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Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben - Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
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© 2020, Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co. KG, Göttingen ISBN Print: 9783847111658 – ISBN E-Lib: 9783737011655 göttlicheAutorität.Dieklar abgegrenztenAbschnittemachendeutlich:Nächs- ten- wie Fremdenliebe dürfen nicht von ihremKontext 19,17–18a bzw. 19,33 gelöstwerden, obwohl er –wie dieAuslegungsgeschichte zeigt –meist ausge- blendetwurde.64DieseIsolierungförderteseineEntwicklungzueinemabsoluten ethischenGrundsatz. Die apodiktischenRechtssätze 19,11–18 definieren ein „erwartbares Solidar- verhalten gegenüber demNächsten“65. Verboten werden Betrug, Gewalt gegen sozialSchwache,ParteinahmegegendasRechtimGerichtundHasswieRache.Die Anweisungengipfeln indenethischenVerhaltensregelnundGrundeinstellungen derVerse17–18,diejedeArtvonKonfliktenzwischendem„Bruder“,„Mitbürger“ und „Nächsten“ betreffen.66Die beiden Verse sind parallel aufgebaut, zweimal werden„Verbot“–„Abhilfe“–„Begründung,Motivation“durchlaufen67: 17DusollstdeinenBrudernicht indeinemHerzenhassen. DusollstdeinenMitbürgernachdrücklichzurechtweisen, sodassduseinetwegenkeineSchuldaufdich lädst. 18Dusollstdichnicht rächen unddenAngehörigendeinesVolkesnichtsnachtragen, sodass68dudeinemNächstenLiebeerweist (we ˘a¯habta¯ lere¯ aka¯)wie (man)dir (Liebe erweist) (ka¯mika¯).69 64 DasbetontAdrianSchenker,DasGebotderNächstenliebeinseinemKontext(Lev19,17–18): Lieben ohne Falschheit, in: Zeitschrift für die alttestamentliche Wissenschaft 124/2012, S. 244–248,hier: S. 244–245. 65 Andreas Ruwe, „Heiligkeitsgesetz“ und „Priesterschrift“. Literaturgeschichtliche und rechtssystematischeUntersuchungen zu Leviticus 17,1–26,2, Forschungen zumAltenTes- tament26,Tübingen1999,S. 206. 66 Zum Folgenden s. vor allemGaß, Heilige, S. 300–314, der die exegetisch unterschiedlich gelöstenProblemedes „Liebesgebotes“ inVers 18 ausführlichundmitüberzeugendenAr- gumentendiskutiert. 67 JacobMilgrom,Leviticus17–22,AnchorBible3a,NewYork2000,S. 1646. 68 DerSatzanschlussistschwierigzubestimmen.DieKonjunktion„w“wirdz.B.inderVulgata, der revidierten Einheitsübersetzung (2016) und der revidierten Lutherbibel (2017) nicht wiedergegeben.Bleibt sieunübersetzt, erscheintdasLiebesgebot alsvondenvorausgehen- den Verboten unabhängige Bestimmung oder als deren Zusammenfassung bzw. Begrün- dung. „w“ ist polyvalent und wurde bisher verschieden verstanden. Fasst man die Kon- junktionwie z.B. die Septuaginta koordinierend („und“) auf, dann bildet das Gebot der Nächstenliebe eineweitereAnweisung inderReihe vonVerhaltensforderungenbeimUm- gang mit dem Nächsten. Sie kann die vorausgegangenen Verbote aber auch wie in der Zürcher Bibel (2007) adversativ („sondern“) weiterführen und formuliert dannmit dem Liebesgebot einpositivesVerhalten.GibtmandieKonjunktionmodal („auf dieseWeise“) wieder,bestehtdieErfüllungderNächstenliebe imEinhaltender vorausgehendenVerbote. Ammeisten spricht für einenkonsekutivenSatzanschluss („sodass“).Dann ist dieNächs- tenliebe die allgemeine Folge des Verzichts auf Hass und Rache – s. dazu Gaß, Heilige, S. 303–304. 69 NachGaß,Heilige,S. 314,liegt in19,18.34mitka¯mika¯–wörtlich„wiedu“–„vermutlichein verkürzter Vergleichssatz vor, der das Objekt beider Sätze miteinander vergleicht“. Der DerblindeFleck–dasGebot,denFremdenzu lieben 55 Open-Access-Publikation im Sinne der CC-Lizenz BY 4.0
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Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
Title
Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben
Subtitle
Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
Authors
Irene Klissenbauer
Franz Gassner
Petra Steinmair-Pösel
Editor
Peter G. Kirchschläger
Publisher
Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co
Location
Wien
Date
2020
Language
German
License
CC BY 4.0
ISBN
978-3-7370-1165-5
Size
15.5 x 23.2 cm
Pages
722
Category
Recht und Politik
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