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© 2020, Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co. KG, Göttingen
ISBN Print: 9783847111658 – ISBN E-Lib: 9783737011655
ReligionundkulturellerHerkunft, indenMittelpunkt.DerStaatdarfsichmit
keinerReligion identifizieren.
2. DiePolitikdesSchutzesdereigenen Identität strebtkulturelleHomogenität
imSinne derMehrheit an.DieMinderheit hat sichmehr oder weniger an-
zupassen.
3. Die Politik desMinderheitenschutzes setzt denAkzent auf den Schutz eth-
nischer, religiöserodersprachlicherMinderheitenundihrerLebensformen.
4. Die Politik der Anerkennungwill im Sinne vonCharles Taylor53 kulturelle
Gruppierungen in ihrer Identität schützen, weil Missachtung ihrer Grup-
penidentität auchMenschenverletzenundherabsetzenkann.
5. Die Politik desMultikulturalismus nimmt das Konzept „eineNation, viele
Völker, vieleKulturen“zumAusgangpunkt.
Kulturelle Autonomie und damit Differenz, welche durch den Schutz der
grundrechtlich gewährleisteten Freiheiten aufrechterhalten wird, fördern die
Modelledreibis fünf.Es istzuanalysieren,welcheGrundrechtspolitik ineinem
bestimmten Kanton bzw. Land zu einer bestimmten Zeit vorherrschend ist.
DeutscheGerichte argumentierenoft, „dassderSchutzdereigenenkulturellen
Identität ein legitimesAnliegensei,währenddasschweizerischeBundesgericht
in der Regel denGrundsatz der religiösenNeutralität betont. […]Wiederum
anders ist derAusgangspunkt des kanadischenSupremeCourt, wenn er seine
EntscheidemitdemHinweisaufdasmultikulturelleErbeKanadasbegründet.“54
DasVerhältnisvonGleichheitundFreiheit,alsovonAssimilationundDifferenz,
lässt sichnachWalterKälinnicht generell, sondernnurbereichsspezifischbe-
stimmen.ErunterscheidetdeshalbmitHannaArendtdreiSphären55:
1. InderstaatlichenSphäre tretenMenscheninstaatlicherFunktionaufoder
sindalsPrivatedirektderstaatlichenGewaltunterworfen.DiestaatlicheSphäre
ist also von so genannten Subordinationsverhältnissen geprägt. Deshalb will
KälinhierdenAspekt derweitestgehendenGleichbehandlungdominieren las-
sen.DasDiskriminierungsverbot untersagtGesetzgebernundBehörden,Min-
derheiten durch Ungleichbehandlung herabzusetzen. Formale Gleichbehand-
lungwirkt imErgebnis allerdings dort diskriminierend, wo sie sich fürMen-
schenmarginalisierendauswirkt (indirekteDiskriminierung).
53 Vgl.Taylor,Multikulturalismus,S. 13f.:Er istderMeinung,dass„unsereIdentität teilweise
vonderAnerkennungoderNichtanerkennung […]durchdie anderengeprägt [werde], so
dasseinMenschodereineGruppevonMenschenwirklichSchadennehmen, […]wenndie
UmgebungoderdieGesellschafteineinschränkendes,herabwürdigendesoderverächtliches
Bild ihrer selbst zurückspiegelt. Nichtanerkennung oder Verkennung kann Leiden verur-
sachen,kanneineFormvonUnterdrückungsein.“
54 Kälin,Grundrechte inderEinwanderungsgesellschaft, S. 141.
55 Vgl.Kälin,Grundrechte imKulturkonflikt, S. 92.
FriedlichesZusammenleben ineinerpluralistischenGesellschaft 487
Open-Access-Publikation im Sinne der CC-Lizenz BY 4.0
Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben
Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
- Title
- Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben
- Subtitle
- Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
- Authors
- Irene Klissenbauer
- Franz Gassner
- Petra Steinmair-Pösel
- Editor
- Peter G. Kirchschläger
- Publisher
- Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co
- Location
- Wien
- Date
- 2020
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-7370-1165-5
- Size
- 15.5 x 23.2 cm
- Pages
- 722
- Category
- Recht und Politik