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Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben - Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
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© 2020, Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co. KG, Göttingen ISBN Print: 9783847111658 – ISBN E-Lib: 9783737011655 DieVerbindungvonReligionundöffentlichemRaumwirdgegenwärtig vor allemmit Blick auf die Frage der Sichtbarkeit religiöser Symbole diskutiert. Stellvertretenddafür seien dieKontroversenumdenGesichtsschleier unddas Kreuz15 genannt. Kaum jedoch wird öffentlicher Raum mit interreligiösem Dialog inVerbindunggebracht.Unddoch setzt LetztererdieExistenzöffentli- chenRaumes voraus, der eine allgemeineZugänglichkeit fürMenschenunter- schiedlicher religiöser und nicht-religiöserÜberzeugungen gewährleistet, die einander dort begegnenkönnen. Zwarmag es eine historisch bedingteDomi- nanz einer Religionsgemeinschaft geben (inÖsterreich sind dies Kirchen an zentralenPlätzen), deröffentlicheRaumverschwände jedoch,wenn eineReli- gionsgemeinschaftseineKontrolleübernähme,dieBedingungenseinesZugangs regulierte und ihn über eine längere Zeit symbolisch besetzte (etwa durch ständige Inszenierung religiöserVeranstaltungen). Gibt es keineRäumegleich- berechtigter Zugänglichkeit für Mitglieder aller religiösen Bekenntnisse wie auch säkularer Bürgerinnen undBürger, bleiben Formen desDialogs, die auf explizite Einladung einerReligionsgemeinschaft an die von ihnenverwalteten Orte erfolgen, nur punktuelle Ereignisse, denen ein breiterer Resonanzraum fehlt. 2) Versteht man interreligiösen Dialog nicht bloß als eine zu begrüßende individuelle oder gemeinschaftliche Bereitschaft undOffenheit zu gegenseiti- gemAustausch, sondernbedenkt ihn inseineröffentlichenDimension,mögen politikwissenschaftlicheKonzepte,öffentlichenRaum in seiner agonalen, d.h. konfliktivenDimension16zufassen,zunächsthilfreichsein:„Daskontinuierliche Aufeinandertreffen und Aushandeln von unterschiedlichen Interessen und Wertvorstellungen, von – auchwidersprüchlichen – Bedeutungszuschreibun- gen, ist das, was öffentliche Räume ausmacht.“17 Das Zusammenleben von Menschen unterschiedlicher Religionen stellt immer wieder vor Aushand- lungsprozesse, wobei diese auch ein gewissesMaß anVerstehen der anderen Traditionerfordern.DiebloßeBerufungaufdieallengleichermaßengarantierte Religionsfreiheit ersetztdasBemühenumFormenminimalenVerstehensnicht unddrohtohne sie abstrakt zubleiben.NimmtmandenVersuch einesVerste- hen-Wollens ernst, wird es fraglich, ob ein agonales Verständnis öffentlichen 15 IngeborgGabriel hat sichmit demVersuch einer sachlichenKlärung indie emotional ge- führteDebatte eingeschaltet, vgl.Gabriel,DasKreuz imWiderstreit, S. 269f. 16 Vgl. OliverMarchart, Kunst, RaumundÖffentlichkeit(en). Einige grundsätzlicheAnmer- kungen zumschwierigenVerhältnis vonPublicArt, Urbanismus undpolitischer Theorie, vgl.http://eipcp.net/transversal/0102/marchart/de/print (letzterZugriff: 26.04.2019). 17 KathrinWildner, La Plaza:Öffentlicher Raumals Verhandlungsraum, http://www.republi cart.net/disc/realpublicspaces/wildner01_de.htm (letzter Zugriff: 26.04.2019); vgl. auch KathrinWildner/HilkeMaritBerger,DasPrinzipdesöffentlichenRaums,http://www.bpb. de/politik/innenpolitik/stadt-und-gesellschaft/216873/prinzip-des-oeffentlichen-raums (letzterZugriff: 03.04.2019). InterreligiöserDialog,öffentlicherRaumundÄsthetik 167 Open-Access-Publikation im Sinne der CC-Lizenz BY 4.0
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Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
Title
Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben
Subtitle
Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
Authors
Irene Klissenbauer
Franz Gassner
Petra Steinmair-Pösel
Editor
Peter G. Kirchschläger
Publisher
Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co
Location
Wien
Date
2020
Language
German
License
CC BY 4.0
ISBN
978-3-7370-1165-5
Size
15.5 x 23.2 cm
Pages
722
Category
Recht und Politik
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