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Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben - Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
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© 2020, Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co. KG, Göttingen ISBN Print: 9783847111658 – ISBN E-Lib: 9783737011655 erkanntenKirche.FürdieBah#’&-ReligionsgemeinschaftistdieserWegaufgrund derzukleinenMitgliederzahlnoch immer versperrt.18 ImHintergrunddieserGesetzeslagewirktdaslangeandauerndeBündnisvon StaatundkatholischerKirchenach.Nurlangsamöffnetesichderösterreichische Staat fürdenreligiösenPluralismus.Auf staatlicherSeitebestehtbisheuteeine Tendenz zur paternalistischen Bevormundung von Religionsgemeinschaften oder das rechtliche Verhältnis zu diesen tendenziell in Analogie zur rö- misch-katholischen Kirche zu gestalten. So zwingt beispielsweisen das neue Islamgesetz von 2015, dass es nur Moscheen im Rahmen der Islamischen Glaubensgemeinschaft inÖsterreich geben darf. Eine solche Position ahmt katholischeVerhältnissenach,wirdaberdennichthierarchisch strukturierten Religionen kaum gerecht. Anerkannte Religionsgemeinschaften wie die rö- misch-katholische Kirche sindwiederumvor allem an der Erhaltung der be- stehendenPrivilegien interessiert und engagieren sich zuwenig für eine volle VerwirklichungderReligionsfreiheit. DiekonkretenFolgendieser religionspolitischenLagezeigen sichdannbei- spielsweiseinderHaltungderjüngstenÖVP-FPÖ-Regierung,dieKopftücherin KindergärtenundSchulenverbotenhat,abergleichzeitigkeinProblemmitdem Kruzifix inKlassenzimmern hat. Auch die jüngsteDiskussion über die Feier- tagsregelungdesKarfreitags, der für ProtestantenundAltkatholiken seit 1952 bzw. seit 1955 ein Feiertag war, zeigt Spuren der altenVerhältnisse.19Zurecht verwarf der EuGHdieseRegelung,weil er darin eine rechtlichunhaltbarePri- vilegierung sah.Der typischeProtest ausderherkömmlichenSicht vonKirche und Staat inÖsterreichmit ihremweitgehendenUnverständnis für den reli- giösen Pluralismus richtet sich sogleich gegen die Entscheidung des EuGHs. Beispiel dafür ist der ehemalige Präsident des österreichischen Nationalrates undÖVP-Politiker Andreas Khol, der in dieser Entscheidung ein „weiteres Beispiel der zentralisierenden, das vielbeschworene Subsidiaritätsprinzip missachtenden Rechtsprechung dieses Gerichtes“ sah.20 Tatsächlich hat der EuGHnur demweltanschaulichen Pluralismus Rechnung getragen. Die dann erfolgteRegelungder Bundesregierung ging zwar einen Schritt in die richtige Richtung, indemnun allen Religionsgemeinschaften das Recht zusteht, einen Urlaubstag als „persönlichenFeiertag“ zunehmen.DieTatsache, dassdiePro- testantenundAltkatholikenihrenbisherigenFeiertagverlorenhaben,hätteaber 18 ManfredHutter,HandbuchBaha¯’ı¯: Geschichte –Theologie –Gesellschaftsbezug, Stuttgart 2009,S. 78. 19 RudolfLeeb,DerKarfreitag inÖsterreich, in:DiePresseam19.04.2019,S. 26–27;Adalbert Krims,DerKarfreitag.HistorischeHintergründe, in:KritischesChristentum426/427/2019, S. 3–7. 20 AndreasKhol,Missverständnisse umReligion,KircheundStaat inÖsterreich, in: Tiroler TageszeitungNr. 89am30.03.2019,S. 18. WolfgangPalaver350 Open-Access-Publikation im Sinne der CC-Lizenz BY 4.0
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Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
Title
Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben
Subtitle
Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
Authors
Irene Klissenbauer
Franz Gassner
Petra Steinmair-Pösel
Editor
Peter G. Kirchschläger
Publisher
Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co
Location
Wien
Date
2020
Language
German
License
CC BY 4.0
ISBN
978-3-7370-1165-5
Size
15.5 x 23.2 cm
Pages
722
Category
Recht und Politik
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