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Logiken der Sammlung - Das Archiv zwischen Strategie und Eigendynamik
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156    Joachim Förster ablauf tendenziell an Gewicht eher zunehmen. Mit der bloßen Herausgabe ist zwar noch kein Werturteil im konkreten Einzelfall verbunden, die formale Kate- gorisierung der „IM-Unterlage“ wird aber gleichwohl im praktischen Leben nicht selten bereits als eine Art Stigmatisierung empfunden. Insbesondere vor einer Veröffentlichung personenbezogener Informationen sollte daher stets durch den Autor geprĂŒft werden, ob diese fĂŒr den Aufarbeitungszweck erforderlich ist. b) Verwendung von Unterlagen zu Verstorbenen Fraglich ist, ob nach Ablauf der 30-Jahres-Frist nach Tod einer Person die Verwen- dung personenbezogener Unterlagen ohne AbwĂ€gung uneingeschrĂ€nkt zulĂ€ssig ist. Dies ist bei besonders sensiblen Unterlagen oder Informationen problema- tisch, insbesondere, wenn mit ihnen kein spezieller Erkenntniswert fĂŒr die Aufar- beitung verbunden ist. Eine politische Dimension hat die Frage, ob sog. menschenrechtswidrig erho- bene Informationen 30 Jahre nach Tod einer Person der Zeitgeschichte oder eines AmtstrĂ€gers zugĂ€nglich gemacht werden dĂŒrfen. Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind menschenrechtswidrig erlangte Informationen auch dann von einer Verwendung ausgeschlossen, wenn sie die AmtsfĂŒhrung oder die zeitgeschichtliche Rolle einer Person betreffen.13 Dies betrifft vor allem wörtliche Abhörprotokolle, von denen allenfalls etwaige Zusammenfassungen des MfS ausschließlich Forschern zugĂ€nglich gemacht werden dĂŒrfen. Hier stellt sich die Frage, ob dieses Verwendungsverbot auch 30 Jahre nach Tod der Person fort gilt. Das wissenschaftliche oder mediale Aufarbeitungsinteresse (etwa an von der Stasi durch Abhörmaßnahmen erfasste VorgĂ€nge in der Bundesrepublik) kollidiert hier mit der menschenrechtswidrigen Entstehung der Information. Der BStU hat bisher entsprechende AntrĂ€ge abgelehnt. HierfĂŒr spricht, dass die men- schenrechtswidrige Entstehung einer Information nicht automatisch durch Zeit- ablauf „geheilt“ wird. Rechtspolitisch denkbar wĂ€re hier unter UmstĂ€nden die EinfĂŒhrung einer 60-Jahres-Frist. c) Nutzung von Stasi-Unterlagen im Zeitalter des Internets Aktuell stellt sich immer wieder die Frage, ob und in welchen FĂ€llen das Einstel- len von Stasi-Unterlagen ins Internet zulĂ€ssig ist. Problematisch sind hierbei die FĂ€lle, in denen sie personenbezogene Informationen enthalten. 13  Vgl. die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts mit dem sog. 2. Kohl-Urteil vom 23. Juni 2004; kritisch dazu Heintschel von Heinegg (2004, 505–508); vgl. auch § 32 Abs. 1 Satz 3, Abs. 3 Satz 3 StUG.
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Logiken der Sammlung Das Archiv zwischen Strategie und Eigendynamik
Title
Logiken der Sammlung
Subtitle
Das Archiv zwischen Strategie und Eigendynamik
Authors
Petra-Maria Dallinger
Georg Hofer
Publisher
De Gruyter Open Ltd
Date
2020
Language
German
License
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-11-069647-9
Size
15.5 x 23.0 cm
Pages
202
Keywords
Archiv, Nachlassinventar
Categories
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