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Die Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung von personenbezogenen Daten ist verboten (§ 4 Abs. 1
BDSG). Durch diese grundsätzliche Regelung macht der Gesetzgeber klar, dass personenbezogene Daten
ein wertvolles, empfindliches Gut sind, mit dem sorgsam umgegangen werden muss.
Die erste Ausnahme zum grundsätzlichen Verbot ist die gesetzliche Erlaubnis. Soweit die Erhebung, Verar-
beitung und Nutzung personenbezogener Daten durch ein Gesetz oder eine Rechtsvorschrift erlaubt sind,
dürfen personenbezogene Daten verwendet werden (siehe dazu § 4 BDSG). Die Betroffenen sind daran ge-
bunden und müssen die Nutzung der Daten dulden.
Mit der Einschreibung von Leon (siehe oben) wurden viele personenbezogene Daten von der Hoch-
schulverwaltung übernommen und weiter an die universitäre IT-Infrastruktur übergeben. Die gesetz-
liche Erlaubnis ergibt sich aus dem Hochschulgesetz des Landes, sowie der Einschreibordnung der
jeweiligen Hochschule. Leon kann sich gegen die Verwendung der Daten im Rahmen gesetzlicher
Erlaubnisse nicht wehren.
E-Prüfungen sind zulässig, soweit sie in Prüfungsordnungen von Hochschulen beschrieben sind.
Auch hier bewegt sich eine Hochschule im rechtlich abgesicherten Bereich. Sobald die Hochschule
aber Daten nutzt, die nicht in einer Prüfungsordnung oder einer anderen gesetzlichen Erlaubnis be-
schrieben sind, ist sie auf die Einwilligung der Studierenden angewiesen.Weitere Informationen zu
E-Prüfungen und Recht finden Sie hier: http://ep.elan-ev.de/wiki/Rechtsfragen.
Die Erhebung solcher Daten, die üblicherweise in Präsenzveranstaltungen genutzt werden, ist durch die
existierenden rechtlichen Regelungen gedeckt. Ungewöhnliche, neue Veranstaltungsformen, die das Poten-
tial von Lernplattformen nutzen und bei denen zum Beispiel Daten über das Verhalten der Studierenden
laufend erhoben und gespeichert werden, um eine Verlaufsleistung der Studierenden zu bewerten, müssen
durch eine Einwilligung der Studierenden gedeckt sein. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn in einem
Kurs zum Projektmanagement die Studierenden ein begrenztes Budget an Zeit und an virtuellem Geld er-
halten und jede ihrer Aktionen von der Plattform festgehalten und durch die Dozentinnen und Dozenten be-
wertet werden.
Wirksamkeit der Einwilligung. Allerdings ist eine Einwilligung gem. § 4a BDSG nur dann wirksam,
wenn
eine freie Entscheidung des Betroffenen zur Einwilligung führt,
die Betroffenen umfassend über die Art der erhobenen Daten und den Umfang der Verarbeitung in-
formiert werden,
die Einwilligung schriftlich erfolgt.
Bei einer Einwilligung für Veranstaltungsformate, bei denen mehr personenbezogene Daten erhoben wer-
den, als es in Präsenzveranstaltungen üblich ist, müssen mehrere Randbedingungen beachtet werden:
L3T
Lehrbuch für Lernen und Lehren mit Technologien
- Title
- L3T
- Subtitle
- Lehrbuch für Lernen und Lehren mit Technologien
- Editor
- Martin Ebner
- Sandra Schön
- Publisher
- epubli GmbH
- Location
- Berlin
- Date
- 2013
- Language
- German
- License
- CC BY-SA 3.0
- Size
- 21.0 x 29.7 cm
- Pages
- 594
- Keywords
- L3T, online
- Category
- Lehrbücher
Table of contents
- Einleitung 1
- Einführung 11
- Von der Kreidetafel zum Tablet 27
- Die Geschichte des WWW 39
- Hypertext 51
- Geschichte des Fernunterrichts 65
- Informationssysteme 75
- Webtechnologien 89
- Multimediale und interaktive Materialien 99
- Standards für Lehr- und Lerntechnologien 109
- Human-Computer-Interaction 117
- Didaktisches Handeln 127
- Medienpädagogik 139
- Systeme im Einsatz 147
- Kommunikation und Moderation 157
- Forschungszugänge und -methoden 167
- Planung und Organisation 177
- Literatur und Information 185
- Die „Netzgeneration“ 201
- Multimedia und Gedächtnis 209
- Mobiles und ubiquitäres Lernen 217
- Prüfen mit Computer und Internet 227
- Blogging und Microblogging 239
- Vom Online-Skriptum zum E-Book 249
- Educasting 257
- Game-Based Learning 267
- Einsatz kollaborativer Werkzeuge 277
- Offene und partizipative Lernkonzepte 287
- Qualitätssicherung im E-Learning 301
- Offene Lehr- und Forschungsressourcen 311
- Lernen mit Videokonferenzen 319
- Simulationen und simulierte Welten 327
- Barrierefreiheit 343
- Genderforschung 355
- Zukunftsforschung 363
- Kognitionswissenschaft 373
- Diversität und Spaltung 387
- Lern-Service-Engineering 397
- Medientheorien 405
- Das Gesammelte interpretieren 413
- Wissensmanagement 421
- Sieht gut aus 427
- Urheberrecht & Co. in der Hochschullehre 435
- Interessen und Kompetenzen fördern 445
- Spielend Lernen im Kindergarten 455
- Technologieeinsatz in der Schule 465
- Technologie in der Hochschullehre 475
- Fernstudium an Hochschulen 483
- Webbasiertes Lernen in Unternehmen 489
- E-Learning in Organisationen 497
- Erwachsenen- und Weiterbildung 507
- Freie Online-Angebote für Selbstlernende 515
- Sozialarbeit 525
- Human- und Tiermedizin 531
- Online-Labore 539
- Mehr als eine Rechenmaschine 547
- Bildungstechnologien im Sport 557
- Fremdsprachen im Schulunterricht 569