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L3T - Lehrbuch für Lernen und Lehren mit Technologien
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441 Die Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung von personenbezogenen Daten ist verboten (§ 4 Abs. 1 BDSG). Durch diese grundsätzliche Regelung macht der Gesetzgeber klar, dass personenbezogene Daten ein wertvolles, empfindliches Gut sind, mit dem sorgsam umgegangen werden muss. Die erste Ausnahme zum grundsätzlichen Verbot ist die gesetzliche Erlaubnis. Soweit die Erhebung, Verar- beitung und Nutzung personenbezogener Daten durch ein Gesetz oder eine Rechtsvorschrift erlaubt sind, dürfen personenbezogene Daten verwendet werden (siehe dazu § 4 BDSG). Die Betroffenen sind daran ge- bunden und müssen die Nutzung der Daten dulden. Mit der Einschreibung von Leon (siehe oben) wurden viele personenbezogene Daten von der Hoch- schulverwaltung übernommen und weiter an die universitäre IT-Infrastruktur übergeben. Die gesetz- liche Erlaubnis ergibt sich aus dem Hochschulgesetz des Landes, sowie der Einschreibordnung der jeweiligen Hochschule. Leon kann sich gegen die Verwendung der Daten im Rahmen gesetzlicher Erlaubnisse nicht wehren. E-Prüfungen sind zulässig, soweit sie in Prüfungsordnungen von Hochschulen beschrieben sind. Auch hier bewegt sich eine Hochschule im rechtlich abgesicherten Bereich. Sobald die Hochschule aber Daten nutzt, die nicht in einer Prüfungsordnung oder einer anderen gesetzlichen Erlaubnis be- schrieben sind, ist sie auf die Einwilligung der Studierenden angewiesen.Weitere Informationen zu E-Prüfungen und Recht finden Sie hier: http://ep.elan-ev.de/wiki/Rechtsfragen. Die Erhebung solcher Daten, die üblicherweise in Präsenzveranstaltungen genutzt werden, ist durch die existierenden rechtlichen Regelungen gedeckt. Ungewöhnliche, neue Veranstaltungsformen, die das Poten- tial von Lernplattformen nutzen und bei denen zum Beispiel Daten über das Verhalten der Studierenden laufend erhoben und gespeichert werden, um eine Verlaufsleistung der Studierenden zu bewerten, müssen durch eine Einwilligung der Studierenden gedeckt sein. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn in einem Kurs zum Projektmanagement die Studierenden ein begrenztes Budget an Zeit und an virtuellem Geld er- halten und jede ihrer Aktionen von der Plattform festgehalten und durch die Dozentinnen und Dozenten be- wertet werden. Wirksamkeit der Einwilligung. Allerdings ist eine Einwilligung gem. § 4a BDSG nur dann wirksam, wenn eine freie Entscheidung des Betroffenen zur Einwilligung führt, die Betroffenen umfassend über die Art der erhobenen Daten und den Umfang der Verarbeitung in- formiert werden, die Einwilligung schriftlich erfolgt. Bei einer Einwilligung für Veranstaltungsformate, bei denen mehr personenbezogene Daten erhoben wer- den, als es in Präsenzveranstaltungen üblich ist, müssen mehrere Randbedingungen beachtet werden:
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L3T Lehrbuch für Lernen und Lehren mit Technologien
Title
L3T
Subtitle
Lehrbuch für Lernen und Lehren mit Technologien
Editor
Martin Ebner
Sandra Schön
Publisher
epubli GmbH
Location
Berlin
Date
2013
Language
German
License
CC BY-SA 3.0
Size
21.0 x 29.7 cm
Pages
594
Keywords
L3T, online
Category
Lehrbücher

Table of contents

  1. Einleitung 1
  2. Einführung 11
  3. Von der Kreidetafel zum Tablet 27
  4. Die Geschichte des WWW 39
  5. Hypertext 51
  6. Geschichte des Fernunterrichts 65
  7. Informationssysteme 75
  8. Webtechnologien 89
  9. Multimediale und interaktive Materialien 99
  10. Standards für Lehr- und Lerntechnologien 109
  11. Human-Computer-Interaction 117
  12. Didaktisches Handeln 127
  13. Medienpädagogik 139
  14. Systeme im Einsatz 147
  15. Kommunikation und Moderation 157
  16. Forschungszugänge und -methoden 167
  17. Planung und Organisation 177
  18. Literatur und Information 185
  19. Die „Netzgeneration“ 201
  20. Multimedia und Gedächtnis 209
  21. Mobiles und ubiquitäres Lernen 217
  22. Prüfen mit Computer und Internet 227
  23. Blogging und Microblogging 239
  24. Vom Online-Skriptum zum E-Book 249
  25. Educasting 257
  26. Game-Based Learning 267
  27. Einsatz kollaborativer Werkzeuge 277
  28. Offene und partizipative Lernkonzepte 287
  29. Qualitätssicherung im E-Learning 301
  30. Offene Lehr- und Forschungsressourcen 311
  31. Lernen mit Videokonferenzen 319
  32. Simulationen und simulierte Welten 327
  33. Barrierefreiheit 343
  34. Genderforschung 355
  35. Zukunftsforschung 363
  36. Kognitionswissenschaft 373
  37. Diversität und Spaltung 387
  38. Lern-Service-Engineering 397
  39. Medientheorien 405
  40. Das Gesammelte interpretieren 413
  41. Wissensmanagement 421
  42. Sieht gut aus 427
  43. Urheberrecht & Co. in der Hochschullehre 435
  44. Interessen und Kompetenzen fördern 445
  45. Spielend Lernen im Kindergarten 455
  46. Technologieeinsatz in der Schule 465
  47. Technologie in der Hochschullehre 475
  48. Fernstudium an Hochschulen 483
  49. Webbasiertes Lernen in Unternehmen 489
  50. E-Learning in Organisationen 497
  51. Erwachsenen- und Weiterbildung 507
  52. Freie Online-Angebote für Selbstlernende 515
  53. Sozialarbeit 525
  54. Human- und Tiermedizin 531
  55. Online-Labore 539
  56. Mehr als eine Rechenmaschine 547
  57. Bildungstechnologien im Sport 557
  58. Fremdsprachen im Schulunterricht 569
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