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Das Oberösterreichische Landesarchiv
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beispielsweise Schrift, war bisher meist mit ihrem Informationsträger, beispiels-
weise Papier, fest verbunden. Sorgte man für den Erhalt des Informationsträgers,
war auch die Information erhalten. Im Bereich der digitalen Information würde
so eine Vorgehensweise zu einem Totalverlust führen. Der Erhalt des Informati-
onsträgers, beispielsweise einer 8-Zoll-Diskette, hätte zur Folge, dass die darauf
gespeicherten Daten heute entweder gar nicht mehr abspielbar wären oder nur
mit großem technischem Aufwand rekonstruiert werden könnten. Bei der digita-
len Archivierung steht daher der Erhalt der Information im Vordergrund, der
Informationsträger hat höchstens musealen Wert. Die Information muss aller-
dings nicht „nur“ erhalten werden, sondern ihre Authentizität und Integrität
muss auch nach Jahrzehnten und möglicherweise mehrfachen Migrationen
gewährleistet bleiben.
Digitale Information führt außerdem zu einer massiven Beschleunigung im
Bereich Archivierung. Die berühmten Aktenfunde in vergessenen Kellern oder
die verstaubten Tagebücher der Großeltern auf Dachböden wird es künftig nicht
mehr geben. Um unsere digitale Gegenwart zu erhalten, muss Archivierung viel
früher einsetzen als bisher, da digitale Information wesentlich flüchtiger ist als
beispielsweise Niedergeschriebenes. Gerade dieser Umstand macht Archivierung
heute zu einem hochspannenden Thema. Womit sich der Kreis wieder schließt:
Archive sind zwar meist „altehrwürdige“ Institutionen, allerdings mit einem sehr
innovativen Innenleben. Anders könnten die Herausforderungen der Archivie-
rung unserer Zeit nicht gelöst werden.
Literaturverzeichnis
Adalbert-Stifter-Institut des Landes Oberösterreich. „Das Jubiläumsjahr 1955“. Vierteljahres-
schrift des Adalbert-Stifter-Institutes des Landes Oberösterreich 5 (1956), F. 1/2: 6–26.
BGBl. Nr. 264/1951. Geschäftsordnung für die Gerichte I. und II. Instanz (Geo.). https://www.ris.
bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10000240
(22.1.2020).
BGBl. Nr. 550/1980. Bundesgesetz vom 27. November 1980 über die Umstellung des
Grundbuchs auf automationsunterstützte Datenverarbeitung und die Änderung des
Grundbuchsgesetzes und des Gerichtskommissärsgesetzes (Grundbuchsumstel-
lungsgesetz – GUG). https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=
Bundesnormen&Gesetzesnummer=10002501 (22.1.2020).
BGBl. I Nr. 16/2013. Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Regelung des
Personenstandswesens (Personenstandsgesetz 2013 – PStG 2013) erlassen sowie das
Staatsbürgerschaftsgesetz 1985, das Meldegesetz 1991 und das Namensänderungsgesetz
geändert werden und das Personenstandsgesetz aufgehoben wird. https://www.ris.bka.
gv.at/eli/bgbl/I/2013/16 (22.1.2020).
Logiken der Sammlung
Das Archiv zwischen Strategie und Eigendynamik
- Title
- Logiken der Sammlung
- Subtitle
- Das Archiv zwischen Strategie und Eigendynamik
- Authors
- Petra-Maria Dallinger
- Georg Hofer
- Publisher
- De Gruyter Open Ltd
- Date
- 2020
- Language
- German
- License
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-11-069647-9
- Size
- 15.5 x 23.0 cm
- Pages
- 202
- Keywords
- Archiv, Nachlassinventar
- Categories
- Weiteres Belletristik