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LIMINA - Grazer theologische Perspektiven
Limina - Grazer theologische Perspektiven, Volume 2:1
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Page - 27 - in Limina - Grazer theologische Perspektiven, Volume 2:1

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27 | www.limina-graz.eu Zu den politischen Teilnahmerechten zählen die folgenden Artikel der All- gemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948: ̟ Art. 6, 7, 8, 9, 10, 11: Gleicher Rechtsschutz, ̟ Art. 15: Recht auf Staatsangehörigkeit, ̟ Art. 19: Recht auf Meinungsfreiheit, ̟ Art. 20: Recht auf Versammlungsfreiheit, ̟ Art. 21: Politische Mitwirkung und Wahlrecht, ̟ Art. 28: Recht auf eine den Menschenrechten entsprechende inter- nationale Ordnung. Politische Mitbestimmung, Gerechtigkeit im Sinne von Gleichbehandlung und Fairness, Gleichheit vor dem Gesetz und der Zuspruch von Macht6 und Verantwortung werden durch die politischen Teilnahmerechte geschützt. Mit ihnen korrespondieren negative wie positive Pflichten des Staates in Bezug auf den Beitrag der Bürger zur Schaffung eines durch Recht kontrol- lierten Staates, ihre gegenseitige rechtliche Anerkennung und die der ihn prägenden Rechtsordnung. Menschenrechte als politische Aufgabe Menschenrechte beschreiben keine Realität, sondern formulieren Maximen humanen Zusammenlebens auf globaler Ebene mit lokaler, nationaler, regi- onaler und universeller Relevanz. Zudem stellen Menschenrechte in ihrer moralischen Dimension keine natürlichen Eigenschaften des Menschen dar, sondern menschliche Konstruktionen (vgl. zu den Menschenrech- ten als moralische Rechte: Wildt 1999, 124–145). Mit den Menschenrech- ten korrespondieren, wie oben erwähnt, Verpflichtungen (wechselseitige, asymmetrische, bedingte, unbedingte). Diese alleine machen Menschen jedoch noch nicht zu Trägerinnen und Träger von Menschenrechten. Es bedarf zur Verrechtlichung einer willentlichen Entscheidung, die politi- scher Natur ist. Aufbauend auf ihrem moralischen Ausgangspunkt und orientiert an einer kritischen normativen Überprüfung werden die Menschenrechte in ihrer rechtlichen Dimension in positives Recht überführt. Diese Transformierung Peter G. Kirchschläger | menschenrechte, demokratie und religionen 6 Jeder muss sich seiner Verant- wortung und seiner Macht bewusst werden, denn auch Nicht-Gebrauch von Macht kann Machtmissbrauch sein (Kirchschläger Rudolf 1995, 31). Die Verrechtlichung der Menschenrechte bedarf einer willentlichen Entscheidung, die politischer Natur ist.
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Limina Grazer theologische Perspektiven, Volume 2:1
Title
Limina
Subtitle
Grazer theologische Perspektiven
Volume
2:1
Editor
Karl Franzens University Graz
Date
2019
Language
German
License
CC BY-NC 4.0
Size
21.4 x 30.1 cm
Pages
194
Categories
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