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LIMINA - Grazer theologische Perspektiven
Limina - Grazer theologische Perspektiven, Volume 2:1
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20 | www.limina-graz.eu ihren Menschenrechten verletzen. In diesem Sinne ist es notwendig, ein Verständnis von Demokratie zu überwinden, das demokratische Entschei- dungsprozesse mit Mehrheitsentscheiden gleichsetzt. Demokratie und Menschenrechte gehen Hand in Hand und bilden eine Einheit. Menschen werden also durch die Menschenrechte vor Machtmissbrauch von Staaten geschützt. Sie schützen uns beispielsweise davor, dass uns der Staat vorschreibt, was wir zu denken oder zu glauben haben. Damit dieser Schutz wirksam bleibt, braucht es neben den Gerichten im eigenen Land auch noch eine externe Instanz, welche die Menschenrechtsperformance des Staates überwacht. Denn es besteht immer die Möglichkeit, dass die eigenen gerichtlichen Instanzen ein Unrecht nicht sehen wollen oder kön- nen, das der eigene Staat begangen hat. (Dies kennt man ja auch aus an- deren Bereichen des Lebens, dass man externe, unabhängige und neutrale Sichtweisen einholt und berücksichtigt.) Demokratie und Menschenrechte – in einem ersten Schritt liegt der Fokus der Auseinandersetzung auf diesem Verhältnis. Ein zweiter Schritt ist der Bestimmung des Verhältnisses von Menschen- rechten und Religionen gewidmet. Dies ist u.  a. durch die Einladung an Re- ligionen, Kulturen, Traditionen und Weltanschauungen geprägt, die im Zuge des Vorbereitungsprozesses der Allgemeinen Erklärung der Men- schenrechte von 1948 (vgl. Gut 2008, 816–819) ausgesprochen wurde, einen begründeten Zugang zu den Menschenrechten aus ihrer jeweiligen Perspektive und aus ihrem spezifischen Kontext zu erschliessen. Denn die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948 selbst hütet sich be- wusst davor, einen unmittelbaren Regress auf ein bestimmtes religiöses oder weltanschauliches Bezugsystem zu nehmen, da sich dies mit der Uni- versalität der Menschenrechte nicht vereinbaren liesse. Der Deklarations- text sollte sich gemäss Jacques Maritain abstützen „not on the basis of common speculative ideas, but on common practi- cal ideas, not on the affirmation of one and the same conception of the world, of man and of knowledge, but upon the affirmation of a single body of beliefs for guidance in action. No doubt, this is little enough, but it is the last resort to intellectual agreement“ (Maritain 1948, 2). Um dieses Ziel zu erreichen, einigten sich die Verfasser darauf, einen prag- matischen Ansatz zu verfolgen und nach einer logisch stringenten und praxisorientierten Erklärung zu streben: „Yes, we agree about the rights but on condition that no one asks us why” (Maritain 1948, 1). Man einigte Peter G. Kirchschläger | menschenrechte, demokratie und religionen
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Limina Grazer theologische Perspektiven, Volume 2:1
Title
Limina
Subtitle
Grazer theologische Perspektiven
Volume
2:1
Editor
Karl Franzens University Graz
Date
2019
Language
German
License
CC BY-NC 4.0
Size
21.4 x 30.1 cm
Pages
194
Categories
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