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Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben - Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
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© 2020, Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co. KG, Göttingen ISBN Print: 9783847111658 – ISBN E-Lib: 9783737011655 ReligionundkulturellerHerkunft, indenMittelpunkt.DerStaatdarfsichmit keinerReligion identifizieren. 2. DiePolitikdesSchutzesdereigenen Identität strebtkulturelleHomogenität imSinne derMehrheit an.DieMinderheit hat sichmehr oder weniger an- zupassen. 3. Die Politik desMinderheitenschutzes setzt denAkzent auf den Schutz eth- nischer, religiöserodersprachlicherMinderheitenundihrerLebensformen. 4. Die Politik der Anerkennungwill im Sinne vonCharles Taylor53 kulturelle Gruppierungen in ihrer Identität schützen, weil Missachtung ihrer Grup- penidentität auchMenschenverletzenundherabsetzenkann. 5. Die Politik desMultikulturalismus nimmt das Konzept „eineNation, viele Völker, vieleKulturen“zumAusgangpunkt. Kulturelle Autonomie und damit Differenz, welche durch den Schutz der grundrechtlich gewährleisteten Freiheiten aufrechterhalten wird, fördern die Modelledreibis fünf.Es istzuanalysieren,welcheGrundrechtspolitik ineinem bestimmten Kanton bzw. Land zu einer bestimmten Zeit vorherrschend ist. DeutscheGerichte argumentierenoft, „dassderSchutzdereigenenkulturellen Identität ein legitimesAnliegensei,währenddasschweizerischeBundesgericht in der Regel denGrundsatz der religiösenNeutralität betont. […]Wiederum anders ist derAusgangspunkt des kanadischenSupremeCourt, wenn er seine EntscheidemitdemHinweisaufdasmultikulturelleErbeKanadasbegründet.“54 DasVerhältnisvonGleichheitundFreiheit,alsovonAssimilationundDifferenz, lässt sichnachWalterKälinnicht generell, sondernnurbereichsspezifischbe- stimmen.ErunterscheidetdeshalbmitHannaArendtdreiSphären55: 1. InderstaatlichenSphäre tretenMenscheninstaatlicherFunktionaufoder sindalsPrivatedirektderstaatlichenGewaltunterworfen.DiestaatlicheSphäre ist also von so genannten Subordinationsverhältnissen geprägt. Deshalb will KälinhierdenAspekt derweitestgehendenGleichbehandlungdominieren las- sen.DasDiskriminierungsverbot untersagtGesetzgebernundBehörden,Min- derheiten durch Ungleichbehandlung herabzusetzen. Formale Gleichbehand- lungwirkt imErgebnis allerdings dort diskriminierend, wo sie sich fürMen- schenmarginalisierendauswirkt (indirekteDiskriminierung). 53 Vgl.Taylor,Multikulturalismus,S. 13f.:Er istderMeinung,dass„unsereIdentität teilweise vonderAnerkennungoderNichtanerkennung […]durchdie anderengeprägt [werde], so dasseinMenschodereineGruppevonMenschenwirklichSchadennehmen, […]wenndie UmgebungoderdieGesellschafteineinschränkendes,herabwürdigendesoderverächtliches Bild ihrer selbst zurückspiegelt. Nichtanerkennung oder Verkennung kann Leiden verur- sachen,kanneineFormvonUnterdrückungsein.“ 54 Kälin,Grundrechte inderEinwanderungsgesellschaft, S. 141. 55 Vgl.Kälin,Grundrechte imKulturkonflikt, S. 92. FriedlichesZusammenleben ineinerpluralistischenGesellschaft 487 Open-Access-Publikation im Sinne der CC-Lizenz BY 4.0
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Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
Title
Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben
Subtitle
Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
Authors
Irene Klissenbauer
Franz Gassner
Petra Steinmair-Pösel
Editor
Peter G. Kirchschläger
Publisher
Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co
Location
Wien
Date
2020
Language
German
License
CC BY 4.0
ISBN
978-3-7370-1165-5
Size
15.5 x 23.2 cm
Pages
722
Category
Recht und Politik
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