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>mcs_lab> - Mobile Culture Studies, Volume 1/2020
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Mobile Culture Studies | >mcs_lab> 1 (2020) Sabrina Stranzl | “Your ignorance is more scandalous than my promiscuity” 57 hohen Verwaltungsstrafe belegt werden kann? Und, in weiterer Folge, ob es überhaupt sichtbare Praktiken der Aneignung des Straßenraums gibt und inwieweit sie zulässig sind? Resümeé Wie diese Forschungsskizze veranschaulicht, ist der öffentliche Straßenraum in Bezug auf Sexarbeit zu einem regulierten Ordnungsraum geworden. Die Historie zeigt, wie bereits Wal- ter Siebel festgestellt hatte, dass der öffentliche Raum immer schon ein exklusiver Raum war und der freie Zugang oder das Recht auf öffentlichen Straßenraum eine geschichtliche Utopie ist.74 Denn immer schon gab es Ausgrenzungen und Beschränkungen von und für bestimmte Menschen im öffentlichen Raum. Sehr lange galt das Recht auf Straße ausschließlich freien, weißen (hetero-) Männern. Nur ‚unehrenhafte‘ Frauen – Sexarbeiterinnen – zeigten sich auch im Straßenraum. Sie zeigten bereits damals eine Widerständigkeit, indem sie die ihnen zuge- wiesenen Raumgrenzen überschritten.75 Gegen ein solches Brechen der Grenzen wurde mit rigiden Versuchen von Regulierungen und Ordnungen, die sich auch in Gesetzestexten nieder- schlugen, vorgegangen, was zu einer Verdrängung aus dem öffentlichen Raum und zu einer Verhäuslichung der Sexarbeit geführt hat. Auch diese Illusionsheterotopien unterliegen noch heute den immer wiederkehrenden Bestrebungen nach einem Verbot, das zur Abschaffung der Sexarbeit führen soll. Doch mit diesen Verdrängungsmechanismen wird Sexarbeit nicht aus- gelöscht, sondern lediglich unsichtbar gemacht. Somit wird jedes sichtbare Agieren auf oder das Aneignen der Straße (fast) unmöglich gemacht und den Sexarbeiterinnen das Recht auf öffent- lichen Straßenraum – auf Sichtbarwerdung – entzogen. Der öffentliche Straßenraum bleibt somit ein diskursiver und materieller Verhandlungsraum oder gar Kampfraum um sozialen Zugang oder Ausschluss – ein Raum, in dem zwischen heterogenen Menschengruppen stetig Aushandlungen und Begegnungen stattfinden, genauso aber auch Kampf und Konflikt – ein Raum, der exkludierend ist und in dem stigmatisierten, diskriminierten und marginalisierten Menschen oftmals Raum genommen wird. Paola Coppola-Pignatelli schreibt: „Auch metaphorisch bedeutet Raum haben, etwas machen können, handeln können, spre- chen, entscheiden können. Der Raum, der physisch den einzelnen Individuen, Gruppen, sozialen Klassen zugewiesen wird, das heißt, der Raum, über den sie konkret verfügen können, ist auch der Maßstab ihrer realen Macht. An den Rand gedrängt werden bedeutet Machtverlust.“76 Und doch kann sich Widerständigkeit im Sichtbaren und vor allem im Unsichtbaren ent- wickeln und in Grenzüberschreitungen manifestieren. 74 Vgl. Walter Siebel: „Vom Wandel des öffentlichen Raumes“. In: Jan Wehrheim (Hg.): Shopping Malls. Inter- disziplinäre Betrachtungen eines neuen Raumtyps. Berlin 2006, S. 77–94.  75 Vgl. Maja Nadig zit. n. Jutta Menschik-Bendele: Innerer Raum – äußerer Raum: Anmerkung zur weiblichen Identität. In: Eva Kail, Jutta Kleedorfer (Hg.): Wem gehört der öffentliche Raum. Frauenalltag in der Stadt. Wien 1991, S. 79-82, hier S. 79. 76 Paola Coppola-Pignatelli zit. n. Eva Kail: Zum Phänomen der Verdrängung. In: Eva Kail, Jutta Kleedorfer (Hg.): Wem gehört der öffentliche Raum. Frauenalltag in der Stadt. Wien 1991, S. 77-79, hier S. 77.
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>mcs_lab> Mobile Culture Studies, Volume 1/2020
The Journal
Title
>mcs_lab>
Subtitle
Mobile Culture Studies
Volume
1/2020
Editor
Karl Franzens University Graz
Location
Graz
Date
2020
Language
German, English
License
CC BY 4.0
Size
21.0 x 29.7 cm
Pages
108
Categories
Zeitschriften Mobile Culture Studies The Journal
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