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LIMINA - Grazer theologische Perspektiven
Limina - Grazer theologische Perspektiven, Volume 3:2
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Page - 139 - in Limina - Grazer theologische Perspektiven, Volume 3:2

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139 | www.limina-graz.eu Karl Stöger | Dürfen Maschinen menschliche Barmherzigkeit ersetzen? lität pflegebedürftiger Personen sind diese Vorgaben praktisch besonders wichtig.2 Zum anderen kann Pflege  – egal, ob „digitalisiert“ oder nicht  – zu Frei- heitsbeschränkungen führen. Technisch ist hier an automatische Türver- riegelungen, zukünftig vielleicht auch an „blockierende“ Pflegeroboter zu denken. Auch hier gibt es eine klare verfassungsrechtliche Vorgabe: Die Freiheit darf einem Menschen im Rahmen der Pflege nur dann entzogen werden, wenn eine Person „wegen psychischer Erkrankung sich selbst oder andere gefährdet“. Ausnahmsweise räumt die Rechtsordnung auch privaten Pflegeeinrichtungen diese Möglichkeit ein, gibt dafür aber im Heimaufenthaltsgesetz genaue Vorgaben, welche vor allem eine gericht- liche Überprüfung solcher Maßnahmen beinhalten. Der Begriff der Freiheitsbeschränkung ist dabei technologieneutral zu ver- stehen, d. h. diese Vorgaben sind für manuelle, medikamentöse und digi- tale Freiheitsbeschränkungen gleichermaßen zu beachten. Das System des Heimaufenthaltsgesetzes3 ist inzwischen langjährig erprobt und insoweit auch geeignet, mit digitalen freiheitsbeschränkenden Systemen umzuge- hen. Insgesamt zeigt sich somit, dass ein durchaus „greifbarer“ grundrecht- licher Rahmen für die Digitalisierung der Pflege besteht. Die Schwierig- keit liegt in seiner „Effektuierung“, d. h. der Umsetzung seiner Vorgaben im privaten Bereich. Hier sind insbesondere Aufsichtsbehörden, Gerichte und Produktzulassungsstellen (bzw. die nachprüfende Marktaufsicht) ge- fordert, und punktuelle Anpassungen bestehender Gesetze zur besonderen Berücksichtigung digitaler Pflegeumgebungen (auch im Berufsrecht) er- schienen hier durchaus sinnvoll. Dennoch ist der bestehende Rechtsrah- men, allenfalls mit gewissen Unsicherheiten im Einzelfall (in dem Gerichte und Behörden dennoch entscheiden müssen), grundsätzlich geeignet, auch die Herausforderung „Digitalisierung der Pflege“ zu bewältigen. Es ist also nicht so, dass man sich in einem rechtlichen Vakuum befindet, in dem nur die Ethik Handlungsempfehlungen geben kann. Letztere hat freilich ihre besondere Rolle bei der Suche nach dem gesellschaftlichen Umgang mit noch bzw. näher zu regelnden Fragen in diesem Bereich. 2 Zur Thematik aus ethischer Pers- pektive vgl. die Beiträge in Zeitschrift für medizinische Ethik 62 (2016) 1: „Der überwachte Patient“. 3 Für einen Überblick siehe z. B. Herdega/Bürger 2020, 267. Es besteht ein durchaus „greifbarer“ grundrechtlicher Rahmen für die Digitalisierung der Pflege. Die Schwierigkeit liegt in seiner „Effektuierung“.
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Limina Grazer theologische Perspektiven, Volume 3:2
Title
Limina
Subtitle
Grazer theologische Perspektiven
Volume
3:2
Editor
Karl Franzens University Graz
Date
2020
Language
German
License
CC BY-NC 4.0
Size
21.4 x 30.1 cm
Pages
270
Categories
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