicht zur selben Zeit wie
die der ungarländischen Serben stattfand. Sie kamen, theils vor den Türken fliehend,
theils mit ihnen, theils ihretwegen augesiedelt, herein.
Die Türken ließen durch Auswanderer aus den Balkanländern in den von ihnen
besetzten Gebieten die Felder bebauen, die Gewerbe betreiben und den Handel vermitteln.
Die überwiegende Mehrzahl dieser Auswanderer bestand aus Serben, und alle waren
orthodox-orientalischen Glanbens.
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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
Kroatien und Slawonien, Volume 24
- Title
- Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
- Subtitle
- Kroatien und Slawonien
- Volume
- 24
- Editor
- Erzherzog Rudolf
- Publisher
- k.k. Hof- und Staatsdruckerei, Alfred von Hölder
- Location
- Wien
- Date
- 1902
- Language
- German
- License
- PD
- Size
- 16.19 x 22.65 cm
- Pages
- 630
- Keywords
- Enzyklopädie, Kronländer, Österreich-Ungarn
- Categories
- Kronprinzenwerk deutsch