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LIMINA - Grazer theologische Perspektiven
Limina - Grazer theologische Perspektiven, Volume 2:1
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Page - 88 - in Limina - Grazer theologische Perspektiven, Volume 2:1

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88 | www.limina-graz.eu axel Bernd Kunze | staat – Identität – recht Sicherheit seiner Bürger nicht zuverlässig garantieren kann, verliert auf Dauer deren Vertrauen. Positive Leistungsansprüche an den Staat müssen dessen finanzielle, volkswirtschaftliche, soziale oder rechtliche Leistungs- fähigkeit berücksichtigen; ein chronisch überfordertes Staatswesen wird weder seinen kultur- und sozialstaatlichen Funktionen nachkommen noch humanitäre Schutzansprüche erfüllen können. Staatsvolk Subjekt wie Objekt der Staatsgewalt ist das Staatsvolk, ein überindividu- eller, nach formalen Kriterien identifizierbarer Personenverband. Das Staatsvolk, bestimmt durch das Staatsangehörigkeitsrecht, trägt den Staat und ist zugleich der Staatsgewalt unterworfen. Das Staatsvolk ist mehr als ein zufälliger Verbund von Individuen, der allein persönlichen Beziehun- gen oder material definierten Sonderinteressen verpflichtet ist. Vielmehr geht es um eine Schicksals- und Solidargemeinschaft, die durch gemein- same Identität zusammengehalten wird. Diese Gruppenidentität vermit- telt sich durch miteinander geteilte Herkunft, Erinnerung und Geschichte, durch Kultur, Bräuche und Mythen, durch Symbole, Sprache und emotio- nale Verbundenheit. Einbürgerung bleibt möglich, stellt aber die Ausnah- me von der Regel dar. Die Macht des Staates gründet auf seiner Anerkennung durch die Staats- bürger, ihrem Rechtsgehorsam und der Einsicht, sich der Eigenmacht zu enthalten. Diese Gehorsamspflicht der Bürger ist kein fester Besitzstand. Auf Dauer wird der Staat seine Macht und notwendigen Rechtsgehorsam nur gegen den Willen einer kleinen Zahl Abweichler behaupten können, ohne sich selbst in Frage zu stellen. Bei Mehrheits- und Kompromissent- scheidungen wird es stets Unterlegene geben, die ihre Position nicht durch- setzen konnten. Dies akzeptieren zu können, setzt einen gesellschaftlichen Konsens voraus, der ein Mindestmaß an Gemeinsamkeiten sichert, auf das die Glieder der politischen und rechtlichen Gemeinschaft vertrauen kön- nen – unabhängig davon, ob sie bei einer konkreten Streitfrage zu den Unterlegenen oder Durchsetzungsstarken zählen. Daher ist es für die Sta- bilität einer Demokratie keinesfalls belanglos, wie sich das Staatsvolk zu- sammensetzt: „Denn der Verfassungsstaat hegt die Erwartung einer gelebten Demo- kratie, die ohne die Fähigkeit des Staatsvolkes zur einheitlichen Wil- lensbildung enttäuscht werden dürfte, daher ein gewisses Maß an Zu-
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Limina Grazer theologische Perspektiven, Volume 2:1
Title
Limina
Subtitle
Grazer theologische Perspektiven
Volume
2:1
Editor
Karl Franzens University Graz
Date
2019
Language
German
License
CC BY-NC 4.0
Size
21.4 x 30.1 cm
Pages
194
Categories
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