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© 2020, Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co. KG, Göttingen
ISBN Print: 9783847111658 – ISBN E-Lib: 9783737011655
Viertens:DasRechtaufReligionsfreiheitkonstituiertnichtnureinenöffentlichen
RaumfürdieReligion(sausübung), sondernauch fürderenkritischeBegleitung
durchdieÖffentlichkeit.
MitdemRecht aufReligionsfreiheit sichert der StaatdieRahmenbedingungen
fürdasöffentlicheErscheinen-KönnenvonReligion.Zugleicheröffneterdamit
einenRaumfürdiedemokratischeÖffentlichkeit,religiöseÜberzeugungenund
dasAgierenreligiöserAkteure/Institutionen indieserÖffentlichkeitkritischzu
begleiten. Unbeschadet des in einigen Rechtsordnungen ausdrücklich gesi-
cherten Selbstbestimmungsrechtes der Religionsgemeinschaften schließt das
dieMöglichkeit unddieNotwendigkeit ein, dieDemokratie-undPluralitätsfä-
higkeitdieserAkteure immerwiederaufdenPrüfstandzustellen.
So hatten etwa in den letzten Jahren immer wieder (höchst)gerichtliche
Verfahren die legitimeReichweite vonAnforderungen, die religiöse Tendenz-
betriebe an die Loyalität vonMitarbeitenden stellen, zu klären.16Beide große
Kirchen inDeutschlandwarenund sinddavonbetroffenundmussten ihre in-
ternendienstrechtlichenAnforderungennachjustieren.EinanderesBeispiel ist
dieEtablierungvonislamischemReligionsunterrichtundislamischerTheologie
im staatlichen Schul- und Hochschulwesen in Deutschland, wodurch dieses
Segment religiöserBildungdenRegeln staatlicherSchulaufsichtundQualitäts-
sicherung unterstellt wird. Besonders drastisch belegenm.E. die Aufdeckung
der SkandaleumsexualisierteGewalt gegenMinderjährigedurchPriester und
OrdensmännerinderkatholischenKircheundderandauernde,zäheProzessder
rechtlichenundder innerinstitutionellenAufarbeitung die grundlegende Ein-
sicht, dass religiöse Institutionen die kritische Öffentlichkeit als Korrektiv
brauchen. Eine Verdrängung von Religion und religiösem Ausdruck aus der
Öffentlichkeit mit dem (wie gezeigt, stark vereinfachenden und problemati-
schen)Argument, sie seiwenig sozialverträglich, ist daher auch insofern kon-
traproduktiv, als dasKritisierte dann gerade aus demLicht derÖffentlichkeit
unddamitauchausdemRaumöffentlicherKritikausgeschlossenwürde.Gerade
werreligiösenAkteurenskeptischgegenübersteht,solltederenVerbleibeninder
Öffentlichkeit erst recht einfordern.
16 Hier ist z.B. andasGrundsatzurteil desdeutschenBundesarbeitsgerichts vom20.Februar
2019zuerinnern,mitdem,nacheinemfastzehnJahreandauerndenRechtsstreitundeinem
Urteil desEuGH[vgl. http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=
205521&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1 (letzter Zu-
griff:16.05.2019)],dieKündigungeineskatholischenChefarztesdurchseinenArbeitgeber–
einkatholischesKrankenhausinDüsseldorf–aufgrundseinerWiederheiratnachScheidung
fürunwirksamerklärtwurde.
MarianneHeimbach-Steins290
Open-Access-Publikation im Sinne der CC-Lizenz BY 4.0
Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben
Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
- Title
- Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben
- Subtitle
- Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
- Authors
- Irene Klissenbauer
- Franz Gassner
- Petra Steinmair-Pösel
- Editor
- Peter G. Kirchschläger
- Publisher
- Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co
- Location
- Wien
- Date
- 2020
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-7370-1165-5
- Size
- 15.5 x 23.2 cm
- Pages
- 722
- Category
- Recht und Politik