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LIMINA - Grazer theologische Perspektiven
Limina - Grazer theologische Perspektiven, Volume 4:1
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56 | www.limina-graz.eu Wolfgang Benedek | Religiöser Fundamentalismus aus menschenrechtlicher Sicht als eine „ebenso große, wenn nicht größere gesellschaftspolitische Aufga- be“ gesehen als die gewaltbereiten Djihadisten. Die AutorInnen sehen per- sonelle und organisatorische Verflechtungen zwischen dem gewaltfreien und dem gewalttätigen Islamismus (vgl. Scholz/Heinisch 2019, 22; 35). Die westlichen Freiheiten würden genutzt, um die Sache der Muslime und des Islam zu vertreten (vgl. Scholz/Heinisch 2019, 73). Das Kopftuch wird als „Aushängeschild des politischen Islam“ charakterisiert (Scholz/Heinisch 2019, 217). Die der Arbeit der Dokumentationsstelle Politischer Islam zugrundeliegen- de Definition von „Politischer Islam“ wurde durch den Vorsitzenden des wissenschaftlichen Beirates, Mouhanad Khorchide, in ihrer ersten Studie präzisiert als „Gesellschafts- und Herrschaftsideologie, die die Umgestaltung bzw. Beeinflussung von Gesellschaft, Kultur, Staat oder Politik anhand von solchen Werten und Normen anstrebt, die von deren Verfechtern als isla- misch angesehen werden, die aber im Widerspruch zu den Grundsätzen des demokratischen Rechtsstaates und den Menschenrechten stehen.“ (Khorchide 2020b, 4) Zwar wird darauf hingewiesen, dass damit nicht die politische Partizipa- tion bzw das gesellschaftliche Engagement von Muslimen, auch wenn die- ses religiös begründet ist, gemeint ist, sondern nur, wenn dieses im Wi- derspruch zum demokratischen Rechtsstaat und zu den Menschenrechten sowie „den Grundlagen einer freien Gesellschaft“ steht (Khorchide 2020b, 10). Allerdings wird dazu auch der sog. „legalistische Islam“ gezählt, der im Rahmen der bestehenden Gesetze handle, die bestehenden Verhältnisse und Gesetze jedoch langfristig im Sinne der islamistischen Scharia verän- dern wolle (Khorchide 2020b, 17). Es folgt eine im Wesentlichen auf einer Arbeit von 2017 aufbauenden Darstellung der Muslimbruderschaft (vgl. Vidino 2020), die, ohne wirkliche Beweise liefern zu können, solche Ver- dachtsmomente am Beispiel Österreichs exemplifiziert (vgl. Winter 2021). Dies zeigt, wie schwierig es ist, zu bestimmen, wann rechtskonformes Ver- halten im Widerspruch zum demokratischen Rechtsstaat und zu den Men- schenrechten steht. Dies läuft auf eine Überprüfung der Gesinnung hinaus, was menschenrechtlich unzulässig ist. Wann steht rechtskonformes Verhalten im Widerspruch zum demokratischen Rechtsstaat und zu den Menschenrechten?
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Limina Grazer theologische Perspektiven, Volume 4:1
Title
Limina
Subtitle
Grazer theologische Perspektiven
Volume
4:1
Editor
Karl Franzens University Graz
Date
2021
Language
German
License
CC BY 4.0
Size
21.4 x 30.1 cm
Pages
224
Categories
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