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LIMINA - Grazer theologische Perspektiven
Limina - Grazer theologische Perspektiven, Volume 4:1
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62 | www.limina-graz.eu Wolfgang Benedek | Religiöser Fundamentalismus aus menschenrechtlicher Sicht fundamentalistischen Einzelpersonen oder Gruppen werden genutzt, um einen Generalverdacht gegen alle Muslime zu schüren. Dies führt zu Aus- grenzungen und Einschüchterungen durch verbale und tätliche Übergriffe. Wenn der Staat nicht schützt, ist als Reaktion einerseits ein Rückzug aus der Gesellschaft zu beobachten, andererseits kann es zu einer Radikali- sierung kommen, wobei das Internet eine wichtige Rolle spielt. Durch das Internet wird auch der räumliche Kontext relativiert, da eine als Ungerech- tigkeit empfundene Behandlung in einem Land zu Reaktionen in anderen Ländern führen können. 9 Schlussfolgerung Den Menschenrechten kommt für den Umgang mit religiösem Fundamen- talismus eine zentrale Rolle zu. Dies ist auch die Konklusion des Buches Al- lah ist Alles (Scholz/Heinisch 2019, 288). Zu den Menschenrechten gehört freilich auch das Recht auf Teilnahme an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten ohne Unterschied der Rasse, Religion, politischen oder sonstigen Weltanschauung.21 Die Menschenrechte gelten im Übrigen nicht nur im Verhältnis zwischen dem Staat und dem Einzelmenschen – Staats- bürgerInnen vorbehaltene Rechte wie das Wahlrecht sind die Ausnah- me –, sie gelten auch zwischen den einzelnen Menschen, wobei dem Staat in der Regel eine Schutzfunktion zukommt. Der säkuläre Staat hat somit die Menschenrechte der MuslimInnen vor Verletzungen ihrer Rechte etwa durch Diskriminierung oder Hassrede ebenso zu schützen, wie er Nicht- muslimInnen oder liberale MuslimInnen vor gewaltbereiten IslamistInnen zu schützen hat. Dies gilt analog für alle Religionen. Die Verbindung des religiösen Fundamentalismus mit dem Populismus autoritärer Staatsführungen bringt besondere Herausforderungen für die Menschenrechte mit sich. Die Menschenrechte und die ihnen entsprechen- den Werte, wie zum Beispiel die Rechtsstaatlichkeit oder der demokrati- sche Meinungspluralismus, stellen die beste Grundlage für den Umgang der Menschen miteinander dar, unabhängig von ihrem religiösen Hintergrund. Der gleichberechtigte Genuss der Menschenrechte, aber auch Toleranz und Dialog wirken einer allfälligen Radikalisierung entgegen und können auch in der Deradikalisierung eine wichtige Rolle spielen. Dazu kann die Men- schenrechtsbildung beitragen (vgl. Benedek 2018). Eine ‚Kultur der Men- schenrechte‘ kann somit ein Mittel gegen Fundamentalismen jeder Art sein, vorausgesetzt, sie kommen allen Menschen in gleicher Weise zu. 21 Siehe Art. 25 in Verbindung mit Artikel 2 des UN-Paktes über bürger- liche und politische Rechte von 1966.
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Limina Grazer theologische Perspektiven, Volume 4:1
Title
Limina
Subtitle
Grazer theologische Perspektiven
Volume
4:1
Editor
Karl Franzens University Graz
Date
2021
Language
German
License
CC BY 4.0
Size
21.4 x 30.1 cm
Pages
224
Categories
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