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Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben - Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
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© 2020, Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co. KG, Göttingen ISBN Print: 9783847111658 – ISBN E-Lib: 9783737011655 („wall of separation“) festzuschreiben.2Die Einsicht, dass es hier weniger auf staatliche Religionsdistanz als auf religiös-weltanschauliche Neutralität des Staatesankommt, istabernichtmehrsoneu;vielmehrlässtsichdiesestaatliche Neutralität selbstalseinaufgeklärtesKonzeptpolitischerSäkularitätverstehen, dasdiesenicht(mehr)alsselbsttragendesetatistischesPrinzipbegreift,sondern alsfunktionalenAspektgleicherreligiöserSelbstbestimmungaller.DasAusmaß der zulässigenHereinnahmevonReligion indie (abgestuften)Bereichestaatli- cherÖffentlichkeit bestimmt sich sohin danach, wasmit dermaximalen glei- chenFreiheit allernochvereinbar ist. IndesüberschreitetdieVielfaltdersozialenPhänomene,indenenAnsprüche aufAnerkennungethisch fundierterLebensführungheutebegegnen, längstdie herkömmlichenFormenvonReligiositätundreligiöserZugehörigkeit.Überdie in der Garantie gleicher Glaubens- und Gewissensfreiheit implizierte religi- ös-weltanschaulicheNeutralität des Staates hinaus stellt sich daher die weiter reichende Frage, ob die gleiche Religionsfreiheit als normativer Bezugspunkt noch ausreicht, um den liberalen Prinzipien einer gleichwertigen rechtlichen AnerkennungderverschiedenartigstenErscheinungsformenwerthaftgeprägter Lebensführungzugenügen.ImZeichendesRegulativsliberalerRechtsgleichheit geht es somit nichtmehrumdasVerhältnis des Staatesbloß zudem,washer- kömmlichals „Religion“verstandenwird, sondernzuallen sozialenPhänome- nen, indenensichheuteAnsprücheaufAnerkennungethischselbstbestimmter individueller und kollektiver Lebensformen artikulieren. Inwiefern, so kann man die Frage zusammenfassen, hat es in einem freiheitlichen Gemeinwesen überhaupt noch eine besondere Bewandtnis mit der Religion?3 Mit der schwindenden Bestimmtheit des Religiösen als Bezugspunkt liberaler Staat- lichkeit schwindet somit auchdieBestimmtheit seiner „Säkularität“. Nochweiter befeuertwerdendieseErosionsprozessedurchkritischeStand- punkte,diedenBegriffderSäkularitätalsKomplementärbegriffzu„Religion“in einemeuropäisch-westlichgeprägtenReligionsverständnisbefangensehen,das nichtuniversalisierbarsei.4ReligionalssozialausdifferenziertesPhänomen,das wesentlichdurch„Verinnerlichung“geprägtist,erscheintausdieserPerspektive als Resultat spezifischer konfliktischer Entwicklungen in der europäischen Moderne, die allererst eine religionsfreie Sphäre desÖffentlichen hervorge- brachthat,die ihrerseitsaufdieWahrnehmungvon„Religion“zurückwirkt.So hätten das „Religiöse“ und das „Säkulare“ als Komplementärbegriffe keine Entsprechung außerhalb jenes historischen Entstehungszusammenhangs der 2 Vgl. z.B.VeitBader, SecularismorDemocracy?AssociationalGovernanceofReligiousDiv- ersity,Amsterdam2007. 3 C8cile Laborde, Conclusion: IsReligionSpecial?, in: JeanL. Cohen /C8cile Laborde (Hg.), Religion,Secularism,andConstitutionalDemocracy,NewYork2016,S. 342–350. 4 Soz.B.TalalAsad,Formationsof theSecular:Christianity, Islam,Modernity,Stanford2003. StefanHammer294 Open-Access-Publikation im Sinne der CC-Lizenz BY 4.0
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Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
Title
Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben
Subtitle
Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
Authors
Irene Klissenbauer
Franz Gassner
Petra Steinmair-Pösel
Editor
Peter G. Kirchschläger
Publisher
Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co
Location
Wien
Date
2020
Language
German
License
CC BY 4.0
ISBN
978-3-7370-1165-5
Size
15.5 x 23.2 cm
Pages
722
Category
Recht und Politik
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