Web-Books
in the Austria-Forum
Austria-Forum
Web-Books
Zeitschriften
LIMINA - Grazer theologische Perspektiven
Limina - Grazer theologische Perspektiven, Volume 2:1
Page - 71 -
  • User
  • Version
    • full version
    • text only version
  • Language
    • Deutsch - German
    • English

Page - 71 - in Limina - Grazer theologische Perspektiven, Volume 2:1

Image of the Page - 71 -

Image of the Page - 71 - in Limina - Grazer theologische Perspektiven, Volume 2:1

Text of the Page - 71 -

71 | www.limina-graz.eu Menschenrechten begründet (vgl. Arendt 2005, 570, 603–607, 619–621). Durch die Bindung der Menschenrechte an die Nationalstaaten aber seien im 20. Jahrhundert nach der Katastrophe des Ersten Weltkrieges all die- jenigen Menschen aus dem Menschenrechtsschutz herausgefallen, die keinem Nationalstaat angehörten, sei es, weil sie aufgrund der durch den Friedensvertrag von Versailles etablierten neuen Staatsgrenzen plötzlich zu einer Minderheit in ihrem eigenen Land, sei es, weil sie wie die Juden zu Staatenlosen geworden waren (vgl. Arendt 2005, 564–601). Die Minder- heiten und die Staatenlosen hätten selbst der Protektion durch das eigene Volk weit mehr vertraut als dem Schutz der Menschenrechte: „Nicht eine einzige Gruppe von Flüchtlingen ist je auf die Idee gekom- men, an die Menschenrechte zu appellieren; wo immer sie sich organi- sierten, haben sie für ihre Rechte als Polen oder als Juden oder als Deut- sche gekämpft. Mit den Großmächten hatten die Staatenlosen zumindest eines gemeinsam, die gleichgültige Verachtung für die Gesellschaften zum Schutz der Menschenrechte. Staatenlosigkeit in Massendimensionen hat die Welt faktisch vor die un- ausweichliche und höchst verwirrende Frage gestellt, ob es überhaupt so etwas wie unabdingbare Menschenrechte gibt, das heißt Rechte, die unabhängig sind von jedem besonderen politischen Status und ein- zig der bloßen Tatsache des Menschseins entspringen.“ (Arendt 2005, 606–607) Nach Arendts Diagnose waren die Minderheiten und die Staatenlosen zu- nehmend in einen rechtsfreien Raum geraten, eben weil die Nationalstaa- ten nur ihre eigenen Angehörigen schützten und die Menschenrechte nicht die notwendige überstaatliche Wirkung hatten. Dieser rechtsfreie Raum ist nach Arendt die eigentliche Bedrohung. Ihm könne man nur beikom- men, wenn man das Recht der Menschen in einem noch grundsätzlicheren Sinn verstehe, als es die großen Menschenrechtserklärungen des späten 18. Jahrhunderts getan hätten: „Wenn es überhaupt so etwas wie ein eingebo- renes Menschenrecht gibt, dann kann es nur ein Recht sein, das sich grund- sätzlich von allen Staatsbürgerrechten unterscheidet.“ (Arendt 2005, 607) Arendt sieht dieses noch grundsätzlichere Recht im „Recht auf Rechte“, und es ist für sie „das Recht jedes Menschen, zur Menschheit zu gehören“ (Arendt 2005, 617). Zur Menschheit zu gehören, heißt für sie, „in einem margit Wasmaier-sailer | recht tun – recht verlangen Der einzelne Mensch ist als Rechtssubjekt zu achten, unabhängig von nationaler Zugehörigkeit.
back to the  book Limina - Grazer theologische Perspektiven, Volume 2:1"
Limina Grazer theologische Perspektiven, Volume 2:1
Title
Limina
Subtitle
Grazer theologische Perspektiven
Volume
2:1
Editor
Karl Franzens University Graz
Date
2019
Language
German
License
CC BY-NC 4.0
Size
21.4 x 30.1 cm
Pages
194
Categories
Zeitschriften LIMINA - Grazer theologische Perspektiven
Web-Books
Library
Privacy
Imprint
Austria-Forum
Austria-Forum
Web-Books
Limina