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LIMINA - Grazer theologische Perspektiven
Limina - Grazer theologische Perspektiven, Volume 2:1
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22 | www.limina-graz.eu d.  h. dass die Menschenrechte unteilbar sind. Unteilbar bezieht sich dabei nicht auf ihre Beschaffenheit und darauf, dass man sie nicht unterteilen kann, sondern darauf, dass man alle Teile realisieren muss und nicht nur einen Teil. Daraus folgt, dass immer der optimale Schutz von allen Men- schenrechten verfolgt werden muss. Diese Unteilbarkeit der Menschen- rechte lässt sich zum einen mit den Menschenrechten an sich begründen, denn eine Trägerin bzw. ein Träger von Menschenrechten kann die Men- schenrechte nicht nur selektiv haben, sondern ist Trägerin bzw. Träger von allen Menschenrechten. Zum anderen schützt jedes spezifische Menschen- recht ein essentielles Element bzw. einen essentiellen Bereich der mensch- lichen Existenz, das bzw. der nach menschenrechtlichem Schutz verlangt. Daraus folgt, dass ein spezifisches Menschenrecht erst dort an seine Gren- zen stösst, wo es nicht mehr im Einklang mit anderen Menschenrechten oder mit den Menschenrechten von anderen Menschen steht. Dieses Prinzip der Unteilbarkeit der Menschenrechte erteilt der Rede von einem Konflikt zwischen einzelnen Menschenrechten eine Absage und propagiert ein Verständnis des Nebeneinanders aller Menschenrechte. Ein Nebeneinander der Menschenrechte meint erstens, dass der Inhalt der einzelnen spezifischen Menschenrechte durch die Menschenrechte an sich (z. B. dass allen Menschen dieses spezifische Recht zusteht) und durch die anderen spezifischen Menschenrechte geprägt wird (z. B. prägen die Menschenrechte aller Menschen den Inhalt der Bildung, die aufgrund des Rechts auf Bildung allen Menschen offenstehen muss). Zweitens definieren jeweils die Menschenrechte an sich und die anderen spezifischen Men- schenrechte die Grenzen des jeweiligen spezifischen Menschenrechts (z. B. das Recht auf Nichtdiskriminierung das Recht auf Meinungsfreiheit). Politische Auseinandersetzungen, die sich um Ungerechtigkeit und Verlet- zungen von elementaren Aspekten und Bereichen der menschlichen Exis- tenz drehen, werden meist in der Sprache der Menschenrechte geführt.1 Akteurinnen und Akteure von Reform- und Widerstandsbewegungen in Diktaturen und absolutistisch regierten Staaten wehren sich unter Bezug- nahme auf die Menschenrechte und tragen so ihren Einsatz für Menschen- würde, mehr Freiheit, Gerechtigkeit und Gleichheit voran. Menschenrechte bilden jedoch nicht „nur“ den Inhalt politischer Kämpfe für Menschenwürde, mehr Freiheit, Gerechtigkeit und Gleichheit. Sie be- Peter G. Kirchschläger | menschenrechte, demokratie und religionen 1 So standen etwa die Anfänge des „Arabischen Frühlings“ im Zeichen der Forderung nach einer Realisie- rung der Menschenrechte, wie u. a. Nelly Corbel in ihrem Vortrag am Workshop „Democracy and partici- pation in the face of global changes. The role of citizenship and human rights education“ des Networking European Citizenship Education (28.– 30. Juni 2012) in Madrid berichtet. Das Prinzip der Unteilbarkeit besagt, dass alle Menschenrechte zu realisieren sind und nicht nur ein Teil.
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Limina Grazer theologische Perspektiven, Volume 2:1
Title
Limina
Subtitle
Grazer theologische Perspektiven
Volume
2:1
Editor
Karl Franzens University Graz
Date
2019
Language
German
License
CC BY-NC 4.0
Size
21.4 x 30.1 cm
Pages
194
Categories
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